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Ihr
Reklamationsfall - Beschwerdeweg |
Sie haben als
Verbraucher einen Reklamationsfall mit einem Unternehmen in einem anderen Land
der Europäischen Gemeinschaft, Norwegen oder Island? Was ist zu tun? Nehmen Sie mit der Clearingstelle Deutschland oder einer anderen europäischen Clearingstelle Kontakt auf! Der Kontakt mit der Clearingstelle Deutschland kann auf verschiedene Art erfolgen: per Telefon: 07851 / 99148-0 per Fax: 07851 / 99148-11 auf dem Postweg Euro-Info-Verbraucher e.V. - Clearingstelle Deutschland - Kinzigstr. 22 D-77694 Kehl per Internet: www.euroinfo-kehl.com eMail: [email protected] Um das Problem zu schildern, können Sie das Europäische Beschwerdeformular verwenden. Beim Ausfüllen sind wir Ihnen gerne behilflich. Soweit möglich sollten Sie die zur Bearbeitung Ihres Reklamationsfalles notwendigen Unterlagen (z.B. Photokopie des Kaufvertrages) beifügen bzw. nachsenden. Des weiteren benötigen wir Ihre Bevollmächtigung zur Bearbeitung Ihrer Beschwerde. Wie wird die Beschwerde behandelt? Wir prüfen Ihre Anfrage und geben erste Hilfestellungen. Die Clearingstelle Deutschland unterstützt Sie beim weiteren Verlauf Ihrer Reklamation. Wir erledigen für Sie eventuell notwendige Übersetzungsarbeiten, leiten Ihren Fall im Rahmen des EEJ-Net weiter: ·
In der Liste außergerichtlicher Einigungsstellen des EEJ-Net in Deutschland finden Sie: A. Schlichtungsstellen in Zivilsachen bei Amtsgerichten und Gemeinden u.a. B. Industrie- und Handelskammern C. Schlichtungsstellen für Verbraucherbeschwerden bei Verbraucherzentralen, Mieterbund u.a. D. Bankengewerbe E. Schlichtung im Handwerk, Handwerkskammern F. Schiedsstellen des Kfz-Gewerbes G. Baustreitigkeiten/Schlichtungsstellen bei den Architekten- und Ingenieurkammern H. Rechtsanwaltskammern I. Steuerberaterkammern J. Schlichtungsstellen bei den Ärzte- und Zahnärztekammern, Apothekerkammern Kommt es zu einem außergerichtlichen Einigungsverfahren wird dieses nach den jeweiligen Verfahrensordnungen und rechtlichen Rahmenbedingungen des Landes, in welchem sich das Unternehmen befindet gelöst. Die Möglichkeit zu einem ordentlichen Gerichtsverfahren geht Ihnen durch diese außergerichtlichen Schlichtungsverfahren oder sonstige Einigungsversuche nicht verloren. Wir informieren Sie regelmäßig über den aktuellen Stand der Verfahren. Weitere Einzelheiten zum Beschwerdeweg und Schlichtungsstellen erhalten Sie direkt bei der Clearingstelle Deutschland. |
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