Die Meilensteine in der Entwicklung des Vereins und ihre Bedeutung
1993 – Gründung des Vereins
Euro-Info-Verbraucher e. V., ein deutsch-französischer Verein, wurde 1993 im Zuge der Einführung des Europäischen Binnenmarktes gegründet mit dem Ziel, Interessen der Verbraucher in der EU wahrzunehmen: ihnen hilfreiche Informationen und konkrete Ratschläge anzubieten und auf grenzüberschreitende Fragen, mit denen sie zunehmend konfrontiert sind, zufriedenstellend Antwort zu geben.Der Verein entstand auf Initiative zweier Verbraucherschutzorganisationen: der französischen Chambre de Consommation d’Alsace, also – frei übersetzt - der elsässischen Verbraucherzentrale, in Straßburg und der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in Stuttgart.
Seit der Gründung von Euro-Info-Verbraucher e. V. wurden über 75 000 Anfragen zu grenzüberschreitenden Verbraucherthemen behandelt. Die Rechtsberater des Vereins leisten somit einen wesentlichen Beitrag zur Orientierung und Unterstützung von Verbrauchern – und das an der Nahtstelle der zwei größten EU-Staaten, denen bei der Verwirklichung des europäischen Marktes eine Schlüsselrolle zukommt, und außerdem in einem besonders dynamischen Wirtschaftsraum an der deutsch-französischen Grenze.
Dank der Einbindung in ein Netzwerk von zurzeit insgesamt 27 Europäischen Verbraucherzentren in den EU-Mitgliedstaaten kann Euro-Info-Verbraucher e. V. seine Serviceangebote und sein Know-how im grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr europaweit zum Einsatz bringen.
2002 – Ansiedlung der Clearingstelle Deutschland
In diesem Jahr betraute das Bundesministerium der Justiz in Berlin Euro-Info-Verbraucher e. V. mit den Aufgaben der Clearingstelle Deutschland, seit Beginn 2005 Deutsche Verbindungsstelle für Schlichtung genannt. Der Entscheidung des Bundesministeriums, diese in Kehl einzurichten, ging die bis dato zehnjährige Tätigkeit des Vereins im Dienste der deutsch-französischen Zusammenarbeit voraus, gleichbedeutend mit zehn Jahren Erfahrung bei grenzüberschreitenden Rechtsstreitigkeiten.Die Deutsche Verbindungsstelle für Schlichtung vermittelt Verbrauchern im Fall einer grenzüberschreitenden Rechtsstreitig¬keit europaweit Wege zu außergerichtlichen Verfahren der Streitbeilegung. Für diese Rechtsberatung steht bei Euro-Info-Verbraucher e. V. ein Team erfahrener Juristen bereit.
Die europaweite Kooperation erfolgte zunächst im Rahmen des im Oktober 2001 geschaffenen EEJ-Net, dem Europäischen Netz für die außergerichtliche Streitbeilegung. Mit Beginn des Jahres 2005 wurde dieses seitens der Europäischen Kommission mit einem anderen Netzwerk vereint, dem ECC-Net mit den im EU Jargon Euroguichets genannten Europäischen Verbraucherzentren. Es entstand das außergerichtliche Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren.
Das Netzwerk besteht also aus nationalen Verbindungsstellen der jeweiligen EU-Mitgliedsstaaten, die Verbraucher im Streitfall je nach Branche an Schlichtungsstellen im eigenen Land vermitteln. Die Verbindungsstellen werden finanziert von den jeweiligen Staaten, gemeinsam mit der Europäischen Kommission. Erklärtes Ziel ist die Stärkung des Vertrauens der Bürger in das Funktionieren des Binnenmarktes, im Besonderen in die grenzüberschreitende Verfügbarkeit von Verbraucherschlichtung. Ein nicht unwichtiger Neben¬aspekt liegt darin, dass die nationalen Gerichte entlastet werden.
Parallel zur Zusammenführung der beiden oben genannten Netzwerke erfolgte die Umbenennung der damaligen Clearingstelle Deutschland zur Deutschen Verbindungsstelle für Schlichtung. Ihre Finanzierung wird etwa zu einem Drittel durch die Europäische Kommission in Brüssel und zu etwa zwei Dritteln durch das Bundesministerium der Justiz in Berlin sicher gestellt.
