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Verbrauchertipps
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Hinweise zum
Wiederverkauf von Teilzeit-Wohnrechten
vor und nach Vertragsabschluss
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Viele Inhaber von
Teilzeit-Wohnrechten möchten sich aus finanziellen oder gesundheitlichen
Gründen von Ihren Verträgen lösen. Während des Urlaubs oder
in Deutschland werden sie von Agenturen kontaktiert, die ihnen die Vermittlung
eines Käufers versprechen. Eine Reihe der Verkaufsagenturen bedient sich
irreführender und zuweilen krimineller Methoden. Hinzu kommt, dass
Stillstand und Hinhaltetaktik vorherrschen, sobald der Verbraucher in
Vorleistung getreten ist.
Die Clearingstelle Deutschland
nimmt daher die Reisezeit zum Anlass, verkaufswilligen Verbrauchern einige
Hinweise mit auf den Weg zu geben. Insbesondere im Bereich des Timesharings ist
präventive Information und Beratung angezeigt. Denn nach Vertragsabschluss
und ggf. Anzahlung stellt sich die rechtliche Auseinandersetzung mit
unseriösen Agenturen als äußerst schwierig dar: Weder das
europäische Netzwerk zur
außergerichtlichen Streitbeilegung (EEJ-Net) noch das
Netzwerk
der Euroguichets verfügt über ausreichende Mechanismen zur
Durchsetzung aller Ansprüche der Verbraucher. Selbstverständlich
steht den Geschädigten der Rechtsweg offen; in der Praxis sind hiermit
jedoch Risiken im Hinblick auf lange Verfahrensdauern sowie hohen Kosten
für beglaubigte Übersetzungen und Prozessgebühren verbunden.
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Tipps und
Warnungen:
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- Lassen Sie sich nicht von falschen
Verkaufsversprechen irreführen.
- Misstrauen Sie unrealistischen
Verkaufspreisen.
- Die Überprüfung der Dienstleistung
ist durch die Entfernung erschwert.
- Geben Sie nicht frühzeitig Ihr
Original-Inhaberzertifikat heraus.
- Erwerben Sie nicht eine weitere Woche zur
Vergrößerung des "Verkaufspaketes".
- Bedenken Sie weiterlaufende Unterhaltskosten
und die Einbuße des Nutzungsrechts.
- Lehnen Sie jede von Ihnen vorzuleistende
Gebühr ab.
- Misstrauen Sie zweifelhaften
"Garantien".
- Schätzen Sie den Wiederverkaufsmarkt
richtig ein.
- Wählen Sie die Wiederverkaufsagentur
selbst aus.
- Rechnen Sie nach Ihrer Geldleistung mit
Kommunikationsproblemen.
- Rechnen Sie mit aufdringlichen
Inkassomethoden.
- Ignorieren Sie nicht Mahnbescheide.
- Denken Sie, dass ein ausländischer
Gerichtsstand mit hohen Kosten verbunden ist.
- Bedenken Sie, dass ausländisches Recht
anwendbar sein kann.
- Seien Sie sich der schlechten
Erfolgsaussichten einer Klage bewusst.
- Vereinbaren Sie ein Erfolgshonorar mit dem
Vermittler.
- Bedenken Sie eingeschränkte
Möglichkeiten des Rücktritts.
- Bedenken Sie, dass ein Widerruf nach dem
Timesharing-Gesetz nicht möglich ist.
- Erkennen Sie andere Widerrufsrechte
(Haustürgeschäft oder Fernabsatzvertrag?).
- Stellen Sie die Beweisbarkeit der Zustellung
des Widerrufs sicher.
- Leiten Sie im Betrugsfalle Ihren Fall an die
zuständige Staatsanwaltschaft.
- Ziehen Sie das Hinzuziehen eines
spezialisierten Rechtsanwalts in Betracht.
- Suchen Sie Unterstützung bei
Schutzvereinigungen für Ferienwohnrechten-Inhaber.
Ausführliche Hinweise finden Sie in der
Volltextversion !!! (hier im
PDF-Format)
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