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Evaluierungsbögen
Die nach den Seminaren an die Teilnehmer verteilten Evaluierungsbögen
ergaben folgende Gesamtergebnisse (siehe Zusammenfassung der Ergebnisse auf
einem Gesamtbeurteilungsbogen):
- 95 % der Teilnehmer beurteilten die
Veranstaltungen insgesamt als 'sehr zufriedenstellend' bzw. 'zufriedenstellend'
- 94 % der Teilnehmer äußerten sich
positiv über die Informationen aus anderen Rechts- und Kulturkreisen
- 80 % der Teilnehmer bescheinigten, sie
hätten in den Veranstaltungen sehr viel gelernt
- 80 % der Teilnehmer schätzten besonders
die gute Organisation
- 22 Teilnehmer bemerkten in den
Beurteilungsbögen, dass ihnen die gute Gesprächsatmosphäre in
den Veranstaltungen besonders gefallen hat
- Zahlreiche Teilnehmer äußerten den
Wunsch nach einer baldigen Fortsetzung der Seminarreihe noch im Jahr 2000
Seminarberichte
Die Referate und Diskussionen wurden für jede
Veranstaltung in einem separaten Seminarbericht zusammengefasst.
Die Berichte sind zum Teil bereits in
Französisch verfasst.
Zusammenfassung der Seminarergebnisse:
Die Ergebnisse der Seminare lassen sich wie folgt
kurz zusammenfassen:
- Im ersten Seminar wurde erkannt, dass sich
eine EU-weite neue Anleger- und Aktienkultur Problemen des unbeaufsichtigten
Kapitalmarkts ausgesetzt sieht. Dieser sog. "Graue Kapitalmarkt" ist
in Österreich, Italien und Deutschland ein grassierendes Problem. Für
Frankreich gilt dies jedoch nicht.
- Ein vor allem deutsch-französisches
Problemfeld sind grenzüberschreitend vertriebene Immobilienkredite und
Bausparverträge, die Gegenstand der zweiten Veranstaltung waren. Hier kam
es vor allem in der Vergangenheit zu zahlreichen Verstößen gegen
Aufklärungs- und Beratungspflichten der Kreditinstitute. In den letzten
Jahren konnten die Verbraucherschützer jedoch erhebliche Verbesserungen
hinsichtlich Rechtskonformität und Transparenz der
grenzübergreifenden Vertragsangebote konstatieren. Eine Vergleichbarkeit
der Konditionen von Hypothekarkreditangeboten kann konkret nur bewerkstelligt
werden durch ein EU-weit standardisiertes Informationsblatt für den
Kreditnehmer. Die im Rahmen des Verbraucherdialogs diesbezüglich
geführten Gespräche sollten noch im Jahr 2000 zu einem Ergebnis
kommen.
- Im dritten Seminar räumten auch Vertreter
der Kreditwirtschaft ein, dass trotz Einführung der gemeinsamen
Währung die Preise für Bankdienstleistungen unverändert hoch
sind. Die zwischen den nationalen Zahlungsverkehrssystemen zweifelsohne
bestehenden technischen Unterschiede im Binnenmarkt vermögen diese
Preispolitik der Banken jedoch nur unzureichend zu erklären.
- Das an die Vorveranstaltung anknüpfende
vierte Seminar über den elektronischen Handel im
Finanzdienstleistungssektor bzw. das E-banking zeigte auf, warum der
Verbraucher noch großes Misstrauen gegenüber der Rechts- und
Datensicherheit im Internet hegt. Im Hinblick auf Art. 153 EG-Vertrag muss das
verbraucherpolitische Ziel erreicht werden, dem Verbraucher beim elektronischen
Fernabsatz von Finanzdienstleistungen den gleichen Schutz zukommen zu lassen
wie beim herkömmlichen Vertrieb von Bankdienstleistungen und Waren. Das
mit der E-Commerce-Richtlinie eingeführte Herkunftslandprinzip für
Internetdienste darf nicht dazu führen, dass das EU-Land mit dem
geringsten Verbraucherschutzniveau den Maßstab setzt für alle
anderen Mitgliedsstaaten.
