4. Seminar: "Elektronischer Geschäftsverkehr und Finanzdienstleistungen"

Ort: Hochschule für Öffentliche Verwaltung Kehl am Rhein

Datum: 18. bis 19. Mai 2000


Zusammenfassung der Referate und Diskussionsergebnisse

Im vierten Seminar über elektronischen Geschäftsverkehr und Finanzdienstleistungen wurden insbesondere folgende Themen behandelt: Betrugshandlungen via Internet, sichere Online-Zahlungsmöglichkeiten, E-banking und Haftungsprobleme. Bereits zu Beginn des Seminars wurde auf die Probleme der elektronischen Erfassung, Bearbeitung und Weiterleitung von Personendaten hingewiesen: als Beispiel wurde die "carte vitale" (Krankenhaus-Chipkarte in Frankreich) aufgeführt.

1) Der neue Internet-Handel

Konsumenten nutzen das Internet nicht nur als Informationsquelle, sondern immer mehr zum Abschluss von Online-Transaktionen. Vertreter von Verbraucherverbänden aus Österreich, Deutschland, Frankreich und Italien wiesen auf die Schwierigkeiten von Verbrauchern hin, betrügerische Online-Anbieter zu erkennen, da diese sehr oft über eine bessere Gestaltung ihrer Website verfügen als die seriösen Geschäftspartner. Besorgniserregend sei zum Beispiel, dass durch die leichtfertige Gewährung von Darlehen eine erhebliche Überschuldung festzustellen ist. Neue Online-Zahlungsmöglichkeiten, die ein hohes Sicherheitsniveau mit sich bringen könnten, sind: Die Kryptologie, die SSL- und SIT-Systeme, der elektronische Geldbeutel, der Bank-Fernabsatzvertrag und die System-Handy-plus-Kreditkarte. Bemängelt wurde, dass durch diese neuen schnellen Techniken Verbraucher zunehmend dazu verleitet werden, unüberlegt Verträge abzuschließen.

Die Verbraucherschützer berichteten im Hinblick auf die elektronische Signatur und den elektronischen Geschäftsverkehr über die jeweilige nationale Gesetzeslage. In Frankreich wird gerade ein Gesetz über die digitale Signatur ausgearbeitet, in Österreich hat der Gesetzgeber eine einfache elektronische Signatur vorgesehen, während das italienische Recht nur die qualifizierte Version zulässt. Nur Italien hat in Bezug auf den Online-Verkauf von Finanzdienstleistungen Vorschriften erlassen. Zu erwähnen ist auch die Einführung des Internet-Ombudmanns in Österreich. In allen Berichten zeigte sich, dass die Internetgeschäfte immer größeres Interesse wecken und somit einen Wachstumsmarkt darstellen. Vor allen Dingen wird betont, dass durch das Internet die Markteintrittsschwelle herabgesetzt und durch den verschärften Wettbewerb zwischen den Anbietern das Preisniveau fallen wird.

Im weiteren Verlauf des Seminars wurde auf die derzeitige gesetzliche Situation in der Europäischen Union und auf geplante Gesetzesvorhaben eingegangen. Dabei wurden folgende Themen angeschnitten: Haftung bei Diebstahl oder Missbrauch der elektronischen Signatur, gegensätzliche Interessen beim Gesetzgebungsverfahren über eine einheitliche Richtlinie zum Fernabsatz von Finanzdienstleistungen wegen der Vielfalt der einzelnen Produkte, grenzüberschreitende Streitfälle, Verhaltens-Kodex für Online-Anbieter.

Zum Abschluss des ersten Seminartages wurden die Probleme, denen der Verbraucher heute beim Online-shopping begegnet, aufgezeichnet und besprochen: Sicherheit des Zahlungs-verkehrs, Betrug, genaue Identifizierung des Anbieters - Gütezeichen von Verbraucher-verbänden, Angaben von Zoll- und Versandkosten, Unwissenheit der Kunden über die AGBs, Rücktrittsrecht, Bezahlung erst nach Erhalt der Ware.

2) Fernabsatz von Finanzdienstleistungen

Am nächsten Tag wurde der Richtlinienvorschlag über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen untersucht. Anders als bei der allgemeinen Richtlinie über den Fernabsatz sei hier eine Totalharmonisierung und nicht eine Mindestharmonisierung beabsichtigt. Der europäische Gesetzgeber will somit verhindern, dass bei der Umsetzung der Richtlinie in den einzelnen Mitgliedstaaten verschiedene Schutzniveaus eingeführt werden und somit der grenzüberschreitende Verkauf deutlich erschwert wird. Im Zuge der Vereinheitlichung soll im Richtlinienvorschlag eine Reihe von Informationen, welche vom Finanzdienstleistungsanbieter an den Verbraucher vermittelt werden müssen, erarbeitet werden, die für alle Finanzdienstleistungsprodukte gelten. In Bezug auf das Rücktrittsrecht wurde eine Einheitsfrist von 14 Tagen (30 Tagen bei Lebensversicherungen) vorgeschlagen.

Eine Vertreterin des belgischen Verbraucherverbandes Test Achat wies darauf hin, dass mit der E-Commerce-Richtlinie eingeführte Herkunftslandprinzip für Internetdienste nicht dazu führen darf, dass das EU-Land mit dem geringsten Verbraucherschutzniveau den Maßstab setzt für alle anderen Mitgliedsstaaten, mit der Folge des brüchtigten "race to the bottom".

3) Online-banking

Im weiteren Verlauf des Seminars wurde das Thema Online-banking bezüglich der Haftungsproblematik angeschnitten und erörtert. Dabei fiel auf, dass zur Zeit die Banken, trotz Einsparung bedeutender Kosten durch die neue Informationstechnologien, nur in sehr begrenztem Umfang Haftung übernehmen wollen (siehe auch Bericht des 3. Seminars "Bankgeschäfte im Hinblick auf den Euro"). Der Verbraucher muss für ein sicheres System sorgen, nicht nur bei der Benutzung seines eigenen PCs, sondern auch des Servers. Auch der Missbrauch oder Diebstahl des geheimen Online-Kodes wird gänzlich zu Lasten des Online-Kunden ausgelegt. Die Empfehlung der Europäischen Kommission die Haftung des Online-Kunden auf 150 ECU zu begrenzen, wird von den Banken in deren Verträgen nur für den Fall groben Verschuldens von Seiten des Kreditinstitutes vorgesehen. Im Vergleich dazu unterliegt der Online-Kunde in den Vereinigten Staaten einer wesentlich leichteren Beweislast. Dort ist es Aufgabe der Kreditinstitute zu beweisen, dass der Kunde zum Beispiel unbefugten Personen den Gebrauch seines PIN-Kodes auf fahrlässige Art und Weise ermöglicht hat.


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