ABSCHLUSSBERICHT

Evaluationsergenis des Projekts

Evaluierungsbögen

Die nach den Seminaren an die Teilnehmer verteilten Evaluierungsbögen ergaben folgende Gesamtergebnisse (siehe Zusammenfassung der Ergebnisse auf einem Gesamtbeurteilungsbogen):


  • 95 % der Teilnehmer beurteilten die Veranstaltungen insgesamt als 'sehr zufriedenstellend' bzw. 'zufriedenstellend'
  • 94 % der Teilnehmer äußerten sich positiv über die Informationen aus anderen Rechts- und Kulturkreisen
  • 80 % der Teilnehmer bescheinigten, sie hätten in den Veranstaltungen sehr viel gelernt
  • 80 % der Teilnehmer schätzten besonders die gute Organisation
  • 22 Teilnehmer bemerkten in den Beurteilungsbögen, dass ihnen die gute Gesprächsatmosphäre in den Veranstaltungen besonders gefallen hat
  • Zahlreiche Teilnehmer äußerten den Wunsch nach einer baldigen Fortsetzung der Seminarreihe noch im Jahr 2000


Seminarberichte

Die Referate und Diskussionen wurden für jede Veranstaltung in einem separaten Seminarbericht zusammengefasst.
Die Berichte sind zum Teil bereits in Französisch verfasst.

Zusammenfassung der Seminarergebnisse:

Die Ergebnisse der Seminare lassen sich wie folgt kurz zusammenfassen:

  • Im ersten Seminar wurde erkannt, dass sich eine EU-weite neue Anleger- und Aktienkultur Problemen des unbeaufsichtigten Kapitalmarkts ausgesetzt sieht. Dieser sog. "Graue Kapitalmarkt" ist in Österreich, Italien und Deutschland ein grassierendes Problem. Für Frankreich gilt dies jedoch nicht.
  • Ein vor allem deutsch-französisches Problemfeld sind grenzüberschreitend vertriebene Immobilienkredite und Bausparverträge, die Gegenstand der zweiten Veranstaltung waren. Hier kam es vor allem in der Vergangenheit zu zahlreichen Verstößen gegen Aufklärungs- und Beratungspflichten der Kreditinstitute. In den letzten Jahren konnten die Verbraucherschützer jedoch erhebliche Verbesserungen hinsichtlich Rechtskonformität und Transparenz der grenzübergreifenden Vertragsangebote konstatieren. Eine Vergleichbarkeit der Konditionen von Hypothekarkreditangeboten kann konkret nur bewerkstelligt werden durch ein EU-weit standardisiertes Informationsblatt für den Kreditnehmer. Die im Rahmen des Verbraucherdialogs diesbezüglich geführten Gespräche sollten noch im Jahr 2000 zu einem Ergebnis kommen.
  • Im dritten Seminar räumten auch Vertreter der Kreditwirtschaft ein, dass trotz Einführung der gemeinsamen Währung die Preise für Bankdienstleistungen unverändert hoch sind. Die zwischen den nationalen Zahlungsverkehrssystemen zweifelsohne bestehenden technischen Unterschiede im Binnenmarkt vermögen diese Preispolitik der Banken jedoch nur unzureichend zu erklären.
  • Das an die Vorveranstaltung anknüpfende vierte Seminar über den elektronischen Handel im Finanzdienstleistungssektor bzw. das E-banking zeigte auf, warum der Verbraucher noch großes Misstrauen gegenüber der Rechts- und Datensicherheit im Internet hegt. Im Hinblick auf Art. 153 EG-Vertrag muss das verbraucherpolitische Ziel erreicht werden, dem Verbraucher beim elektronischen Fernabsatz von Finanzdienstleistungen den gleichen Schutz zukommen zu lassen wie beim herkömmlichen Vertrieb von Bankdienstleistungen und Waren. Das mit der E-Commerce-Richtlinie eingeführte Herkunftslandprinzip für Internetdienste darf nicht dazu führen, dass das EU-Land mit dem geringsten Verbraucherschutzniveau den Maßstab setzt für alle anderen Mitgliedsstaaten.
  • Das Abschlussseminar kam zu dem Ergebnis, dass es den Europäischen Binnenmarkt für private Versicherungsverträge praktisch nicht gibt. Die Versicherungsgesellschaften sind aufgefordert, die mangelnde Transparenz der Kostenstruktur ihrer Angebote zu erhöhen. Durch die neuen Entwicklungen in der Kommunikationstechnologie versprechen sich auch die Verbraucherverbände mehr Klarheit und Wettbewerb zugunsten des Kunden: Er kann zunehmend auch auf den Versicherungsmärkten wählen zwischen den im Wettbewerb stehenden Informationsprovidern und Finanzdienstleistungsanbietern.


