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4. Seminar Grenzüberschreitender Zahlungsverkehr und sonstige Bankentgelte Der Euro und seine Auswirkungen auf den Verbraucher 28. Mai 2001 |
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Grenzüberschreitender Zahlungsverkehr und sonstige Bankentgelte Einleitung / Dr. Anke de Villepin, Euro-Info-Verbraucher e. V. Zum Thema "Grenzüberschreitender Zahlungsverkehr und Gebühren" wurde bereits in der Seminarvorbereitung deutlich, dass eine Reihe von deutschen und französischen Banken dieses Thema als zu "brisant" empfinden und sich vorsichtshalber gar nicht dazu äußern möchten. Dabei geht es insbesondere um die Transparenz- und Informationspflichten, sowie die Höhe der erhobenen Gebühren bei Auslandsüberweisungen. Ein Thema zu dem weiterhin ein erheblicher Aufklärungsbedarf besteht und zu dem Verbraucherschützer immer wieder befragt werden. Die große Zahl an Verbraucherbeschwerden ist auch nicht durch die europäische Überweisungsrichtlinie zurückgegangen. Und dies, obwohl die umgesetzte Richtlinie 97/5/EG zu grenzüberschreitenden Überweisungen vom 27. Januar 1997 besagt, dass eine doppelte Gebührenerhebung nicht zulässig ist. Im Einzelnen heißt es in Artikel 7 dazu: Das Institut des Auftraggebers, etwaige zwischengeschaltete Institute und das Institut des Begünstigten sind nach dem Tag der Annahme des Auftrags für die grenzüberschreitende Überweisung verpflichtet, diese in voller Höhe auszuführen, es sei denn, dass der Auftraggeber verfügt hat, dass die Gebühren für die grenzüberschreitende Überweisung ganz oder teilweise vom Begünstigten übernommen werden sollen. Über diesen Umstand werden Kunden gerade bei kleineren Überweisungen häufig von der Bank nicht ausreichend aufgeklärt. Teilweise gehen 25 % des Überweisungsbetrages durch Gebühren verloren. Euro-Info-Verbraucher sind Fälle bekannt, bei denen Verbraucher erst durch Mahnungen des Gewerbetreibenden darauf aufmerksam gemacht wurden, dass die überwiesene Summe nicht in der vorgesehenen Höhe auf dem Empfängerkonto angekommen ist. Aus der Einleitung der Richtlinie ergibt sich, dass es von größter Bedeutung ist, dass "Überweisungen aus einem Teil der Gemeinschaft in einen anderen schnell, zuverlässig und kostengünstig erfolgen". Von "kostengünstigen" Überweisungen kann jedoch noch nicht ausgegangen werden. Trotz der Mitteilung eines Vertreters der deutschen Bank, dass für eine Auslandsüberweisung demnächst statt 11 Euro nur noch 5 Euro verlangt würden und ähnliche Gebührensenkungen ( auf Druck der europäischen Kommission! ) auch von anderen Banken vorgesehen seien, bleibt neben der Problematik zur doppelten Gebührenbelastung die Höhe der einzelnen Überweisungsgebühr ein Grund für viele Verbraucherbeschwerden. Auch werden Kunden regelmäßig nicht auf die günstigste Überweisungsform ( zum Teil bestehende Europaüberweisung ) hingewiesen und bezahlen erhöhte Gebühren für eine Standardüberweisung. Herr Schalla wies darauf hin, dass es eine besonders kostengünstige Überweisungsform durch Einschaltung der LZB gebe. Dieses Angebot würde von den Bankinstituten aber kaum in Anspruch genommen. Gerade mit der Einführung des Euro wird dieser Zustand für den Verbraucher immer unverständlicher und hemmen die hohen Gebühren den Zahlungsverkehr in Europa. Es wurde darauf hingewiesen, dass die Banken der europäischen Kommission bis zum Herbst einen Vorschlag zur Verbesserung der Situation vorlegen sollen. 1. Unter dem Thema "Der Zahlungsverkehr und Bankentgelte - die Lage in Deutschland" stellte Beate Weiser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg insbesondere die jüngste Studie im Themenbereich vor. Auf die von der VZ durchgeführte Untersuchung zu den Gebühren bei Auslandsüberweisungen, antworteten nur 17 der angeschriebenen 90 Bankinstitute und Sparkassen. Übermittelt wurde ein zum großen Teil unübersichtliches Informationsmaterial, wonach Kunden zur Kostenermittlung beispielsweise in Euro und in DM angegebene Gebühren zusammenrechnen müssen. Sind Sie dann zu einem Betrag gekommen, können die Kunden jedoch immer noch nicht sicher sein, dass es dabei bleibt. Denn auch wenn Sie bei ihrer Bank angeben, dass von ihnen die vollen Überweisungskosten gezahlt werden, erhebt die ausländische Empfängerbank regelmäßig rechtswidrig noch zusätzlich die eigenen Gebühren. Die Verbraucherschützer raten deshalb dazu, sich vor einer Überweisung schriftlich eine Gebührenübersicht geben zu lassen. Ferner wird darauf hingewiesen, dass bestimmte zweckgebundene Zahlungen ( Gehalt, Stipendium ) kostengünstiger sein können und ein entsprechender Hinweis vom Kunden zu geben ist. Insbesondere bei regelmäßigerem Zahlungsverkehr sollte man mit der Bank die Gebühren aushandeln. Es wurde festgestellt, dass teilweise auch das Bankpersonal selber nicht immer richtig informiert ist, soweit es um den Bereich der Auslandsüberweisungen geht. 2. Ein spezielles Problem wurde von Françoise Maier in dem Vortrag "Service Pakete der Banken und Bankgebühren in Frankreich" dargelegt. In einer Untersuchung hat die Chambre de Consommation d'Alsace und die Association Générale des Familles du Bas-Rhin eine Reihe von "Service Paket" Angeboten zusammengestellt und entschlüsselt. Erhebliche Probleme ergaben sich zunächst einmal im Zusammenhang mit dem von den Banken zur Verfügung gestellten Informationsmaterial. Teilweise ließ sich kaum herausarbeiten, welche Einzelleistungen im Angebot enthalten sind. Die Analyse der Zusammenstellungen ergab, dass einige Banken Gratisdienstleistungen im Service Paket gebührenpflichtig anbieten. In der Regel wird dadurch die monatliche Kostenbelastung für den Kontoinhaber nicht verringert, sondern erhöht. Die Verbraucherschützer wiesen auch darauf hin, dass im Zusammenhang mit den unübersichtlichen Sammelangeboten und der Umstellung auf den Euro noch zusätzlich Gebührensteigerungen versteckt werden. Abschlussdebatte Spätestens nach dieser Seminarveranstaltung von Euro-Info-Verbraucher waren sich alle Teilnehmer einig, dass die Senkung der Gebühren für Auslandsüberweisungen nicht nur dringend notwendig, sondern auch technisch möglich ist. So wurde einstimmig begrüßt, dass die EU-Kommission die Banken notfalls mit einer eigenen Regelung zu einer Senkung der Gebühren zwingen will. Nur sieben Monate vor dem EURO Stichtag ist nicht nur die EU-Kommission mit ihrer Geduld am Ende. Gerade im Grenzraum fordern Verbraucherschützer die Banken und Sparkassen aus Deutschland und Frankreich umgehend zu niedrigeren Tarifen und zu mehr Information und Transparenz auf. |
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