Devisenbestimmungen der europäischen Staaten

Seit dem 01.01.2002 ist der Euro die einheitliche Währung und das offizielle Zahlungsmittel innerhalb der Europäischen Union. Trotzdem sind die Bestimmungen über Ein- und Ausfuhr von Zahlungsmitteln innerhalb der EU noch nicht einheitlich geregelt. In der Tat kann jeder Mitgliedstaat der Europäischen Union frei entscheiden und festlegen, wie viel Euro oder Fremdwährungen in sein Land ein- und ausgeführt werden können und ab welchem Grenzwert ggf. solche Summen deklariert oder sogar angemeldet werden müssen.

Vor dem Antritt einer Urlaubsreise ist es daher sinnvoll, sich zunächst über die entsprechenden Regelungen in seinem Herkunftsland aber auch dem Land des Reiseziels zu erkundigen.

Dazu kommt, dass in einer Vielzahl von europäischen Staaten der Euro noch nicht als offizielles Zahlungsmittel eingeführt wurde. In diesen Staaten wird sehr häufig zwischen der Einfuhr und Ausfuhr von Landeswährungen und der Ein- und und Ausfuhr von Fremdwährungen unterschieden.

Die Höhe der Beträge die aus einem der europäischen Staaten ein- oder ausgeführt werden können, wird sehr unterschiedlich geregelt. Teilweise können sogar unbegrenzt hohe Summen in ein Land eingeführt werden, jedoch muss in einem solchen Fall in der Regel bei der Einreise der tatsächlich eingeführte Betrag deklariert werden. Andere Staaten dagegen sind sehr streng, was die Ein- und Ausfuhr von Zahlungsmitteln betrifft und erlauben nur die Ein- und Ausfuhr sehr geringer Summen.

Im folgenden sollen die zur Zeit in den einzelnen europäischen Staaten (auch Nicht-Mitgliedstaaten der EU) geltenden Devisenbestimmungen näher dargestellt werden.


EU-Mitgliedstaaten plus Island und Norwegen (EEJ-Net-Mitgliedsstaaten)

Belgien:
Die freie Einfuhr ist begrenzt auf 12.394,68 €, alle Beträge darüber müssen deklariert werden.

Deutschland:
Pro Person können bis zu 15.000 € frei ein- oder ausgeführt werden. Auf Befragen des Zollbeamten müssen darmüberhinausgehende mitgeführte Zahlungsmittel angegeben werden.
Wichtig ist bei der Ein- und Ausfuhr, dass tatsächlich jede einzelne Person diesen Betrag bei sich führt und nicht eine Person das gesamte Geld bei sich hat!

Finnland:
Es bestehen keine Beschränkungen bei der Ein- und Ausfuhr.

Frankreich:
Die Ein- und Ausfuhr ist bis zum Gegenwert von 7.600 € frei, darüber liegende Beträge müssen deklariert werden.

Großbritannien:
Es gibt keine Beschränkungen bei der Ein- und Ausfuhr.

Griechenland:
Die Einfuhr der Landeswährung sowie Fremdwährungen ist unbegrenzt möglich. Beträge, die den Gegenwert von 10.000 € übersteigen, müssen jedoch deklariert werden.
Die Ausfuhr von Beträgen ab einem Gegenwert von 2.000 € unterliegt ebenfalls der Deklarationspflicht.

Irland:
Es gibt keine Beschränkungen bei der Ein- und Ausfuhr.

Island:
Die Ein- und Ausfuhr unterliegen keinerlei Beschränkungen.

Luxemburg:
Es gibt keine Beschränkungen von Ein- und Ausfuhr.

Niederlande:
Es gibt keine Beschränkungen von Ein- und Ausfuhr. Jedoch auf Nachfrage besteht eine Offenbarungspflicht beim Zoll.

Norwegen:
Die Einfuhr von Landes- und Fremdwährungen ist unbeschränkt möglich.
Die Ausfuhr ist bis zu einem Gegenwert von 25.000 NK unbeschränkt, darüber hinaus gehende Beträge müssen deklariert werden.

Österreich:
Die Einfuhr unterliegt keiner Beschränkung.
Die Ausfuhr ist auf 7.200 € beschränkt.

Portugal:
Es gibt keine Beschränkungen bei der Einfuhr, jedoch müssen Beträge über 124.699 € deklariert werden.
Bei der Ausfuhr muss bei Beträgen über 5.000 € nachgewiesen werden, dass eine solche Summe bereits eingeführt wurde.

Spanien:
Die Ein- und Ausfuhr muss ab einem Betrag von 6000 € deklariert werden.

Schweden:
Es gibt keine Beschränkungen bei der Ein- und Ausfuhr.

 

andere europäische Staaten

Andorra:
Es gibt grundsätzlich keine Ein- und Ausfuhrbeschränkungen, hohe Summen sollten jedoch deklariert werden. Die französischen und spanischen Zollbehörden führen eventuell Kontrollen durch.

Albanien:
Die Einfuhr von Fremdwährungen ist unbegrenzt; es besteht aber Deklarationspflicht.
Die Ausfuhr ist auf 5.000 US$ bzw. den bei der Einreise deklarierten Betrag beschränkt.
Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist verboten.

Bulgarien:
Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist verboten.
Fremdwährungen können in unbegrenzter Höhe eingeführt werden, müssen jedoch deklariert werden.
Die Ausfuhr von Fremdwährungen ist auf den deklarierten Betrag beschränkt.
Die Landeswährung kann am Flughafen oder in den Wechselbüros gegen Vorlage der „Bordereau“ wieder zurückgetauscht werden.

Estland:
Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung muss ab einem Betrag von 80.000 EsK deklariert werden.
Dasselbe gilt auch für den entsprechenden Gegenwert von Fremdwährungen.

Georgien:
Es bestehen keine Beschränkungen bei der Ein- und Ausfuhr der Landeswährung.
Fremdwährungen müssen bei der Einreise deklariert werden, die Ausfuhr ist bis zu einem Betrag von 500 US$ gestattet.

Jugoslawien:
Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist auf 500 Din beschränkt.
Die Einfuhr von Fremdwährungen ist unbeschränkt möglich, alle Beträge müssen aber bei der Einreise deklariert werden.
Die Ausfuhr ist auf den bei der Einreise deklarierten Betrag beschränkt.

Kroatien:
Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist auf 2000 Kn beschränkt.
Für Beträge, die darüber hinaus gehen, ist eine Sondergenehmigung der Kroatischen Nationalbank erforderlich.
Die Ein- und Ausfuhr von Fremdwährungen ist unbegrenzt möglich.

Litauen:
Die Einfuhr der Landeswährung ist unbeschränkt möglich, die Ausfuhr ist auf 5.000 Litas begrenzt.
Die Ein- und Ausfuhr von Fremdwährungen ist unbegrenzt möglich.
Beträge ab 40.000 Litas müssen deklariert werden.

Lettland:
Ein- und Ausfuhr unterliegen keiner Beschränkung.

Moldawien:
Für Residenten ist die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung auf 2.500 Lei, die Ein- und Ausfuhr von Fremdwährungen auf 5.000 US$ beschränkt.
Liegen die ein- oder auszuführenden Summen darüber, so muss der Resident eine Ausfuhrerlaubnis von einer befugten Bank oder eine Zollerklärung vorlegen.
Summen über 50.000 US$ dürfen nicht bar ein- oder ausgeführt werden, sondern müssen per Banküberweisung ein- oder ausgeführt werden.
Für Nicht-Residenten gibt es keine Einfuhrbeschränkungen. Die Ausfuhr ist auf den in der Zollerklärung angegeben Wert beschränkt. Beträge über 50.000 US$ müssen überwiesen werden.
Sowohl für Residenten als auch für Nicht-Residenten besteht daher immer eine grundsätzliche Deklarationspflicht.

Mazedonien:
Die Ein- und Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung ist frei bis zu einem Betrag im Gegenwert von 10.000 €. Jedoch besteht für Beträge ab 150 € Deklarationspflicht.

Malta:
Die Einfuhr der Landeswährung ist auf 50 Lm, die Ausfuhr auf 25 Lm beschränkt.
Fremdwährungen können unbegrenzt eingeführt werden. Es besteht allerdings eine grundsätzlich Deklarationspflicht.
Die Ausfuhr ist auf den bei der Einreise deklarierten Betrag begrenzt.

Polen:
Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist verboten.
Die Einfuhr von Fremdwährungen ist unbegrenzt möglich, es besteht aber grundsätzlich eine Deklarationspflicht.
Die Ausfuhr von Fremdwährungen ist in Höhe des bei der Einreise deklarierten Betrages gestattet.

Rumänien:
Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist bis zu einem Betrag von 500.000 Lei unbeschränkt.
Die Einfuhr von Fremdwährungen ist bis zu 10.000 US$ unbegrenzt, es besteht aber Deklarationspflicht!
Die Ausfuhr von Fremdwährungen ist auf den bei der Einreise deklarierten Betrag beschränkt.

Russland:
Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist auf 40.000 Rubel beschränkt.
Die Einfuhr von Fremdwährungen ist unbegrenzt, es besteht aber Deklarationspflicht!
Die Ausfuhr von Fremdwährungen ist auf den bei der Einreise deklarierten Betrag beschränkt.

Schweiz:
Die Ein- und Ausfuhr unterliegt keiner Beschränkung.

Slowakei:
Die Ein- und Ausfuhr von Landes- oder Fremdwährungen ist auf den Gegenwert von 150.000 Sk beschränkt. Es besteht eine generelle Deklarationspflicht.

Tschechien:
Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist auf 200.000 Kc beschränkt.
Es gibt keine Beschränkungen für die Ein- und Ausfuhr von Fremdwährungen.

Türkei:
Die Einfuhr von Landes- und Fremdwährungen ist unbegrenzt möglich. Größere Summen in Fremdwährungen sollten jedoch bei den türkischen Behörden deklariert werden.
Die Landeswährung darf im Gegenwert von maximal 5.000 US$ ausgeführt werden, Fremdwährungen bis zur Höhe des deklarierten Betrages.

Ungarn:
Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist auf 200.000 Ft beschränkt. Es besteht Deklarationspflicht.
Die Einfuhr von Fremdwährungen ist unbegrenzt, allerdings besteht eine Deklarationspflicht bei Beträgen im Gegenwert von über 50.000 Ft.
Die Ausfuhr von Fremdwährungen ist auf den bei der Einreise deklarierten Betrag beschränkt.

Ukraine:
Bei der Einreise in die Ukraine dürfen eingeführt werden:
- bis zu 1000 US$ bar oder in Schecks nach mündlicher Deklaration
- bis zu 10.000 US$ bar mit schriftlicher Zollerklärung
- bis zu 50.000 US$ in Schecks mit schriftlicher Zollerklärung
- Schecks im Wert von über 50.000 US$ mit besonderer Genehmigung der Nationalbank der Ukraine.
Transitreisende dürfen bis zu 30.000 US$ bar oder in Schecks mit sich führen, wenn sie die entsprechenden Belege zum Beweis einer Weiterreise vorlegen können.
Bei der Ausfuhr von Fremdwährungen muss ab 1.000 US$ die o.g. Zollerklärung vorgelegt werden.

Zypern:
Es gibt keine Beschränkungen bei der Einfuhr der Landeswährung, es besteht aber eine generelle Deklarationspflicht.
Die Einfuhr von Fremdwährungen muss erst ab einem Gegenwert von 1.000 US$ deklariert werden.
Die Ausfuhr ist auf den jeweils deklarierten Betrag beschränkt.