Im Hinblick auf den Aktionsplan für Finanzdienstleistungen der Europäischen Kommission (Financial Services Action Plan) können insgesamt folgende Feststellungen bzw. Anregungen gemacht werden:

  • Durch den grenzüberschreitenden Vertrieb von Finanzdienstleistungen innerhalb des EU-Binnenmarkts können sich unseriöse Anbietergesellschaften ungehinderter der tatsächlichen Kontrolle der nationalen Aufsichtsbehörden entziehen. Hier ist dringend eine Verstärkung der internationalen Kooperation zwischen den Aufsichtsämtern geboten, ebenso wie eine bessere Abstimmung der behördlichen Kompetenzen sowie eine bessere Kooperation im Wege der Amts- und Rechtshilfe. Bei Sachverhalten mit Auslandsbezug könnten gesondert eingesetzte Beamte, die Spezialkenntnisse im europäischen Gemeinschaftsrecht haben, in den Justizministerien der Länder Ansprechpartner für Praktiker der Verbände, Verbraucherberatungsstellen und Strafverfolgungsbehörden sein.
  • Verbraucherschutz bleibt wirkungslos, ja symbolisch, solange nicht ein effektiver Zugang zum Recht gesichert ist. Für Verbraucherstreitigkeiten, denen ein grenzüberschreitender Sachverhalt zugrunde liegt, ist eine außergerichtliche Streitbeilegung in aller Regel der interessensgerechteste Weg. Dazu bedarf es spezialisierter Beratungseinrichtungen, die für die Konsumenten leicht zugänglich sind. Dies ist in der Zielsetzung von den EU-Institutionen bereits erkannt worden, wie sich bereits aus der Entschließung des Europäischen Rats vom 13.7.1992 ergibt: Danach soll die Öffnung des Rechtswegs erleichtert werden durch die "Vereinfachung der Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten". Voranzutreiben sind die auf europäischer Ebene vorliegenden Pläne für ein flächendeckendes System von Streitschlichtungsstellen (EEJ-Net), in das die Verbraucherorganisationen eingebunden werden könnten. Nur so kann Druck auf die Gewerbetreibenden ausgeübt werden, ohne dass der Verbraucher durch hohe Reise-, Verwaltungs- bzw. Prozesskosten benachteiligt wird (s. auch Broschüre "Schlichten ist besser als Richten", Hrsg. Presse- und Informationsamt der Bundesregierung).
  • Zur Verfolgung von Verstößen gegen Verbraucherschutz- bzw. Wettbewerbs- und Europarecht im Finanzdienstleistungsbereich bedürfen die Verbraucherverbände verbesserter prozessualer Mittel (zum Beispiel eine erweiterte Klagebefugnis). In die Stoßrichtung der Richtlinien über Unterlassungsklagen zum Schutz der Verbraucherinteressen (98/27 ABl. 1998 L 166/51) und über den Fernabsatz (97/7 ABl. 1997 L 144/19) werden daher in Zukunft höhere Erwartungen gesetzt.
  • Von einem Recht oder auch nur einer Möglichkeit des Verbrauchers, grenzüberschreitend Finanzdienstleistungen überall in der EU nachfragen zu können, kann trotz Marktöffnung nicht die Rede sein. Dies liegt nicht am mangelnden Interesse seitens der Konsumenten, sondern an den rechtlichen und administrativen Hindernissen, denen sich Anbieter ausgesetzt sehen, wenn sie durch grenzüberschreitende Niederlassungen und Dienstleistungen im Binnenmarkt tätig sein wollen.


