Das
Europäische Netzwerk zur außergerichtlichen Beilegung von grenzüberschreitenden
Verbraucherstreitigkeiten (EEJ-Net)
-
Netzwerk zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Rechtsdurchsetzung
und zur Steigerung des Vertrauens der Verbraucher in das Funktionieren
des Binnenmarktes -
Die zunehmende Mobilität der Europäer, der elektronische Handel
mittels Internet und die Einführung des Eurogeldes lassen grenzüberschreitenden
Verbrauchergeschäfte stetig ansteigen. Das EEJ-Net ist dafür
da, in Streitfällen mit Auslandsbezügen mit Hilfe von Schlichtungsstellen
eine möglichst wenig zeit- und kostenintensive Beilegung zu erzielen.
Bereits im Jahre 1998 erließ die Europäische Kommission eine
Mitteilung zur "außergerichtlichen Beilegung von Verbraucherrechtsstreitigkeiten",
um die Beilegung von verbraucherrechtlichen Problemfällen in einem
frühen Stadium zu fördern und zu erleichtern. Diese Mitteilung
schließt eine Empfehlung betreffend die Grundsätze für
solche Stellen ein, die für die außergerichtliche Beilegung
von Verbraucherrechtsstreitigkeiten in den einzelnen Mitgliedsstaaten
zuständig sind. Dadurch soll sichergestellt werden, dass solche Einrichtungen
in allen beteiligten Ländern Mindeststandards entsprechen und den
Kriterien zur Unabhängigkeit, Transparenz, Effizienz und Rechtmäßigkeit,
Vertretungsmöglichkeit, ausreichendes Gehör und Handlungsfreiheit
genügen. Bisher wurden etwa 400 Schlichtungsstellen in einer bei
der Europäischen Kommission geführten, zentralen Datenbank aufgenommen.
Die Bundesrepublik Deutschland folgte der Entschließung des Rates
vom 25. Mai 2000, Nr. 10 (2),
"in
jedem Mitgliedsstaat eine zentrale Stelle (Verbindungsstelle) einzurichten
oder zu benennen, die Verbrauchern Informationen erteilt, sie berät
und ihnen praktische Unterstützung und praktische Hilfestellung leistet,
um den Zugang zu den einschlägigen außergerichtlichen Einrichtungen
und Systemen auf nationaler Ebene und im Land des Lieferanten sowie auch
zu den Kontaktstellen in den anderen Mitgliedstaaten zu erleichtern."
Im Zuge der Ausführung dieses Entschlusses beauftragte das Bundesministeriums
für Justiz den seit 1993 bestehenden deutsch-französischen Euro-Info-Verbraucher
e.V. in Kehl, Baden-Württemberg, mit der Einrichtung der deutschen
Verbindungs- bzw. Clearingstelle. Zum 01. Januar 2002 nahm die Clearingstelle
ihren Betrieb auf.
Inzwischen beteiligen sich alle bisherigen 15 EU-Mitgliedsstaaten sowie
Island und Norwegen am EEJ-Net.
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