Verbrauchertipps

Billige Zigaretten aus dem Internet?

Raucher müssen für ihr Vergnügen immer tiefer in die Tasche greifen und Schuld daran ist in erster Linie die Tabaksteuer, die seit dem 1.Januar 2002 in Deutschland bei Zigaretten beispielsweise 5,59 Cent pro STÜCK + 23,31% des Kleinverkaufspreises bestehen. Euro pro Zigarette / pro Schachtel beträgt. Andere EU-Staaten haben andere, teilweise niedrigere Steuersätze und deshalb sind in diesen Ländern, so z.B. Spanien oder Portugal Zigaretten günstiger zu haben. Wenn Sie in diesen Ländern Urlaub machen, können Sie bis zu 800 Zigaretten zum privaten Verbrauch oder als Geschenk mit nach Hause nehmen, darüberliegende Mengen werden von den Zollbehörden als gewerblich betrachtet. Auch der Versand ist möglich, dabei muss es sich jedoch um eine Geschenksendung von privat an privat handeln.

Im Internet tauchen seit einiger Zeit Anbieter auf, die Zigaretten per Versandhandel verkaufen und mit Preisnachlässen bis zu 30% werben. Die Zigaretten werden aus Niedrigsteuergebieten z.B. von den Kanarischen Inseln verschickt. Zwar kommen auch noch Versandkosten hinzu, aber unterm Strich scheint dieses Angebot meist billiger als der Gang zum Tabakladen oder zum Automaten an der Ecke und dafür nimmt manch einer auch gern eine längere Lieferzeit in Kauf.
Ganz ohne Probleme funktioniert dies aber nicht immer.

Bei der Clearingstelle Deutschland gingen mehrere Beschwerden ein, die Probleme mit dem Internetversandhandel von Zigaretten aufzeigen:
Bei der Lieferung kommt es zu beispielsweise zu erheblichen Verzögerungen, da die Bestellung beim Zollamt festliegt und nur gegen Nachversteuerung durch den Verbraucher eingelöst werden kann. Von dem versprochenen Preisvorteil bleibt dann natürlich nichts mehr übrig. Denn auch wenn Sie die Zigaretten zum privaten Verbrauch oder als Geschenk nutzen wollen: Meist handelt Ihr Vertragspartner gewerblich und somit ist die Lieferung nicht steuerfrei! Wird ein gewerblicher Versand unter Nutzung privater Absenderadressen betrieben, stellt dies eine Steuerstraftat dar. Da Steuerschuldner Empfänger und Versender gemeinsam sind, müssen Sie also damit rechnen, dass eine Steuernachforderung an Sie ergeht.

Achtung! Informieren Sie sich vor Ihrer Bestellung genau, ob das Geschäft als "gewerblich" eingestuft wird!

Das Bundesfinanzministerium hat sich in einer Pressemitteilung eindeutig zu diesem Sachverhalt geäußert:
http://www.bundesfinanzministerium.de/BMF-.336.9025/.htm Weitere Infos zum Thema Rauchen finden Sie auch unter: http://www.rauchfrei-kampagne.de