Verbrauchertipps

Hinweise zum Wiederverkauf von Teilzeit-Wohnrechten
vor und nach Vertragsabschluss



Viele Inhaber von Teilzeit-Wohnrechten möchten sich aus finanziellen oder gesundheitlichen Gründen von Ihren Verträgen lösen. Während des Urlaubs oder in Deutschland werden sie von Agenturen kontaktiert, die ihnen die Vermittlung eines Käufers versprechen. Eine Reihe der Verkaufsagenturen bedient sich irreführender und zuweilen krimineller Methoden. Hinzu kommt, dass Stillstand und Hinhaltetaktik vorherrschen, sobald der Verbraucher in Vorleistung getreten ist.

Die Clearingstelle Deutschland nimmt daher die Reisezeit zum Anlass, verkaufswilligen Verbrauchern einige Hinweise mit auf den Weg zu geben. Insbesondere im Bereich des Timesharings ist präventive Information und Beratung angezeigt. Denn nach Vertragsabschluss und ggf. Anzahlung stellt sich die rechtliche Auseinandersetzung mit unseriösen Agenturen als äußerst schwierig dar: Weder das europäische Netzwerk zur außergerichtlichen Streitbeilegung (EEJ-Net) noch das Netzwerk der Euroguichets verfügt über ausreichende Mechanismen zur Durchsetzung aller Ansprüche der Verbraucher. Selbstverständlich steht den Geschädigten der Rechtsweg offen; in der Praxis sind hiermit jedoch Risiken im Hinblick auf lange Verfahrensdauern sowie hohen Kosten für beglaubigte Übersetzungen und Prozessgebühren verbunden.

Tipps und Warnungen:

  • Lassen Sie sich nicht von falschen Verkaufsversprechen irreführen.
  • Misstrauen Sie unrealistischen Verkaufspreisen.
  • Die Überprüfung der Dienstleistung ist durch die Entfernung erschwert.
  • Geben Sie nicht frühzeitig Ihr Original-Inhaberzertifikat heraus.
  • Erwerben Sie nicht eine weitere Woche zur Vergrößerung des "Verkaufspaketes".
  • Bedenken Sie weiterlaufende Unterhaltskosten und die Einbuße des Nutzungsrechts.
  • Lehnen Sie jede von Ihnen vorzuleistende Gebühr ab.
  • Misstrauen Sie zweifelhaften "Garantien".
  • Schätzen Sie den Wiederverkaufsmarkt richtig ein.
  • Wählen Sie die Wiederverkaufsagentur selbst aus.
  • Rechnen Sie nach Ihrer Geldleistung mit Kommunikationsproblemen.
  • Rechnen Sie mit aufdringlichen Inkassomethoden.
  • Ignorieren Sie nicht Mahnbescheide.
  • Denken Sie, dass ein ausländischer Gerichtsstand mit hohen Kosten verbunden ist.
  • Bedenken Sie, dass ausländisches Recht anwendbar sein kann.
  • Seien Sie sich der schlechten Erfolgsaussichten einer Klage bewusst.
  • Vereinbaren Sie ein Erfolgshonorar mit dem Vermittler.
  • Bedenken Sie eingeschränkte Möglichkeiten des Rücktritts.
  • Bedenken Sie, dass ein Widerruf nach dem Timesharing-Gesetz nicht möglich ist.
  • Erkennen Sie andere Widerrufsrechte (Haustürgeschäft oder Fernabsatzvertrag?).
  • Stellen Sie die Beweisbarkeit der Zustellung des Widerrufs sicher.
  • Leiten Sie im Betrugsfalle Ihren Fall an die zuständige Staatsanwaltschaft.
  • Ziehen Sie das Hinzuziehen eines spezialisierten Rechtsanwalts in Betracht.
  • Suchen Sie Unterstützung bei Schutzvereinigungen für Ferienwohnrechten-Inhaber.
Ausführliche Hinweise finden Sie in der Volltextversion !!! (hier im PDF-Format)