Entschädigung bei Verspätungen der französischen
Bahngesellschaft SNCF !
Wenn bei Zugreisen mit dem französischen Hochgeschwindigkeitszug TGV und/oder bei Reisen mit dem auf den Hauptreisestrecken verkehrenden Zug CORAIL Ihr Zug mit mehr als 30-minütiger Verspätung ankommt, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung in Form von Reisegutscheinen! Diese Entschädigung beträgt 1/3 des Reisepreises mindestens jedoch 4,60 €. Dieser Entschädigungsanspruch ist allerdings an folgende Voraussetzungen geknüpft:
Achtung:
Da es sich um ein freiwilliges Engagement der SNCF handelt,
kann diese in Fällen von erheblicher Beeinträchtigung
des Zugverkehrs oder bei lang andauernden Beeinträchtigungen diese
Vereinbarung aussetzten! In solchen Fällen werden
Sie vor der Abfahrt informiert. Zudem gelten für bestimmte internationale Zugverbindungen z.B. mit dem Eurostar oder dem Thalys andere Entschädigungsregeln. Um
Ihren Entschädigungsanspruch geltend machen zu können, erhalten
Sie bei der Ankunft Ihres verspäteten Zuges von dem Bahnpersonal
einen Briefumschlag mit dem Aufdruck „régularité“
ausgehändigt. Diesen sollten Sie zusammen mit Ihrem Original-Zugticket
an den bereits aufgedruckten Kundenservice der SNCF schicken. Es ist dabei
nicht nötig, diesen Briefumschlag zu frankieren. Centre
Régularité SNCF de Toulouse Bei Streitigkeiten mit der SNCF können Sie sich zudem mit Hilfe einer französischen Verbraucherschutzorganisation oder des „Médiateur de la République“ an den zuständigen Schlichter, den „Médiateur de la SNCF“ wenden. Die Liste der in Frage kommenden Verbraucherschutzeinrichtungen erhalten Sie in den Bahnhöfen oder bei uns.
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