Das Europäische Netzwerk zur außergerichtlichen Beilegung von grenzüberschreitenden Verbraucherstreitigkeiten (EEJ-Net)

- Netzwerk zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Rechtsdurchsetzung und zur Steigerung des Vertrauens der Verbraucher in das Funktionieren des Binnenmarktes -


Die zunehmende Mobilität der Europäer, der elektronische Handel mittels Internet und die Einführung des Eurogeldes lassen grenzüberschreitenden Verbrauchergeschäfte stetig ansteigen. Das EEJ-Net ist dafür da, in Streitfällen mit Auslandsbezügen mit Hilfe von Schlichtungsstellen eine möglichst wenig zeit- und kostenintensive Beilegung zu erzielen.
Bereits im Jahre 1998 erließ die Europäische Kommission eine Mitteilung zur "außergerichtlichen Beilegung von Verbraucherrechtsstreitigkeiten", um die Beilegung von verbraucherrechtlichen Problemfällen in einem frühen Stadium zu fördern und zu erleichtern. Diese Mitteilung schließt eine Empfehlung betreffend die Grundsätze für solche Stellen ein, die für die außergerichtliche Beilegung von Verbraucherrechtsstreitigkeiten in den einzelnen Mitgliedsstaaten zuständig sind. Dadurch soll sichergestellt werden, dass solche Einrichtungen in allen beteiligten Ländern Mindeststandards entsprechen und den Kriterien zur Unabhängigkeit, Transparenz, Effizienz und Rechtmäßigkeit, Vertretungsmöglichkeit, ausreichendes Gehör und Handlungsfreiheit genügen. Bisher wurden etwa 400 Schlichtungsstellen in einer bei der Europäischen Kommission geführten, zentralen Datenbank aufgenommen.

Die Bundesrepublik Deutschland folgte der Entschließung des Rates vom 25. Mai 2000, Nr. 10 (2),

"in jedem Mitgliedsstaat eine zentrale Stelle (Verbindungsstelle) einzurichten oder zu benennen, die Verbrauchern Informationen erteilt, sie berät und ihnen praktische Unterstützung und praktische Hilfestellung leistet, um den Zugang zu den einschlägigen außergerichtlichen Einrichtungen und Systemen auf nationaler Ebene und im Land des Lieferanten sowie auch zu den Kontaktstellen in den anderen Mitgliedstaaten zu erleichtern."

Im Zuge der Ausführung dieses Entschlusses beauftragte das Bundesministeriums für Justiz den seit 1993 bestehenden deutsch-französischen Euro-Info-Verbraucher e.V. in Kehl, Baden-Württemberg, mit der Einrichtung der deutschen Verbindungs- bzw. Clearingstelle. Zum 01. Januar 2002 nahm die Clearingstelle ihren Betrieb auf.

Inzwischen beteiligen sich alle bisherigen 15 EU-Mitgliedsstaaten sowie Island und Norwegen am EEJ-Net.