Entschädigung bei Verspätungen der französischen Bahngesellschaft SNCF !


Eine am 21 März 2003 zwischen der SNCF und diversen französischen Verbraucherschutzvereinigungen abgeschlossene Vereinbarung übernimmt das bereits 1997 von der SNCF eingeführte „Engagement horaire garanti“ (freiwillige Verpflichtung zur Einhaltung des Fahrplans).

Wenn bei Zugreisen mit dem französischen Hochgeschwindigkeitszug TGV und/oder bei Reisen mit dem auf den Hauptreisestrecken verkehrenden Zug CORAIL Ihr Zug mit mehr als 30-minütiger Verspätung ankommt, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung in Form von Reisegutscheinen!

Diese Entschädigung beträgt 1/3 des Reisepreises mindestens jedoch 4,60 €.

Dieser Entschädigungsanspruch ist allerdings an folgende Voraussetzungen geknüpft:

  • Ihr Zug muss mehr als 30 Minuten Verspätung haben.
  • Sie müssen mit einem TGV oder CORAIL reisen.
  • Der Grund für diese Verspätung muss der SNCF zuzurechnen sein. Die SNCF schließt eine Entschädigung dann aus, wenn die Verspätung zum Beispiel auf die Verletzung eines Tieres durch einen Zug, Baumfall auf den Gleisen oder soziale Konflikte, über die die Medien informiert wurden, zurückzuführen sind. Eine Entschädigung ist außerdem bei Höherer Gewalt ausgeschlossen.

Achtung: Da es sich um ein freiwilliges Engagement der SNCF handelt, kann diese in Fällen von erheblicher Beeinträchtigung des Zugverkehrs oder bei lang andauernden Beeinträchtigungen diese Vereinbarung aussetzten! In solchen Fällen werden Sie vor der Abfahrt informiert.
Tritt eine solche Beeinträchtigung vor 16 Uhr ein, wird die Vereinbarung ab 5 Uhr des nächsten Morgens ausgesetzt; tritt diese nach 16 Uhr ein, wird die Vereinbarung ab 5 Uhr des übernächsten Tages ausgesetzt.

Zudem gelten für bestimmte internationale Zugverbindungen z.B. mit dem Eurostar oder dem Thalys andere Entschädigungsregeln.

Um Ihren Entschädigungsanspruch geltend machen zu können, erhalten Sie bei der Ankunft Ihres verspäteten Zuges von dem Bahnpersonal einen Briefumschlag mit dem Aufdruck „régularité“ ausgehändigt. Diesen sollten Sie zusammen mit Ihrem Original-Zugticket an den bereits aufgedruckten Kundenservice der SNCF schicken. Es ist dabei nicht nötig, diesen Briefumschlag zu frankieren.
Sollten Sie keinen solchen Umschlag erhalten haben, schicken Sie Ihre Reklamation zusammen mit dem Original-Zugticket an

Centre Régularité SNCF de Toulouse
37, avenue de Lyon
F-31503 Toulouse cedex 5

Bei Streitigkeiten mit der SNCF können Sie sich zudem mit Hilfe einer französischen Verbraucherschutzorganisation oder des „Médiateur de la République“ an den zuständigen Schlichter, den „Médiateur de la SNCF“ wenden. Die Liste der in Frage kommenden Verbraucherschutzeinrichtungen erhalten Sie in den Bahnhöfen oder bei uns.