Winterschlussverkauf in Frankreich: Worauf Sie achten müssen

Der Winterschlussverkauf hat in Frankreich am 8. Januar 2003 begonnen und endet, je nach „département“, zwischen dem 4. und 18. Februar 2003: In der Region Oberrhein zum Beispiel am 4.02., während Sie in der Region Niederrhein bis zum 18.02. Schnäppchen machen können.

Hier einige Hinweise, die Sie bei Ihren Schlussverkaufseinkäufen in Frankreich beachten sollten

Grundsätzlich haben Sie beim Erwerb von preisreduzierter Ware die selben Gewährleistungsansprüche wie beim Erwerb aller anderen Artikel, was versteckte Herstellungsfehler und Kundendienst betrifft.
Das bedeutet: Sollten nach dem Kauf der Ware versteckte Mängel zu Tage treten (d. h. Mängel, die Sie beim Kauf nicht sehen können), ist der Händler verpflichtet, Ihnen den Artikel umzutauschen, oder den Kaufpreis rückzuerstatten. Umgekehrt können Sie dies aber bei äußerlichen Fehlern nicht von ihm verlangen.
Also: Augen offen halten und die Ware vor dem Kauf genau überprüfen!

Folgendes muss auf dem Preisetikett deutlich lesbar sein:
- durchgestrichener alter Preis (tiefster Preis, der innerhalb der letzten 30 Tage vor offiziellem Beginn des Schlussverkaufs angegeben war);
- neuer Preis;
- Höhe der Ermäßigung.
Außerdem muss die preisreduzierte Ware den Hinweis „soldes“ (=Schlussverkauf) tragen und deutlich von nicht-reduzierter Ware zu unterscheiden sein.
Aber: Ein allgemeine Bekanntmachung reicht aus, wenn die Ermäßigung oder der neue Preis für alle Artikel gleich hoch ist.

Hier noch ein paar Tipps vor dem Kauf:
- Vergleichen Sie vor dem Kauf immer den Preis, den Sie tatsächlich zahlen werden;
- Achten Sie immer auf das Preis/Leistungs-Verhältnis, allen Ermäßigungen zum Trotz;
- Wenn Sie am tatsächlichen Preisnachlass zweifeln, fragen Sie einen Verkäufer.