Vorsicht
beim Möbelkauf im Ausland!
In
den letzten Monaten sind immer wieder deutsche Verbraucher an uns herangetreten,
die mit dem Kauf einer Ledercouchgarnitur in Belgien nicht zufrieden waren.
Die Rückabwicklung solcher Geschäfte ist nicht immer einfach, zumal
in Belgien ein Schlichtungsverfahren vor der für Streitigkeiten beim
Möbelkauf zuständigen „Commission de litiges meubles“
nur möglich ist, wenn das Unternehmen dieser Commission angeschlossen
ist und entsprechende Standartverträge verwendet, aus denen die Zuständigkeit
der Commission eindeutig hervorgeht.
Wir sind daher für eine außergerichtliche Einigung bei eventuellen
Streitigkeiten häufig auf die Kompromissbereitschaft des Unternehmens
angewiesen. Schon allein aus diesem Grund sollten Sie sich vor Vertragsschluss
umfassend informieren. Wir möchten Ihnen daher hier einige Tipps geben,
die Sie vor einem solchen Kauf auf jeden Fall beachten sollten:
- Erkundigen
Sie sich vor der Fahrt ins Ausland über die in Deutschland üblichen
Preise für ein vergleichbares Produkt!
-
Lassen Sie sich nicht gleich im ersten Geschäft von den Verkäufern
sofort zum Kauf überreden ! Nehmen Sie sich Zeit, vergleichen Sie auch
ggf. mit den Angeboten eines Konkurrenten.
- Überzeugen
Sie sich vor Ort, dass das Produkt auch genau der Beschreibung entspricht,
die Ihnen gegeben wurde, vor allem bzgl. der Qualität der Verarbeitung
und der wichtigsten Merkmale (z.B. Federkern). Hier kann es sinnvoll sein,
einen fachkundigen Dritten mitzunehmen.
-
Sollten Sie sich tatsächlich zum Kauf entschließen, lesen Sie
aufmerksam den Ihnen zur Unterschrift vorgelegten Vertrag mit seinen allgemeinen
Geschäftsbedingungen! Sollte Ihnen etwas unklar sein, fragen Sie beim
Verkäufer nach!
-
Sollten Sie besondere Absprachen mit dem Verkäufer treffen wollen,
z.B. über Lieferbedingungen, -Termine oder -Kosten, halten Sie
diese immer schriftlich im Vertrag oder auf dem Bestellschein fest!
-
Sofort wenn die Ware geliefert wird und noch im Beisein der Lieferanten,
überprüfen Sie das Produkt ! Sollten Sie Mängel feststellen,
vermerken Sie diese unverzüglich auf dem Lieferschein und lassen Sie
sich diese möglichst auch schriftlich durch die Lieferanten bestätigen.
-
Wollen Sie reklamieren, müssen Sie dies schriftlich tun, um Ihre Ansprüche
geltend zu machen und Ihre Forderungen auszudrücken.
-
Wenn das Unternehmen Ihnen anbietet, jemanden vorbeizuschicken, der sich
das Möbelstück einmal anschaut, schildern Sie dieser Person genau,
warum Sie mit diesem Produkt nicht zufrieden sind. Es wäre außerdem
ratsam bei diesem Gespräch einen Dritten als Beobachter dabeizuhaben.
-
Sollten die Möbel zur Nachbesserung abgeholt werden, überprüfen
Sie bei der erneuten Lieferung wieder sofort den Zustand des Produkts. Halten
Sie eventuelle Mängel sofort wieder schriftlich fest, möglichst
noch im Beisein der Lieferanten und bitten Sie diese, Ihre Mängelliste
gegenzuzeichnen. Auch hier müssen Sie sich dann wieder schriftlich
bei dem Unternehmen beschweren.
-
Heben Sie die Originale der Unterlagen und eine Kopie aller Ihrer Schreiben
auf!
-
Sollte das Unternehmen nicht reagieren oder Ihnen keine zufriedenstellende
Lösung vorschlagen, wenden Sie sich ruhig an uns. Wir werden dann in
Zusammenarbeit mit den Kollegen der zuständigen Clearingstelle versuchen,
eine außergerichtliche Streitbeilegung mit dem Unternehmen zu finden.
Dieser
Hinweis ist eine gemeinsame Mitteilung der Clearingstelle Deutschland und
des Clearinghouse Belgien.