Öffentlichkeitsarbeit / 24 Presseartikel:

Die Öffentlichkeit konnte regional und überregional durch insgesamt 24 Artikel in der deutschen, französischen und italienischen Presse über das Projekt und die Diskussionsergebnisse Kenntnis erlangen. Auf die Unterstützung durch die Europäische Kommission (Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz) wurde regelmäßig hingewiesen. Die hohe Presseresonanz war auch bedingt durch die Einbindung der Veranstaltungen in die grenzüberschreitende Region und die Kommunalpolitik. Die Seminare wurden im voraus durch eine Pressemitteilung in jeweils deutscher und französischer Sprache angekündigt . Jeweils zu Beginn bzw. in der Mittagspause des ersten Seminartags wurde ein Pressegespräch mit den anwesenden Journalisten durchgeführt.

Auf die Internetseiten von Euro-Info-Verbraucher e.V. wurden gestellt:
  • die Projektübersicht
  • die Einladungen zu den Veranstaltungen mit dem jeweiligen Seminarprogramm
  • die Berichte über die fünf Seminare


Erfahrungsaustausch zwischen den Teilnehmern

Durch die Begegnung und die Diskussionen in den Veranstaltungen konnte der Informationsaustausch und die Zusammenarbeit konkret intensiviert werden. Die Vertreter(innen) von Verbraucherorganisationen konnten vielfach die Ansprechpartner in Erfahrung bringen, die bei Informationsanfragen und Rechtsstreitigkeiten weiterführende Auskünfte im Nachbarland geben können. Zum besonders engen Informationsaustausch kam es zum Beispiel zwischen:

  • Vertreter(inne)n der jeweiligen Europäischen Verbraucherzentren (EVZ)
  • deutschen und französischen Verbraucherschützer(inne)n
  • österreichischen und italienischen Verbraucherschützer(inne)n
  • Verbraucherschützer(inne)n und den nationalen Aufsichtsbehörden

Referate der Vertreter nationaler Aufsichtsbehörden


Für vier der fünf Fortbildungsveranstaltungen konnten als Referenten Vertreter von nationalen Aufsichtsbehörden aus Frankreich, Italien, Österreich und Deutschland gewonnen werden. Die Referate gaben Aufschluss über die Gründe, warum ein Informationsaustausch oder eine lose Form von Kooperation zwischen Aufsichtsämtern und Verbraucherverbänden bislang kaum stattfindet. Die Zuständigkeitsbereiche und öffentlichen Ausrichtungen sind unterschiedlich. Die staatlichen Kontrollorgane haben das öffentliche Interesse und die Funktionstüchtigkeit des nationalen Marktes im Blick, die Verbraucherorganisationen hingegen vorwiegend subjektive Verbraucherinteressen. An den Seminaren teilnehmende Rechtsanwälte zeigten sich daher überrascht, wenn die Beamten der Aufsichtsämter bei einem Auskunftsbegehren auf ihre Verschwiegenheitspflicht verweisen oder den Anwälten jegliches Recht auf Akteneinsicht verweigern (müssen). Die Kontrollfunktionen der nationalen Aufsichtsämter bleiben der Öffentlichkeit daher ein "Brief mit sieben Siegeln". Eine Durchführung der eventuell geplanten Praktika bei den Aufsichtsbehörden erübrigte sich, da die Vertreter der Aufsichtsbehörden, wie oben ausgeführt, vielfach Gelegenheit hatten, auf die Fragen der Seminarteilnehmer einzugehen. Im übrigen wäre eine Freistellung von Mitarbeitern, sowohl bei der Behörden als auch bei den Verbraucherverbänden, zwischen den fünf Seminarveranstaltungen innerhalb der kurzen Zeit von Dezember 1999 bis Juni 2000 nicht möglich gewesen.

Verbreitung der vermittelten Lerninhalte (Multiplikatoreffekt)

Zahlreiche Mitarbeiter(innen) von Verbraucherorganisationen hatten ihr Interesse an einer Teilnahme bekundet; sie konnten zum Teil aus Zeit- bzw. Reisekostengründen nicht an den Veranstaltungen teilnehmen. Ihnen wurden auf Wunsch die Seminarberichte bzw. anderweitige Schulungsunterlagen zugeleitet. So wendete sich zum Beispiel EUREGIO Grenzüberschreitende Verbraucher-beratung (Gronau/Deutschland) an Euro-Info-Verbraucher e.V., um für ihre Beratungsarbeit im Bereich der deutsch-niederländischen Baufinanzierung schriftliche Unterlagen über die Inhalte der zweiten Veranstaltung "Grenzüber-schreitende Immobilienkredite in der Praxis" anzufordern.

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