Hinweise zum Wiederverkauf von Teilzeit-Wohnrechten
vor und nach Vertragsabschluss

Viele Inhaber von Teilzeit-Wohnrechten möchten sich aus finanziellen oder gesundheitlichen Gründen von Ihren Verträgen lösen. Während des Urlaubs oder in Deutschland werden sie von Agenturen kontaktiert, die ihnen die Vermittlung eines Käufers versprechen. Eine Reihe der Verkaufsagenturen bedient sich irreführender und zuweilen krimineller Methoden. Hinzu kommt, dass Stillstand und Hinhaltetaktik vorherrschen, sobald der Verbraucher in Vorleistung getreten ist.
 
Die Clearingstelle Deutschland nimmt daher die Reisezeit zum Anlass, verkaufswilligen Verbrauchern einige Hinweise mit auf den Weg zu geben. Insbesondere im Bereich des Timesharings ist präventive Information und Beratung angezeigt. Denn nach Vertragsabschluss und ggf. Anzahlung stellt sich die rechtliche Auseinandersetzung mit unseriösen Agenturen als äußerst schwierig dar: Weder das europäische Netzwerk der außergerichtlichen Streitbeilegung in Verbraucherstreitigkeiten (EEJ-Net) noch das Netzwerk der Euroguichets verfügen über ausreichende Mechanismen zur Durchsetzung aller Ansprüche der Verbraucher. Selbstverständlich steht den Geschädigten der Rechtsweg offen; in der Praxis sind hiermit jedoch Risiken im Hinblick auf lange Verfahrensdauern sowie hohen Kosten für beglaubigte Übersetzungen und Prozessgebühren verbunden.

Tipps und Warnungen:

Ausführliche Hinweise finden Sie in der Volltextversion !!! (hier im PDF-Format)