Europäische Krankenversicherungskarte ab dem 1. Juni 2004

Laut einer Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom Februar diesen Jahres, soll zum 1. Juni 2004 eine einheitliche europäische Versicherungskarte eingeführt werden. Diese personenbezogene Versicherungskarte wird die bis jetzt bestehenden Papiervordrucke ablösen und somit das Leben der EU-Bürger, Ärzte, Krankenhäuser und Krankenversicherungsträger vereinfachen sowie die Mobilität der EU-Bürger erhöhen.

Zunächst wird die europäische Versicherungskarte die “Bescheinigung über den Sachleistungsanspruch während eines vorübergehenden Aufenthaltes in einem Mitgliedstaat”, kurz Formular E 111, ersetzen. Bis zum 31.12.2005 werden dann voraussichtlich auch alle anderen Vordrucke, die bei einem vorübergehenden Aufenthalt im Ausland benötigt und verwendet werden ( z.B. E 128 für die Entsendung von Arbeitnehmern ins Ausland, E 119 für Arbeitssuchende, usw. ), wegfallen.

In einer dritten Phase soll dann eine europaweit computerlesbare elektronische Chipkarte erschaffen werden. Durch diese Chipkarte wird die Erstattung der im Ausland erhaltenen und selbst bezahlten Sachleistungen erleichtert werden und zwar nicht nur der unverzüglich erforderlichen Sachleistungen, sondern aller erforderlichen Sachleistungen, die EU-Bürger im Rahmen der Erweiterung der EU-Vorschriften in diesem Bereich künftig vereinfachter beanspruchen können.

Weitere Informationen unter

http://www.europa.eu.int/comm/employment_social/news/2003/feb/hicard_en.html