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manchen Ländern gibt es zudem lokale Zusatzregelungen und Vergünstigungen.
Vor einer Reise sollten Sie sich daher umfassend informieren. Hier nun konkrete
Tipps zum Parken mit dem Europäischen Behinderten-Parkausweis in Deutschland
und Frankreich:
Parken
in Deutschland und Frankreich mit der Europäischen Parkkarte für
Personen mit Behinderungen
Parken
als Behinderter in Deutschland
- Parken
Sie nicht auf Stellplätzen, die für bestimmte Schwerbehinderte
reserviert sind.
Dies ist meist an dem Zusatz „mit Parkausweis Nr...“ zu erkennen.
Bei Zweifeln fragen Sie den Parkwächter vor Ort.
-
Auf Parkplätzen, die durch Namen oder Kennzeichennummer für Anwohner
reserviert sind, dürfen Sie bis zu drei Stunden parken.
-
In Straßen, in denen Halteverbot auch in Zonen besteht, können
Sie maximal drei Stunden parken.
-
In Straßen mit zeitlicher Begrenzung der Parkdauer - auch in
Zonen - dürfen Sie die zugelassene Parkzeit überschreiten.
-
Auf Parkplätzen mit Parkuhren oder Parkscheinautomaten dürfen
Sie kostenlos und unbegrenzt parken.
-
In verkehrsberuhigten Zonen dürfen Sie, sofern Sie den Durchgangsverkehr
nicht behindern, auch außerhalb der gekennzeichneten Flächen
parken.
-
Das Fahren und Parken ist in der Fußgängerzone grundsätzlich
nicht erlaubt, es sei denn, es gibt eine ausdrückliche örtliche
Sonderregelung. Diese wird aber auf jeden Fall die Zeiten begrenzen, in
denen Sie dort fahren und parken dürfen. Solche Sonderregelungen werden
in der Regel dann gewährt, wenn in zumutbarer Entfernung keine andere
Parkmöglichkeit zur Verfügung steht. Auch hier beträgt die
zulässige Parkdauer 24 Stunden. Bitte erkundigen Sie sich vor Ort,
ob eine solche Sonderregelung besteht.
Parken
als Behinderter in Frankreich
Auch
in Frankreich gibt es ein landesweites System der Parkvergünstigungen.
Hinzu kommt eine Großzahl lokaler Sonderregelungen. Sie sollten sich
daher auf jeden Fall immer vor Ort erkundigen. In Paris dürfen Sie z.B.
kostenlos auf der Straße parken, sobald Sie den Behinderten-Parkausweis
hinter der Windschutzscheibe auslegen.
Hier
einige allgemeingültige Regelungen:
- Parken
Sie nie in Straßen, in denen Parkverbot besteht.
-
In Straßen, in denen das Parken kostenlos aber nur
zeitlich begrenzt möglich ist, dürfen Sie die
maximale Parkdauer überschreiten. Auch hier sollten Sie sich vor Ort
über die jeweiligen Sonderregelungen erkundigen.
-
In Straßen mit gebührenpflichtigen Parkplätzen
müssen auch Sie bezahlen. Nur in Paris gibt es eine Sonderregelung:
Dort ist das Parken auch auf solchen Plätzen kostenlos.
- Öffentliche
Parkplätze bieten im Allgemeinen keine Vergünstigungen
für Fahrzeuge mit ausgelegter europäischer Behinderten-Parkkarte.
-
Sie sollten nie in der Fußgängerzone parken oder fahren.
Auskünfte
zum Parken in den anderen EU-Mitgliedstaaten plus Island, Norwegen und Liechtenstein
erhalten Sie auf Anfrage bei uns telefonisch unter (0049) 07851-991 48 0
oder per E-Mail unter [email protected].
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