Winterschlussverkauf
in Frankreich: Worauf Sie achten müssen
Der
Winterschlussverkauf hat in Frankreich am 7. Januar 2004 begonnen und
endet, je nach „département“, zwischen dem 4. und 18.
Februar 2004: In der Region Oberrhein zum Beispiel am 4.02., während
Sie in der Region Niederrhein bis zum 18.02. Schnäppchen machen können.
Hier
einige Hinweise, die Sie bei Ihren Schlussverkaufseinkäufen in Frankreich
beachten sollten
Grundsätzlich
haben Sie beim Erwerb von preisreduzierter Ware die selben Gewährleistungsansprüche
wie beim Erwerb aller anderen Artikel, was versteckte Herstellungsfehler
und Kundendienst betrifft.
Das bedeutet: Sollten nach dem Kauf der Ware versteckte Mängel zu
Tage treten (d. h. Mängel, die Sie beim Kauf nicht sehen können),
ist der Händler verpflichtet, Ihnen den Artikel umzutauschen, oder
den Kaufpreis rückzuerstatten. Umgekehrt können Sie dies aber
bei äußerlichen Fehlern nicht von ihm verlangen.
Also: Augen offen halten und die Ware vor dem Kauf genau überprüfen!
Folgendes
muss auf dem Preisetikett deutlich lesbar sein:
- durchgestrichener alter Preis (tiefster Preis, der innerhalb der letzten
30 Tage vor offiziellem Beginn des Schlussverkaufs angegeben war);
- neuer Preis;
- Höhe der Ermäßigung.
Außerdem muss die preisreduzierte Ware den Hinweis „soldes“
(=Schlussverkauf) tragen und deutlich von nicht-reduzierter Ware zu unterscheiden
sein.
Aber: Ein allgemeine Bekanntmachung reicht aus, wenn die Ermäßigung
oder der neue Preis für alle Artikel gleich hoch ist.
Hier
noch ein paar Tipps vor dem Kauf:
- Vergleichen Sie vor dem Kauf immer den Preis, den Sie tatsächlich
zahlen werden;
- Achten Sie immer auf das Preis/Leistungs-Verhältnis, allen Ermäßigungen
zum Trotz;
- Wenn Sie am tatsächlichen Preisnachlass zweifeln, fragen Sie einen
Verkäufer.
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