2. Seminar
Gebraucht- und Neuwagenkauf
Zulassung in Deutschland und Frankreich
29. Januar 2001


Gebrauchtwagenkauf in Frankreich
René Boulliung, expert en automobile, Straßburg


Bei Problemfahrzeugen zu beachtende Aspekte:

Problemfahrzeuge sind im Elsass regelmäßig die aus Deutschland stammenden Gebrauchtwagen (sogenannter "schwarzer Markt"). Bei diesen ist der Hinweis auf die Notwendigkeit einer umgehenden technischen Kontrolle unabdingbar.

Die Fahrzeuge werden oft ohne korrekten Vertrag (Verkäuferangaben fehlen!), ohne Fahrzeugpapiere, durch Barzahlung und mit falschen km-Ständen erworben.

Die beauftragten französischen Sachverständigen stoßen oft bei diesen grenzüberschreitenden Fahrzeugkäufen auf Probleme, u.a. deshalb weil sie mit den rechtlichen Grundlagen im deutschen Kaufrecht, den deutschen TÜV-Vorschriften und anderen Verwaltungsvorschriften nicht vertraut sind.

In Frankreich existiert keine mit der deutschen Sonderabgasuntersuchung vergleichbare Kontrolle.

Diskussion

Unterschiedliche technische Standards sind ein erhebliches Problem beim grenzüberschreitendem Autokauf, der unter diesem Gesichtspunkt diskutiert wird.
Hingewiesen wird ferner auf das Problem der Reparaturen bei Unfallfahrzeugen. In Deutschland besteht, abgesehen von der üblichen TÜV-Untersuchung, keine behördliche Kontrolle über die durchgeführten Reparaturen bei Unfallfahrzeugen. Demgegenüber existiert in Frankreich bei einem verunfallten PKW in der Regel die Verpflichtung zu einem Sachverständigengutachten und einer anschließenden technischen Kontrolle.