Hinweise
zum Wiederverkauf von Teilzeit-Wohnrechten
vor und nach Vertragsabschluss
Viele
Inhaber von Teilzeit-Wohnrechten möchten sich aus finanziellen oder gesundheitlichen
Gründen von Ihren Verträgen lösen. Während des Urlaubs
oder in Deutschland werden sie von Agenturen kontaktiert, die ihnen die Vermittlung
eines Käufers versprechen. Eine Reihe der Verkaufsagenturen bedient sich
irreführender und zuweilen krimineller Methoden. Hinzu kommt, dass Stillstand
und Hinhaltetaktik vorherrschen, sobald der Verbraucher in Vorleistung getreten
ist.
Die Clearingstelle Deutschland nimmt daher die Reisezeit zum Anlass, verkaufswilligen
Verbrauchern einige Hinweise mit auf den Weg zu geben. Insbesondere im Bereich
des Timesharings ist präventive Information und Beratung angezeigt. Denn
nach Vertragsabschluss und ggf. Anzahlung stellt sich die rechtliche Auseinandersetzung
mit unseriösen Agenturen als äußerst schwierig dar: Weder
das europäische Netzwerk der außergerichtlichen Streitbeilegung
in Verbraucherstreitigkeiten (EEJ-Net) noch das Netzwerk der Euroguichets
verfügen über ausreichende Mechanismen zur Durchsetzung aller Ansprüche
der Verbraucher. Selbstverständlich steht den Geschädigten der Rechtsweg
offen; in der Praxis sind hiermit jedoch Risiken im Hinblick auf lange Verfahrensdauern
sowie hohen Kosten für beglaubigte Übersetzungen und Prozessgebühren
verbunden.
Tipps und Warnungen: