2. Seminar
Gebraucht- und Neuwagenkauf
Zulassung in Deutschland und Frankreich
29. Januar 2001

Zulassung eines Fahrzeugs in Deutschland Margot Schwarz, Landratsamt Ortenaukreis, Offenburg

Der Schwerpunkt wird auf die Zulassung französischer Fahrzeuge in Deutschland gelegt. Dazu wird von der deutschen Zulassungsbehörde insbesondere verlangt:
EG-Typen-Genehmigung / Unbedenklichkeitsbescheinigung KBA Flensburg (20 DM, dann keine TÜV-Untersuchung, andernfalls Vollgutachten durch TÜV)
  • Versicherungsnachweis
  • Ausweis
  • Originalrechnung / Kaufvertrag
  • Vorführung des PKW
  • bei Gebrauchtwagen: TÜV-Hauptuntersuchung und Abgassonderuntersuchung
  • Kosten für Zulassung und Ausstellen des Fahrzeugbriefes ca. 80 DM plus Kennzeichen ca. 50-60 DM


Dauer des Verwaltungsvorgangs: 2 bis 4 Stunden (wenn TÜV-Gutachten)

Um ein Fahrzeug zur Zulassung über die Grenze zu führen, bedarf es immer eines Ausfuhrkennzeichens. Dieses ist bei der zuständigen deutschen Zulassungsstelle erhältlich. Damit es erteilt werden kann, müssen die Personalien festgestellt und das Vorhandensein der Versicherungsdoppelkarte geprüft werden. Die Kurzzeitversicherung kann derzeit nur über den ADAC bei einer in Deutschland ansässigen Versicherung zu einem Preis von ca. 140,- DM / 10 Tage abgeschlossen werden.