- Das Abschlussseminar kam zu dem Ergebnis, dass
es den Europäischen Binnenmarkt für private
Versicherungsverträge praktisch nicht gibt. Die
Versicherungsgesellschaften sind aufgefordert, die mangelnde Transparenz der
Kostenstruktur ihrer Angebote zu erhöhen. Durch die neuen Entwicklungen in
der Kommunikationstechnologie versprechen sich auch die
Verbraucherverbände mehr Klarheit und Wettbewerb zugunsten des Kunden: Er
kann zunehmend auch auf den Versicherungsmärkten wählen zwischen den
im Wettbewerb stehenden Informationsprovidern und
Finanzdienstleistungsanbietern.
Im Hinblick auf den Aktionsplan für
Finanzdienstleistungen der Europäischen Kommission (Financial Services
Action Plan) können insgesamt folgende Feststellungen bzw. Anregungen
gemacht werden:
- Durch den grenzüberschreitenden Vertrieb
von Finanzdienstleistungen innerhalb des EU-Binnenmarkts können sich
unseriöse Anbietergesellschaften ungehinderter der tatsächlichen
Kontrolle der nationalen Aufsichtsbehörden entziehen. Hier ist dringend
eine Verstärkung der internationalen Kooperation zwischen den
Aufsichtsämtern geboten, ebenso wie eine bessere Abstimmung der
behördlichen Kompetenzen sowie eine bessere Kooperation im Wege der Amts-
und Rechtshilfe. Bei Sachverhalten mit Auslandsbezug könnten gesondert
eingesetzte Beamte, die Spezialkenntnisse im europäischen
Gemeinschaftsrecht haben, in den Justizministerien der Länder
Ansprechpartner für Praktiker der Verbände,
Verbraucherberatungsstellen und Strafverfolgungsbehörden sein.
- Verbraucherschutz bleibt wirkungslos, ja
symbolisch, solange nicht ein effektiver Zugang zum Recht gesichert ist.
Für Verbraucherstreitigkeiten, denen ein grenzüberschreitender
Sachverhalt zugrunde liegt, ist eine außergerichtliche Streitbeilegung in
aller Regel der interessensgerechteste Weg. Dazu bedarf es spezialisierter
Beratungseinrichtungen, die für die Konsumenten leicht zugänglich
sind. Dies ist in der Zielsetzung von den EU-Institutionen bereits erkannt
worden, wie sich bereits aus der Entschließung des Europäischen Rats
vom 13.7.1992 ergibt: Danach soll die Öffnung des Rechtswegs erleichtert
werden durch die "Vereinfachung der Beilegung von
Verbraucherstreitigkeiten". Voranzutreiben sind die auf europäischer
Ebene vorliegenden Pläne für ein flächendeckendes System von
Streitschlichtungsstellen (EEJ-Net), in das die Verbraucherorganisationen
eingebunden werden könnten. Nur so kann Druck auf die Gewerbetreibenden
ausgeübt werden, ohne dass der Verbraucher durch hohe Reise-, Verwaltungs-
bzw. Prozesskosten benachteiligt wird (s. auch Broschüre "Schlichten
ist besser als Richten", Hrsg. Presse- und Informationsamt der
Bundesregierung).
- Zur Verfolgung von Verstößen gegen
Verbraucherschutz- bzw. Wettbewerbs- und Europarecht im
Finanzdienstleistungsbereich bedürfen die Verbraucherverbände
verbesserter prozessualer Mittel (zum Beispiel eine erweiterte Klagebefugnis).
In die Stoßrichtung der Richtlinien über Unterlassungsklagen zum
Schutz der Verbraucherinteressen (98/27 ABl. 1998 L 166/51) und über den
Fernabsatz (97/7 ABl. 1997 L 144/19) werden daher in Zukunft höhere
Erwartungen gesetzt.
- Von einem Recht oder auch nur einer
Möglichkeit des Verbrauchers, grenzüberschreitend
Finanzdienstleistungen überall in der EU nachfragen zu können, kann
trotz Marktöffnung nicht die Rede sein. Dies liegt nicht am mangelnden
Interesse seitens der Konsumenten, sondern an den rechtlichen und
administrativen Hindernissen, denen sich Anbieter ausgesetzt sehen, wenn sie
durch grenzüberschreitende Niederlassungen und Dienstleistungen im
Binnenmarkt tätig sein wollen.
