Pressemitteilung 06.12.07
Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland nimmt Airlines in die Pflicht - Fluggastrechte-Report 2006: Beschwerde- und Streitfälle beinahe verdoppelt
In jeden zehnten grenzüberschreitenden Fall ist ein Fluggast aus Deutschland verwickelt / Jeder vierzehnte Fall geht auf eine in Deutschland ansässige Luftfahrtgesellschaft zurück
Kehl - Trotz wiederholter Ermahnungen der Europäischen Kommission und Appellen von Verbraucherschützern sehen sich die Europäischen Verbraucherzentren mit einer gestiegenen Zahl grenzüberschreitender Beschwerde- und Streitfälle von Fluggästen konfrontiert. Das besagt der heute in Brüssel vorgelegte Fluggastrechte-Report 2006 des Netzwerks der Europäischen Verbraucherzentren.
Grenzüberschreitend ist ein Fall oder eine Anfrage dann, wenn sich beispielsweise ein deutscher Verbraucher als Kunde einer Airline aus Irland bzw. ein französischer Kunde einer Fluggesellschaft in Deutschland an das Europäische Verbraucherzentrum seines jeweiligen Landes wendet.
Auf das Gesamtaufkommen bezogen sorgen Flugreisende aus Deutschland europaweit für ein Zehntel (10 %) aller europaweit gemeldeten grenzüberschreitenden Beschwerde- und Streitfälle.
Das heißt: In jeden zehnten Fall ist ein Fluggast aus Deutschland verwickelt. Zuvor waren Kunden aus Deutschland - hinter Kunden aus Spanien - besonders häufig von grenzüberschreitenden Beschwerde- oder Streitfällen betroffen.
Diesmal sind es allen voran die Iren (mit 424 gemeldeten Fällen), gefolgt von den Schweden (396 Fälle), den Deutschen (mit 274 Fällen) an dritter Stelle und den Spaniern (mit 223 Fällen) an vierter.
Was die Anbieterseite betrifft, zeichnet für jeden vierzehnten Fall eine Airline aus Deutschland verantwortlich:
Sie sorgen für sieben Prozent aller gemeldeten Beschwerde- und Streitfälle. Das ist wie im Vorjahr Rang fünf - in Zahlen: 172 Fälle nach zuvor 87. Hier verursacht Irland bald ein Viertel (24 %) des Gesamtaufkommens, Spanien knapp ein Sechstel (17 %), gefolgt von Deutschland (mit wie gesagt 7%), Großbritannien (9 %) und Italien (mit 8 %).Einvernehmen in 42 Prozent der Fälle, knapp ein Drittel der Fälle nicht gelöst
Eine einvernehmliche Lösung im Sinne beider Parteien, Fluggast wie Airline, konnte in 42% aller Fälle erreicht werden. 2005 betrug die Quote 22% - errechnet aus den Fällen mit Intervention eines Europäischen Verbraucherzentrums (16 Prozentpunkte) und den Fällen, in denen ein solches Verbrauchern dabei beriet, wie Rechte geltend zu machen sind (8 Prozentpunkte).Den 42% der Fälle mit einvernehmlicher Lösung stehen im Berichtsjahr 2006 weniger als ein Drittel (28%) Fälle gegenüber, in denen entweder keine oder keine zufrieden stellende Lösung erreicht werden konnte.
Hier hat sich gegenüber 2005 nur wenig verändert, als in einem Drittel aller behandelten Fälle nichts im Sinne der Betroffenen erreicht werden konnte. Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass der Ausgang von 17% der Fälle zum Stichtag Ende 2006 noch offen war und in 12% der Fälle kein berechtigter Anspruch vorgebracht worden war.
Die Gründe, die dazu führten, dass in insgesamt 28% aller Fälle keine Lösung oder keine zufrieden stellende Lösung erreicht werden konnte, sind unterschiedlich:
In 33% dieser Fälle berief sich die Airline auf „außergewöhnliche Umstände“, in weiteren 30% der Fälle reagierte die betreffende Airline erst gar nicht. In 10% der Fälle kam die Airline zwar ihren Verpflichtungen aus der EU-Verordnung nach, jedoch ohne Ansprüche aus dem Montrealer Abkommen zu erfüllen.
„Dafür sorgen, dass Fluggesellschaften die Passagierrechte respektieren“
Die Leiterin des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland Jutta Gurkmann bedauerte, dass Luftfahrtgesellschaften ihre Verpflichtungen aus der EU-Fluggastrechte-Verordnung nicht ernst genug nehmen und will die Unternehmen in die Pflicht nehmen:„Wir müssen dafür sorgen, dass Airlines die Rechte von Passagieren auch respektieren und bringen gerne die Position der Verbraucherschützer in einen Dialog mit den Airlines ein“, sagte sie anlässlich der Vorstellung des Fluggastrechte-Reports 2006.
Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland bemängelt, dass Airlines mehr als zweieinhalb Jahre nach Inkrafttreten der EU-Fluggastrechte-Verordnung (Mitte Februar 2005) immer noch nicht mit Schlichtungsstellen zusammenarbeiten.
Jeder zehnte von den deutschen Juristen in Kehl behandelte Fall ist ein Fluggast-Fall
Zu dem Bericht hat das deutsche Zentrum mit seinen Standorten Kiel und Kehl ebenso beigetragen wie das Europäische Verbraucherzentrum Frankreich, das in Kehl mit dem Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland Hand in Hand und unter einem gemeinsamen Dach arbeitet.
Von den insgesamt rund 1.100 Streitfällen, die die Juristen des deutschen Zentrums in Kehl in diesem Jahr bis dato verzeichneten – zum Stichtag Mitte November -, entfielen 144 Streitfälle auf Fluggäste. Von diesen fielen wiederum 120 unter die EU-Fluggastrechte-Verordnung, für weitere 22 waren Gepäckprobleme oder Gepäckverlust der Grund.
Somit ist mehr als jeder zehnte vom Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland in Kehl behandelte Streitfall ein Fluggastrechte-Fall. (qui)
zum DATENBLATT - der Report im Überblick: Erhebungszeitraum, mitwirkende Länder, die wichtigsten Zahlen (PDF, deutsch)
zum Air Passenger Rights-REPORT 2006 (42 Seiten, PDF, engl.)
zum HINTERGRUND-Papier Fluggast-Rechte (pdf)
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zur Pressemitteilung aus dem Vorjahr - vom 27.11.2006 (Link)zum Air Passenger Rights-REPORT 2005 (pdf)
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Christian Quiring, Presse- und ÖffentlichkeitsarbeitEuropäisches Verbraucherzentrum Deutschland – Kehl
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