Die Satzung des Vereins
Die Satzung des Vereins – verständlich erläutert
Euro-Info-Verbraucher e.V. ist ein nach deutschem Recht gegründeter Verein. Die Eintragung in das Vereinsregister, Nr. 391, in Kehl (Deutschland) erfolgte am 13. Juli 1993. Die Gemeinnützigkeit des Vereins ist anerkannt.
Der Verein kennzeichnet sich in seiner Herkunft, Stellung und Funktion als ein deutsch-französischer Verein mit europäischer Berufung. Alle Vereinsorgane werden von deutschen und französischen Mitgliedern geführt.
Der in Artikel 2 der Satzung festgesetzte Vereinszweck liegt in der „Wahrnehmung der Interessen der europäischen Verbraucher, insbesondere im Hinblick auf grenzüberschreitende Probleme“.
Die Vereinsstruktur gründet auf folgende Organe:
- Mitgliederversammlung und
- Vorstand.
Die Mitgliederversammlung (Artikel 7 und 8 der Satzung)
Die Angelegenheiten des Vereins werden - soweit sie nicht vom Vorstand oder einem anderen Vereinsorgan zu besorgen sind - durch die Mitgliederversammlung geregelt. Insbesondere wacht die Versammlung über die Funktionsfähigkeit des Vereins in seiner Gesamtheit, einschließlich der Ordnungsmäßigkeit von Vereins- und Haushaltsführung.
Die Mitgliederversammlung wählt die Mitglieder des Vorstands und des Beirats. Änderungen der Satzung sowie die etwaige Auflösung des Vereins können allein von der Mitgliederversammlung beschlossen werden.
Grundsätzlich ist jedes Einzelmitglied wahlberechtigt und verfügt bei Beschlüssen über eine Stimme. Hiervon abweichend verfügen die Verbraucherzentrale Baden Württemberg e.V. und die Chambre de Consommation d’Alsace als Gründungsmitglieder und juristische Personen über jeweils 4 Stimmen.
Grundsätzlich kann jede natürliche oder juristische Person, deren Ziele und Wirken im Einklang mit dem Vereinszweck stehen, die Mitgliedschaft beantragen. Wie die Mitgliederversammlung zusammen gesetzt ist, hängt jedoch vom Vorstand ab, der über die Anträge der Kandidaten auf Aufnahme in den Verein entscheidet. Gegenwärtig [Stand 10/2008] gehören vier juristische Personen sowie 18 natürliche Personen dem Verein als Mitglieder an.
Der Vorstand (Artikel 9 und 10 der Satzung)
Die Aufgaben des Vorstands umfassen die Verwirklichung des Vereinszwecks, die Durchführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung, die Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlung sowie Erstattung von Geschäfts- und Rechenschaftsbericht.
Der Vorstand besteht aus der/dem Vorsitzenden und drei Stellvertretern/innen. Vorstandsmitglieder wiederum sind stets je zwei französische und zwei deutsche Staatsbürger. Je ein Mitglied im Vorstand ist auf Vorschlag der Chambre de Consommation d’Alsace bzw. der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg im Vorstand vertreten.
Der/die Vorsitzende selbst gehört entweder der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg oder der Chambre de Consommation d’Alsace an. Vertreten wird der Verein gemeinsam von zwei Vorstandsmitgliedern.
Neben den zwei Vereinsorganen tragen zur Funktionsfähigkeit des Vereins bei:
- Geschäftsführung,
- Beirat
- Begleitausschuss und Arbeitsgruppe
Die Geschäftsführung (Artikel 11 der Satzung)
Der Vorstand ernennt eine(n) Geschäftsführer(in) und - soweit der Vorstand dies für erforderlich hält - eine(n) Stellvertreter(in). Der Geschäftsführung obliegt die Aufstellung des jährlichen Wirtschaftsplanes und des Jahresberichts. Sie erledigt die laufenden Geschäfte.
Der Beirat (Artikel 12 der Satzung)
Der Beirat berät und unterstützt den Verein. Er setzt sich aus bis zu zehn Persönlichkeiten zusammen, und zwar aus Kreisen der Wissenschaft, der Wirtschaft, der Verwaltung sowie der Politik und gegenwärtig, aber optional auch aus Kreisen der Finanzpartner. Ernannt werden die Beiratsmitglieder von der Mitgliederversammlung - für jeweils zwei Jahre.
Der Begleitausschuss und die Arbeitsgruppe (Artikel 15 der Satzung – mit Bezug auf Art. 3 der „Vereinbarung über die Finanzierung und Begleitung des Euro-Info-Verbraucher e.V. für den Zeitraum 2004-2006“)
Der Begleitausschuss setzt sich aus den Finanzpartnern des Vereins zusammen und tagt mindestens einmal im Jahr. Die Arbeit des Begleitausschusses wird durch eine Arbeitsgruppe mit Vertretern der Finanzpartner vorbereitet.
Dieser Arbeitsgruppe liefert Euro-Info-Verbraucher e.V. die Informationen, die zur ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Aufgaben notwendig sind. Dies betrifft das jährliche Arbeitsprogramm, für welches ein vorläufiger Haushalt beschlossen wurde. Entscheidungen trifft der Begleitausschuss einvernehmlich.
Der Begleitausschuss setzt sich - gemäß der „Vereinbarung über die Finanzierung und Begleitung des Euro-Info-Verbraucher e.V. für den Zeitraum 2004-2006“ - zusammen aus:
- dem Präfekten der Région Alsace,
- dem Präsidenten des Conseil Général du Bas-Rhin,
- dem Präsidenten der Communauté Urbaine de Strasbourg,
- der Präsidentin der Chambre de Consommation d’Alsace,
- dem Wirtschaftsminister des Landes Baden-Württemberg,
- dem Landrat des Ortenaukreises,
- dem Oberbürgermeister der Stadt Kehl,
- der Oberbürgermeisterin der Stadt Offenburg sowie
- dem Vorstand der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.



