Grenzüberschreitender Zahlungsverkehr in der EU:
Welche Gebühren entstehen?

Noch immer besteht keine Klarheit soweit es um Auslandsüberweisungen in der EU geht. Auch noch nach der Umsetzung der europäischen Richtlinie zu grenzüberschreitenden Geldüberweisungen durch das deutsche Überweisungsgesetz vom 14.08.99 sind noch viele Fragen offen. Euro-Info-Verbraucher e.V. informiert:

Der Überweisungsbetrag muss in Mitgliedsstaaten der EU und in den Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums vom beauftragten Kreditinstitut innerhalb von fünf Bankgeschäftstagen übermittelt werden. Eine verspätete Überweisung löst eine Verzinsungs- und Schadensersatzpflicht des Kreditinstituts aus.
Dem beauftragten Kreditinstitut obliegt eine Informationspflicht hinsichtlich aller anfallenden Kosten und Gebühren


Das Verbot der doppelten Kostenbelastung von Auftraggeber und Empfänger sieht vor, dass die entstehenden Kosten und Gebühren ausschließlich vom Auftraggeber eingefordert werden dürfen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn vor Auftragserteilung ausdrücklich vom Bankkunden darauf hingewiesen wurde, dass der Empfänger die Gebühren zahlen soll.

Tipps: Erkundigen Sie sich vor einer grenzüberschreitenden Geldüberweisung immer nach den anfallenden Gebühren. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Euro-Info-Verbraucher e.V.