Bewerbung zur Anerkennung als Einrichtung für die außergerichtliche Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten im EEJ-Net
Entsprechend der Entschließung des Europäischen Rates vom 25. Mai 2000, Nr. 10 (3) sollen die Mitgliedstaaten "darauf hinwirken, dass Berufs-, Wirtschafts- und Verbraucherverbände zusammenarbeiten, um einen Beitrag zu den Tätigkeiten der außergerichtlichen Einrichtungen und der Kontaktstellen zu leisten".

Zu diesem Zweck ist eine aktive Zusammenarbeit der benannten Schlichtungseinrichtungen mit den Justizministerien und den Clearingstellen des EEJ-Nets von großer Bedeutung. Die Europäische Kommission hat zur Steigerung der Qualität von Schlichtungsstellen durch die Überprüfung und Notifzierung am 30.01.2004 mit Vertretern von Ministerien, Clearingstellen und Schlichtungsstellen einen Workshop abgehalten. Mehr Informationen hierzu finden Sie unter http://europa.eu.int/comm/consumers/redress/out_of_court/adr/acce_just_13_en.htm.

Bisher wurden über 400 Schlichtungsstellen in die europaweite Datenbank des EEJ-Net aufgenommen. Die Beteiligung im EEJ-Net dient im Geschäftsverkehr als vertrauensförderndes Gütezeichen, da sich die Schlichtungsstellen an der Empfehlung der EG (Nr. 98/257/EG) vom 30.03.1998 über Einrichtungen, die für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten zwischen Unternehmen und ihren Privatkunden zuständig sind (ABl.EG Nr L 155 S 31), messen lassen. Die Empfehlung dient damit dem Ziel, dass die außergerichtlichen Verfahren in allen beteiligten Ländern den Mindeststandards in Gestalt der Kriterien zur Unabhängigkeit, Transparenz, Effizienz und Rechtmäßigkeit, Vertretungsmöglichkeit, ausreichendes Gehör und Handlungsfreiheit genügen.

Seit Oktober 2001 arbeiten die Clearingstellen in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission und den national zuständigen Ministerien daran, diese Datenbank zu erweitern und ggf. weitere zuständige Schlichtungsstellen aufzunehmen. Ein weitläufiges und viele qualifizierte Stellen umfassendes Netzwerk an Schlichtungsstellen soll einen umfassenden Schutz des europäischen Verbrauchers garantieren.

Die Clearingstelle Deutschland und das Bundesministerium der Justiz begrüßen daher jede neue Bewerbung zur Schlichtungsstelle im EEJ-Net.

Die Notifizierung Ihrer Schlichtungs-, Güte-, Einigungs- oder Vermittlungsstelle als Einrichtung für die außergerichtliche Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten (EEJ-Net) liegt regelmäßig im Interesse aller Wirtschaftsakteure. Falls auch Sie hieran interessiert sind, können Sie eine Selbsteinschätzung anhand des hier in Deutsch und Englisch verfügbaren Fragebogens vornehmen und uns das Ergebnis zusammen mit der Verfahrensordnung, Satzung des Trägers und des letzten Tätigkeitsberichts zukommen lassen.

Die definitive Notifizierung Ihrer Einrichtung, d.h. Anmeldung gegenüber der Europäischen Kommission, obliegt dem zuständigen Justizministerium. Hiervon werden Sie zuvor in Kenntnis gesetzt.

Für weitere Fragen stehen Ihnen sowohl der Leiter der Clearingstelle Deutschland Herr RA Christian Moritz unter [email protected] als auch die zuständige Referentin Frau Richterin Wermter im Bundesministerium der Justiz, Referat I A 4 unter [email protected] zur Verfügung.