Allgemeine Informationen zur
Europäischen Parkkarte für Personen mit Behinderungen

Seit dem 1. Januar 2001 erleichtert ein einheitlicher Parkausweis Behinderten das Parken in der EU, Island, Norwegen und Liechtenstein. Dieses Gemeinschaftsmodell eines EU-weit gültigen Parkausweises beruht auf der Empfehlung 98/376/EG des Europäischen Rates vom 4. Juni 1998 betreffend einen Parkausweis für Behinderte ( ABl. L 167 vom 12.06.98). Ziel dieses standardisierten und plastifizierten blauen Parkausweises ist es, die Mobilität behinderter Menschen innerhalb der EU vor allem auf Reisen zu erhöhen. In diesem Zusammenhang soll Behinderten die Möglichkeit gegeben werden, von den Parkerleichterungen zu profitieren, die den jeweiligen Bewohnern des anderen EU-Landes gewährt werden. Gleichzeitig soll dieser Parkausweis dazu dienen, die Ausstellung unberechtigter Strafzettel zu verhindern.

Nach uns vorliegenden Informationen wird dieses europaweite Dokument bei der Ausweisung der Berechtigung zum Parken gegenüber den jeweiligen Kontrolleuren und Polizeibeamten in der Regel erkannt und akzeptiert.

Bereits vor dem 1. Januar 2001 ausgestellte Parkausweise für Behinderte gelten bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit weiter, jedoch längstens bis zum 31. Dezember 2010. Auf Antrag bei den zuständigen Behörden wird dann der neue EU-Parkausweis ausgestellt.

Um Unannehmlichkeiten bei der Verwendung Ihres alten Behindertenparkausweis im Ausland zu vermeiden, sollten Sie jedoch, auch wenn es keine Umtauschfrist gibt, möglichst bald und sofern Sie eine Reise ins europäische Ausland planen, den neuen EU- und EWR-weit gültigen Parkausweis beantragen.

Zuständig für die Ausstellung der Europäischen Parkkarte sind die nationalen Straßenverkehrsbehörden. Anspruchsberechtigt sind Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde. Sie benötigen für Ihren Antrag ein Foto, das zusammen mit Ihren persönlichen Daten und der Unterschrift auf der Rückseite des Parkausweis befestigt wird.
Bei Ausgabe des Parkausweises erhalten die Behinderten gleichzeitig ein von der Europäischen Kommission erstelltes Merkblatt mit den Angaben über die in den jeweiligen Mitgliedstaaten geltenden Parkvergünstigungen. Die letzte, ausklappbare Seite dieses Merkblatts enthält ein Display, das sichtbar hinter Ihre Windschutzscheibe gelegt, die Parkaufsicht in der jeweiligen Landessprache über die konkreten Parkvergünstigungen, die der EU-Parkausweis gewährt, informiert.

Für Behinderte reservierte Parkplätze werden mittlerweile einheitlich innerhalb der EU, Islands, Norwegens und Liechtensteins mit dem Symbol eines Rollstuhls gekennzeichnet.

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