Ihr Reklamationsfall - Beschwerdeweg
Sie
haben als Verbraucher einen Reklamationsfall mit einem Unternehmen aus einem
anderen Land der Europäischen Union bzw. aus Norwegen oder Island?
Was sollten Sie zunächst selbst tun?
Machen Sie - soweit realisierbar - zunächst gegenüber
Ihrem Vertragspartner Ihren Anspruch geltend. Hierbei ist eine schriftliche
Form (eingeschriebener Brief, E-mail, Fax) empfehlenswert. Eine Kopie Ihres
Schreibens bewahren Sie als Nachweis auf.
Um Ihrem Vertragspartner das Problem zu schildern, können Sie das Europäische
Beschwerdeformular verwenden. Für den Fall, dass Sie beim
Ausfüllen Unterstützung benötigen, leisten wir oder unsere
Kollegen beim Europäischen Verbraucherzentrum Düsseldorf und Kiel
Ihnen gerne Hilfestellung.
Wann kann die Clearingstelle helfen?
Falls Ihr Vertragspartner Ihrer Beschwerde nicht abhilft, können Sie
zwecks weiterer Verfolgung Ihrer Ansprüche Kontakt zur Clearingstelle
Deutschland aufnehmen.
Wie erreichen Sie die Clearingstelle?
persönlich: Rehfusplatz 11 - D-77694 Kehl (Dienstag - Donnerstag
9 - 12 und 13 - 17 Uhr)
per Telefon: 07851 / 99148-0 (Dienstag - Donnerstag 9 - 12 und 13
- 17 Uhr)
per Fax: 07851 / 99148-11
per Post: Euro-Info-Verbraucher e.V. - Clearingstelle Deutschland - Rehfusplatz
11 - D-77694 Kehl
per eMail: [email protected]
Was braucht die Clearingstelle zur Bearbeitung Ihrer Beschwerde von Ihnen?
Schildern Sie uns vollständig, korrekt und knapp den der Beschwerde
zugrundeliegenden Sachverhalt.
Schicken Sie uns soweit vorhanden alle zur Bearbeitung Ihres Reklamationsfalles
relevanten Unterlagen in Kopie (z.B. Vertrag, Reservierung, Quittung, Ihre
Korrespondenz mit dem Unternehmen, etc.).
Des weiteren benötigen wir zur Bearbeitung Ihrer Beschwerde Ihre Bevollmächtigung.
Wie wird Ihre Beschwerde behandelt?
Wir prüfen Ihre Anfrage und geben erste Hilfestellungen. Ihre Daten
werden dabei vertraulich gemäß der Europäischen Datenschutzrichtlinie
behandelt.
• Die Clearingstelle Deutschland unterstützt Sie beim weiteren
Verlauf Ihrer Reklamation.
Wir erledigen für Sie eventuell für das Verfahren notwendige Übersetzungsarbeiten.
• Ihre Reklamation wird an unsere Kollegen der jeweiligen EU-Clearingstelle
des Landes, in dem Ihr Vertragspartner seinen Sitz hat, weitergeleitet.
• Die Kollegen vor Ort unternehmen ihr Möglichtest, Ihren Rechtsstreit
außergerichtlich - gegebenenfalls mit Hilfe einer Schlichtungsstelle
- beizulegen.
Kommt es zu einem außergerichtlichen Einigungsverfahren wird dieses
nach den jeweiligen Verfahrensordnungen und rechtlichen Rahmenbedingungen
des Landes, in welchem sich das Unternehmen befindet, gelöst. Die Möglichkeit
zu einem ordentlichen Gerichtsverfahren geht Ihnen durch diese außergerichtlichen
Schlichtungsverfahren oder sonstige Einigungsversuche nicht verloren.
Wir informieren Sie regelmäßig über den aktuellen Stand
der Verfahren.
Welche Kosten kommen auf Sie zu?
Die Dienstleistungen der Clearingstelle sind für Sie kostenfrei, da die Clearingstelle durch öffentliche Mittel des Bundesministeriums der Justiz und der Europäischen Kommission gefördert wird. Ihre eigenen Auslagen wie beispielsweise Porto und Kopien haben Sie selbst zu tragen. Falls (meist geringe) Gebühren bei Durchführung eines Verfahrens vor einer Schlichtungsstelle anfallen, werden Sie im voraus hiervon in Kenntnis gesetzt. Sie können dann frei entscheiden, ob Sie das Verfahren durchführen wollen oder nicht.
Weitere
Einzelheiten zum Beschwerdeweg und Schlichtungsstellen erhalten Sie direkt
bei der Clearingstelle Deutschland.