Billige Zigaretten aus dem Internet?
Raucher müssen für ihr Vergnügen immer tiefer in die Tasche
greifen und Schuld daran ist in erster Linie die Tabaksteuer,
die seit dem 1.Januar 2002 in Deutschland bei Zigaretten beispielsweise 5,59
Cent pro STÜCK + 23,31% des Kleinverkaufspreises bestehen. Euro pro Zigarette
/ pro Schachtel beträgt. Andere EU-Staaten haben andere, teilweise niedrigere
Steuersätze und deshalb sind in diesen Ländern, so z.B. Spanien
oder Portugal Zigaretten günstiger zu haben. Wenn Sie in diesen
Ländern Urlaub machen, können Sie bis zu 800 Zigaretten zum
privaten Verbrauch oder als Geschenk mit nach Hause nehmen, darüberliegende
Mengen werden von den Zollbehörden als gewerblich betrachtet. Auch der
Versand ist möglich, dabei muss es sich jedoch um eine Geschenksendung
von privat an privat handeln.
Im Internet tauchen seit einiger Zeit Anbieter auf, die Zigaretten per Versandhandel
verkaufen und mit Preisnachlässen bis zu 30% werben. Die Zigaretten werden
aus Niedrigsteuergebieten z.B. von den Kanarischen Inseln verschickt. Zwar
kommen auch noch Versandkosten hinzu, aber unterm Strich scheint dieses Angebot
meist billiger als der Gang zum Tabakladen oder zum Automaten an der Ecke
und dafür nimmt manch einer auch gern eine längere Lieferzeit in
Kauf.
Ganz ohne Probleme funktioniert dies aber nicht immer.
Bei der Clearingstelle Deutschland gingen mehrere Beschwerden ein, die Probleme
mit dem Internetversandhandel von Zigaretten aufzeigen:
Bei der Lieferung kommt es zu beispielsweise zu erheblichen Verzögerungen,
da die Bestellung beim Zollamt festliegt und nur gegen Nachversteuerung durch
den Verbraucher eingelöst werden kann. Von dem versprochenen Preisvorteil
bleibt dann natürlich nichts mehr übrig. Denn auch wenn Sie die
Zigaretten zum privaten Verbrauch oder als Geschenk nutzen wollen: Meist handelt
Ihr Vertragspartner gewerblich und somit ist die Lieferung nicht steuerfrei!
Wird ein gewerblicher Versand unter Nutzung privater Absenderadressen betrieben,
stellt dies eine Steuerstraftat dar. Da Steuerschuldner Empfänger und
Versender gemeinsam sind, müssen Sie also damit rechnen, dass eine Steuernachforderung
an Sie ergeht.