Die „Clearingstelle Deutschland“ wurde entsprechend der Mitteilung des Bundesministeriums für Justiz vom 26. Oktober 2001 bei Euro-Info-Verbraucher e.V. angesiedelt und nahm am 01.01.02 ihre Arbeit auf. Seither hilft die deutsche Clearingstelle bei grenzüberschreitenden Streitfällen zwischen Verbrauchern und Unternehmen im EU-Ausland, Norwegen und Island.

Die Clearingstelle Deutschland ist Mitglied des Europäischen Netzwerks für außergerichtliche Streitbeilegung (genannt "EEJ-Net" nach dem englischen Begriff "European Extra - Judicial Network").

In jedem Mitgliedsland des EEJ-Net gibt es eine Informations- und Kontaktstelle (genannt „Clearingstelle“. Der Begriff Clearing kommt aus dem Englischen und lässt sich mit „Aufklären“ übersetzen). Die Verbraucher können sich an diese Stellen wenden, um kostenlose Informationen und Unterstützung bei ihren grenzüberschreitenden Problemen zu erhalten.