Ihr Reklamationsfall - Beschwerdeweg

Sie haben als Verbraucher einen Reklamationsfall mit einem Unternehmen aus einem anderen Land der Europäischen Union bzw. aus Norwegen oder Island?

Was sollten Sie zunächst selbst tun?

Machen Sie - soweit realisierbar - zunächst gegenüber Ihrem Vertragspartner Ihren Anspruch geltend. Hierbei ist eine schriftliche Form (eingeschriebener Brief, E-mail, Fax) empfehlenswert. Eine Kopie Ihres Schreibens bewahren Sie als Nachweis auf.

Um Ihrem Vertragspartner das Problem zu schildern, können Sie das Europäische Beschwerdeformular verwenden. Für den Fall, dass Sie beim Ausfüllen Unterstützung benötigen, leisten wir oder unsere Kollegen beim Europäischen Verbraucherzentrum Düsseldorf und Kiel Ihnen gerne Hilfestellung.

Wann kann die Clearingstelle helfen?


Falls Ihr Vertragspartner Ihrer Beschwerde nicht abhilft, können Sie zwecks weiterer Verfolgung Ihrer Ansprüche Kontakt zur Clearingstelle Deutschland aufnehmen.

Wie erreichen Sie die Clearingstelle?


persönlich: Rehfusplatz 11 - D-77694 Kehl (Dienstag - Donnerstag 9 - 12 und 13 - 17 Uhr)

per Telefon: 07851 / 99148-0 (Dienstag - Donnerstag 9 - 12 und 13 - 17 Uhr)

per Fax: 07851 / 99148-11

per Post: Euro-Info-Verbraucher e.V. - Clearingstelle Deutschland - Rehfusplatz 11 - D-77694 Kehl

per eMail: [email protected]

Was braucht die Clearingstelle zur Bearbeitung Ihrer Beschwerde von Ihnen?


Schildern Sie uns vollständig, korrekt und knapp den der Beschwerde zugrundeliegenden Sachverhalt.

Schicken Sie uns soweit vorhanden alle zur Bearbeitung Ihres Reklamationsfalles relevanten Unterlagen in Kopie (z.B. Vertrag, Reservierung, Quittung, Ihre Korrespondenz mit dem Unternehmen, etc.).

Des weiteren benötigen wir zur Bearbeitung Ihrer Beschwerde Ihre Bevollmächtigung.

Wie wird Ihre Beschwerde behandelt?


Wir prüfen Ihre Anfrage und geben erste Hilfestellungen. Ihre Daten werden dabei vertraulich gemäß der Europäischen Datenschutzrichtlinie behandelt.

• Die Clearingstelle Deutschland unterstützt Sie beim weiteren Verlauf Ihrer Reklamation.
Wir erledigen für Sie eventuell für das Verfahren notwendige Übersetzungsarbeiten.
• Ihre Reklamation wird an unsere Kollegen der jeweiligen EU-Clearingstelle des Landes, in dem Ihr Vertragspartner seinen Sitz hat, weitergeleitet.
• Die Kollegen vor Ort unternehmen ihr Möglichtest, Ihren Rechtsstreit außergerichtlich - gegebenenfalls mit Hilfe einer Schlichtungsstelle - beizulegen.


Kommt es zu einem außergerichtlichen Einigungsverfahren wird dieses nach den jeweiligen Verfahrensordnungen und rechtlichen Rahmenbedingungen des Landes, in welchem sich das Unternehmen befindet, gelöst. Die Möglichkeit zu einem ordentlichen Gerichtsverfahren geht Ihnen durch diese außergerichtlichen Schlichtungsverfahren oder sonstige Einigungsversuche nicht verloren.
Wir informieren Sie regelmäßig über den aktuellen Stand der Verfahren.

Welche Kosten kommen auf Sie zu?

Die Dienstleistungen der Clearingstelle sind für Sie kostenfrei, da die Clearingstelle durch öffentliche Mittel des Bundesministeriums der Justiz und der Europäischen Kommission gefördert wird. Ihre eigenen Auslagen wie beispielsweise Porto und Kopien haben Sie selbst zu tragen. Falls (meist geringe) Gebühren bei Durchführung eines Verfahrens vor einer Schlichtungsstelle anfallen, werden Sie im voraus hiervon in Kenntnis gesetzt. Sie können dann frei entscheiden, ob Sie das Verfahren durchführen wollen oder nicht.

Weitere Einzelheiten zum Beschwerdeweg und Schlichtungsstellen erhalten Sie direkt bei der Clearingstelle Deutschland.