Pressemitteilung 16.01.07
Vorsicht mit Domain-Namen, die gegen Rechte Dritter verstoßen / Neue Broschüre der eCommerce-Verbindungsstelle Deutschland
Kehl - Eine eigene Webseite zu unterhalten, wird immer beliebter – sei es, um darauf Waren anzubieten oder um sich und die eigenen Aktivitäten öffentlich darzustellen. Dass es bei der eigenen Internetpräsenz in rechtlicher Hinsicht vieles zu beachten gibt, ist den wenigsten bewusst. „Die Gefahren lauern schon bei der Auswahl des Namens für die Internetseite“, erläutert Felix Braun von der eCommerce-Verbindungsstelle Deutsch¬land in Kehl. Die Stelle hat eigens zum Domainrecht eine neue Broschüre für Anbieter und Verbraucher aufgelegt, die kostenlos erhältlich ist.
„Wenn man einen Domain-Namen auswählt, muss man darauf achten, dass Rechte Dritter nicht verletzt werden“, sagt Felix Braun. Gemeint sind damit insbesondere das Urheberrecht und das Namensrecht, vor allem dann, wenn Markennamen betroffen sind. „So ist dringend davon abzuraten, etwa den Namen eines Herstellers bzw. eines Filmstars oder einer Band im Domain-Namen zu verwenden - sei es, um einen geplanten Onlineshop unter der Adresse zu betreiben oder eine Fansite einzurichten“, so der Jurist.
„Wer gegen das Namens-, Marken- oder Urheberrecht verstößt, muss mit Unterlassungsklagen und Abmahnungen rechnen. Da kann einem nicht nur der Spaß vergehen, es kann auch teuer werden, je nachdem, wie ernsthaft die Betroffenen mit anwaltlicher Hilfe zu Felde zu ziehen.“ Was viele laut Jurist Braun nicht wissen, ist, dass Registrierungsstellen wie die DENIC keineswegs dafür Sorge tragen müssen, dass ein Domainname auch rechtlich in Ordnung ist. DENIC ist die Domain Verwaltungs- und Betriebsgesellschaft eG in Frankfurt am Main.
Dass eine Internetadresse noch frei und verfügbar sei, müsse nicht heißen, dass sie auch „gefahrlos“ eingerichtet und genutzt werden kann, erklärt der Projektleiter der eCommerce-Verbindungsstelle Deutschland. Die neue Broschüre der Stelle will über solche rechtlichen Fallstricke beim Einrichten einer Webseite aufklären und trägt den Titel „Die eigene Internetpräsenz - Wissenswertes zum Thema Domainrecht“.
Die Broschüre gibt viele praktische Tipps für das Einrichten der Adresse - darunter den, dass in Deutschland registrierte Internetadressen, „.de“-Domains also, zwischen drei und maximal 63 Zeichen enthalten müssen. Auch, wie man gegebenenfalls an eine „.eu.“-Adresse kommt, wird erläutert. Auf rund 30 Seiten werden außerdem viele, selbst für technische Laien nicht unwichtige Fachbegriffe behandelt, „Top-Level-Domain“ etwa, „Metatags“ oder „Dispute-Eintrag“.
Am Schluss steht die Frage, wie man - auch außergerichtlich – gegen Rechtsverletzungen vorgehen kann, von denen man selbst betroffen ist. Die Broschüre ist kostenlos und - außer im Internet unter www.ecom-stelle.de - gegen Zusendung eines adressierten und mit 1,45 Euro frankierten DIN A5- Rückumschlags in Kehl erhältlich. (FB / CQ)
Die Bestelladresse lautet:
eCommerce-Verbindungsstelle Deutschland
c/o EURO-INFO-VERBRAUCHER e.V.
Stichwort: Domainrecht
Rehfusplatz 11
77694 Kehl
Bitte beachten Sie: Für mehr als drei (und maximal zehn)
Broschüren ist ein DIN A4-Umschlag erforderlich.
Und wenn Sie weitere Fragen haben:
Die eCommerce-Verbindungsstelle Deutschland, im Januar 2003 bei Euro-Info-Verbraucher e.V. in Kehl mit Mitteln des Bundesministeriums der Justiz eingerichtet, berät Sie gern. Für Fragen, die über das Informationsangebot auf der Webseite hinausgehen und die konkrete juristische Sachverhalte betreffen, steht der Experte auch persönlich bereit:
Felix Braun
Tel. 07851 / 991 48-21
eMail: info@ecommerce-verbindungsstelle.de
Ansprechpartner für Presse-Anfragen:
(Diese teils abweichenden Daten bitte nicht veröffentlichen, Danke!)
Felix Braun
eCommerce-Verbindungsstelle Deutschland
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eMail für Presseanfragen: braun@euroinfo-kehl.eu
www.ecommerce-verbindungsstelle.de