2003 – Ansiedlung der eCommerce-Verbindungsstelle (Deutschland)
Eine nationale Verbindungsstelle für den elektronischen Geschäftsverkehr einzurichten – dazu verpflichtete die Richtlinie der Europäischen Kommission über den elektronischen Geschäftsverkehr jeden Mitgliedsstaat der EU. Die Bundesrepublik Deutschland betraute im Jahr 2003 damit ebenfalls Euro-Info-Verbraucher e. V., wobei die Erfahrung des Vereins in grenzüberschreitenden Verbraucherfragen abermals eine wesentliche Rolle gespielt hat.Der Schaffung dieser eCommerce-Verbindungsstelle ging - im deutschen wie im europäischen Kontext - ein bedeutsamer Anstieg von Anfragen und auch grenzüberschreitenden Rechtsstreitigkeiten im elektronischen Geschäftsverkehr voraus. Auf lange Sicht ist damit zu rechnen, dass ein entsprechendes europäisches Netzwerk für Fragen des elektronischen Geschäftsverkehrs entsteht.
Die Finanzierung der eCommerce-Verbindungsstelle wird durch das Bundesministerium der Justiz sicher gestellt.
2003 – Gründung des Kompetenzzentrums für grenzüberschreitende und europäische Fragen
Die regionalen politischen Instanzen Deutschlands und Frankreichs wollten der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, mit der sie positive Erfahrungen gemacht haben, weitere Impulse geben, als sie im Oktober 2003 ein Kompetenzzentrum mit Sitz in Kehl gründeten. Dessen Ziel ist es, bestehende Aktivitäten zu bündeln und einen für Bürger leicht zugänglichen Service bereit zu halten.
Dieses Kompetenzzentrum für grenzüberschreitende und europäische Fragen vereint vier Einrichtungen, die auf unterschiedlichen Feldern der deutsch-französischen wie der europäischen Zusammenarbeit aktiv sind, rund um den Rehfusplatz in Kehl:
- INFOBEST
- EURO-INSTITUT
- GEMEINSAMES SEKRETARIAT DER OBERRHEINKONFERENZ (ORK)
- EURO-INFO-VERBRAUCHER e. V.
2004 – Ansiedlung der Clearingstelle Frankreich (Centre d’échanges extrajudiciare français)
Nachdem die Bundesrepublik Deutschland 2002 Euro-Info-Verbraucher e. V. mit der Errichtung der Clearingstelle Deutschland betraut hatte, folgte der französische Nachbar Anfang 2004 und ernannte den Verein zum Träger der Clearingstelle Frankreich. Somit waren zum ersten Mal in diesem Bereich zwei nationale Verbraucherschutz-Institutionen mit europäischer Ausrichtung unter einem Dach vereint, was eine intensive Zusammenarbeit ermöglicht.
Bei der offiziellen Eröffnung der Clearingstelle Frankreich Ende 2004 bekräftigten beide Länder ihren Willen zur politischen Zusammenarbeit. Der französische Minister für Verbraucherschutz Christian Jacob kündigte dabei außerdem an, dass Euro-Info-Verbraucher e. V. in Kehl ausgewählt worden sei, um sämtliche Funktionen des Europäischen Verbraucherzentrums Frankreich zu übernehmen – dies im Rahmen des neu geschaffenen Netzwerks der Europäischen Verbraucherzentren ab 2005.
2005 – Erweiterung der Funktionen als Europäisches Verbraucherzentrum Frankreich
Die Entscheidung der französischen Regierung, das Europäische Verbraucherzentrum Frankreich in Kehl anzusiedeln, steht ganz im Zeichen des Potenzials, das das Grenzgebiet in unmittelbarer Nähe zu Straßburg als Pilotregion Europas aufweist.
Die Aufwertung von Euro-Info-Verbraucher e. V. zum Europäischen Verbraucherzentrum Frankreich unterstreicht zum einen das deutsch-französische Votum für Straßburg hinsichtlich seiner europäischen Berufung und zum anderen den Willen zur Zusammenarbeit von Deutschland und Frankreich im europäischen Verbraucherschutz.
Die Region steht für die gute deutsch-französische Zusammenarbeit, was auch in der von den Staatschefs beider Länder vorgesehenen und inzwischen realisierten Schaffung eines Eurodistrikts deutlich wird.
Das Europäische Verbraucherzentrum Frankreich ist Teil eines europäischen Netzwerkes von 27 Zentren in insgesamt 22 Staaten Europas. Weitere Zentren in den 2004 zur EU hinzugekommenen Mitgliedsstaaten befinden sich im Aufbau.
Das Europäische Verbraucherzentrum Frankreich wird gemeinsam von der Europäischen Kommission, dem französischen Wirtschaftsministerium, der Communauté Urbaine de Strasbourg, dem Conseil Général du Bas-Rhin und der Région Alsace gefördert.