Öffentlichkeitsarbeit / 24
Presseartikel:
Die Öffentlichkeit konnte regional und
überregional durch insgesamt 24 Artikel in der deutschen,
französischen und italienischen Presse über das Projekt und die
Diskussionsergebnisse Kenntnis erlangen. Auf die Unterstützung durch die
Europäische Kommission (Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz)
wurde regelmäßig hingewiesen. Die hohe Presseresonanz war auch
bedingt durch die Einbindung der Veranstaltungen in die
grenzüberschreitende Region und die Kommunalpolitik. Die Seminare wurden
im voraus durch eine Pressemitteilung in jeweils deutscher und
französischer Sprache angekündigt . Jeweils zu Beginn bzw. in der
Mittagspause des ersten Seminartags wurde ein Pressegespräch mit den
anwesenden Journalisten durchgeführt.
Auf die Internetseiten von
Euro-Info-Verbraucher e.V. wurden gestellt:
- die Einladungen zu den Veranstaltungen mit dem
jeweiligen Seminarprogramm
- die Berichte über die fünf Seminare
Erfahrungsaustausch zwischen den Teilnehmern
Durch die Begegnung und die Diskussionen in den
Veranstaltungen konnte der Informationsaustausch und die Zusammenarbeit konkret
intensiviert werden. Die Vertreter(innen) von Verbraucherorganisationen konnten
vielfach die Ansprechpartner in Erfahrung bringen, die bei Informationsanfragen
und Rechtsstreitigkeiten weiterführende Auskünfte im Nachbarland
geben können. Zum besonders engen Informationsaustausch kam es zum
Beispiel zwischen:
- Vertreter(inne)n der jeweiligen
Europäischen Verbraucherzentren (EVZ)
- deutschen und französischen
Verbraucherschützer(inne)n
- österreichischen und italienischen
Verbraucherschützer(inne)n
- Verbraucherschützer(inne)n und den
nationalen Aufsichtsbehörden
Referate der Vertreter nationaler
Aufsichtsbehörden
Für vier der fünf
Fortbildungsveranstaltungen konnten als Referenten Vertreter von nationalen
Aufsichtsbehörden aus Frankreich, Italien, Österreich und Deutschland
gewonnen werden. Die Referate gaben Aufschluss über die Gründe, warum
ein Informationsaustausch oder eine lose Form von Kooperation zwischen
Aufsichtsämtern und Verbraucherverbänden bislang kaum stattfindet.
Die Zuständigkeitsbereiche und öffentlichen Ausrichtungen sind
unterschiedlich. Die staatlichen Kontrollorgane haben das öffentliche
Interesse und die Funktionstüchtigkeit des nationalen Marktes im Blick,
die Verbraucherorganisationen hingegen vorwiegend subjektive
Verbraucherinteressen. An den Seminaren teilnehmende Rechtsanwälte zeigten
sich daher überrascht, wenn die Beamten der Aufsichtsämter bei einem
Auskunftsbegehren auf ihre Verschwiegenheitspflicht verweisen oder den
Anwälten jegliches Recht auf Akteneinsicht verweigern (müssen). Die
Kontrollfunktionen der nationalen Aufsichtsämter bleiben der
Öffentlichkeit daher ein "Brief mit sieben Siegeln". Eine
Durchführung der eventuell geplanten Praktika bei den
Aufsichtsbehörden erübrigte sich, da die Vertreter der
Aufsichtsbehörden, wie oben ausgeführt, vielfach Gelegenheit hatten,
auf die Fragen der Seminarteilnehmer einzugehen. Im übrigen wäre eine
Freistellung von Mitarbeitern, sowohl bei der Behörden als auch bei den
Verbraucherverbänden, zwischen den fünf Seminarveranstaltungen
innerhalb der kurzen Zeit von Dezember 1999 bis Juni 2000 nicht möglich
gewesen.
Verbreitung der vermittelten Lerninhalte
(Multiplikatoreffekt)
Zahlreiche Mitarbeiter(innen) von
Verbraucherorganisationen hatten ihr Interesse an einer Teilnahme bekundet; sie
konnten zum Teil aus Zeit- bzw. Reisekostengründen nicht an den
Veranstaltungen teilnehmen. Ihnen wurden auf Wunsch die Seminarberichte bzw.
anderweitige Schulungsunterlagen zugeleitet. So wendete sich zum Beispiel
EUREGIO Grenzüberschreitende Verbraucher-beratung (Gronau/Deutschland) an
Euro-Info-Verbraucher e.V., um für ihre Beratungsarbeit im Bereich der
deutsch-niederländischen Baufinanzierung schriftliche Unterlagen über
die Inhalte der zweiten Veranstaltung "Grenzüber-schreitende
Immobilienkredite in der Praxis" anzufordern.
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