EU-Kommission schlägt Richtlinie vor,
die Verbraucher gegen unlautere Geschäftspraktiken schützen soll

Am 18. Juni 2003 verabschiedete die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie, die zukünftig Verbraucher besser gegen unlautere Geschäftspraktiken von Unternehmen schützen soll. Ziel dieser Richtlinie ist es die Rechte der Verbraucher klarer zu formulieren und durch die Vereinfachung des grenzüberschreitenden Handels, das Vertrauen der Verbraucher in die Europäische Union zu verstärken.

Einheitliche europäische Bestimmungen sollen die derzeitige Vielzahl an nationalen Rechtsvorschriften über unlautere Geschäftspraktiken ersetzen und ein allgemeines Verbot solcher Praktiken formulieren. Dadurch soll der Verbraucher umfassend in ganz Europa gegen unseriöse Unternehmen geschützt werden.

Der Richtlinie zufolge ist eine Geschäftspraxis immer dann unlauter, wenn sie den Anforderungen der beruflichen Sorgfaltspflicht widerspricht und das Verbraucherverhalten wesentlich beeinflusst hat.

Auch unlauter sind nach dieser Richtlinie „aggressive“ und „irreführende“ Geschäftspraktiken. D.h. auch dass der Unternehmer dem Verbraucher keine „wesentlichen“ Informationen vorenthalten darf, die dieser benötigt, um sich frei und informiert für einen Vertrag entscheiden zu können. Die Richtlinie definiert eine begrenzte Zahl an Kerninformationen, die als „wesentliche“ Informationen einzustufen sind und auf deren Kenntnisnahme noch vor der Kaufentscheidung der Verbraucher ein Anrecht hat,. Dazu gehören u.a. die wichtigsten Merkmale des Produkts, der Preis einschließlich Steuern und Versandkosten und ggf. die Nennung des Rücktrittsrechts.

Im Anhang der Richtlinie werden weiterhin spezifische Beispiele dieser beiden Kategorien unlauterer Geschäftspraktiken aufgeführt, die unter allen Umständen verboten sein werden.
Dazu gehören z.B. Lockangebote, also als Sonderangebot angepriesene Produkte, die der Unternehmer gar nicht oder nicht in ausreichender Menge auf Lager hat, oder auch das Erwecken des Eindrucks beim Verbraucher, er könne die Verkaufsveranstaltung oder die Räumlichkeiten des Unternehmers nicht ohne Vertragsunterzeichnung, Zahlung des Kaufpreises oder Anzahlung verlassen.

Mit diesem Richtlinien-Vorschlag knüpft die Europäische Kommission an das bereits im Oktober 2001 veröffentlichte Grünbuch zum Verbraucherschutz in der EU und die Mitteilung über die Folgemaßnahmen zum Grünbuch aus 2002 an.

Nun müssen noch das Europäische Parlament und der Europäische Rat über diesen Vorschlag entscheiden, der vielleicht schon Anfang 2005 in Kraft treten könnte. Allerdings müssen die einzelnen Mitgliedsstaaten diese Richtlinie dann noch in ihr nationales Recht umsetzen.

Weitere Informationen unter:
http://europa.eu.int/comm/consumers/cons_int/safe_shop/fair_bus_pract/index_de.htm