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Grenzgänger
von der Riester-Rente ausgeschlossen (November 2002) |
Bei einem Wegzug ins Ausland endet eine solche Förderung mit dem dauerhaften Wechsel Ihres Wohnsitzes ins Ausland, weil damit auch grundsätzlich die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland endet. Alle gewährten Zulagen werden ebenso zurückgefordert wie die eventuell gewährten steuerlichen Vorteile aus dem Sonderausgabenabzug. Damit soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass die Versorgungsleistungen im Alter versteuert werden müssten, beim Wegzug ins Ausland aber in Deutschland im Alter keine Steuern mehr gezahlt werden. Ob es mit geltendem Europarecht
vereinbar ist, wenn Grenzgänger von der Förderung ausgeschlossen
werden, wird zur Zeit in Brüssel noch geprüft. |
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