2. Seminar
Gebraucht- und Neuwagenkauf
Zulassung in Deutschland und Frankreich
29. Januar 2001



Einleitung

Dr. Martine Mérigeau und Thomas Sári, Euro-Info-Verbraucher e.V.

Das Seminarthema besitzt in der grenzüberschreitenden Verbraucherberatung einen besonders wichtigen Stellenwert. Sowohl im Bereich der Informationsanfragen, als auch bei den Reklamationsfällen wird die Unterstützung von Euro-Info-Verbraucher e.V. oft in Anspruch genommen.

Gebrauchtwagen werden in großer Zahl von Franzosen auf dem besseren deutschen Gebrauchtwagenmarkt gekauft. Beim Direkterwerb durch Private werden in jüngster Zeit verstärkt Angebote zu "Jahreswagen" und Personenkraftwagen in hochwertigeren Kategorien in Anspruch genommen. Im großen Stil kommt es außerdem zum grenzüberschreitenden Gebrauchtwagenkauf über Anzeigen in der französischen Presse, über sogenannte "Sonntagsverkäufe" auf französischen Parkplätzen und Versteigerungen durch französische Gerichtsvollzieher.

Im Zusammenhang mit dem Gebrauchtwagenkauf bestehen erhebliche Probleme, die sich aus betrügerischen Praktiken (verstellte Kilometerzähler, Überlackierung von Unfallwagen, Verschweigen von Mängeln) unter Ausnutzung der Unkenntnis der französischen Verbraucher ergeben. So existieren insbesondere bei der technischen Kontrolle, der Bedeutung von Fahrzeugpapieren und den einschlägigen Rechtsnormen im Kaufrecht ( insb. bei den Gewährleistungsvorschriften) wesentliche Unterschiede zwischen Deutschland und Frankreich.

Soweit es um den Neuwagenkauf geht, werden im Grenzraum Fahrzeuge sowohl von Deutschen als auch Franzosen im jeweiligen Ausland erworben. Deutsche profitieren dabei von der niedrigeren Mehrwertsteuer (16 % im Vergleich zu 19,6 % in Frankreich). Sowohl der deutsche als auch der französische Verbraucher wird durch günstigere Angebote der "Heimatmarken" im Ausland angezogen werden.

Beim Neuwagenkauf wird häufig übersehen, dass die technischen Normen und Standardausstattungen in den verschiedenen Ländern unterschiedlich sind.