Vorsicht beim Möbelkauf im Ausland!

In den letzten Monaten sind immer wieder deutsche Verbraucher an uns herangetreten, die mit dem Kauf einer Ledercouchgarnitur in Belgien nicht zufrieden waren. Die Rückabwicklung solcher Geschäfte ist nicht immer einfach, zumal in Belgien ein Schlichtungsverfahren vor der für Streitigkeiten beim Möbelkauf zuständigen „Commission de litiges meubles“ nur möglich ist, wenn das Unternehmen dieser Commission angeschlossen ist und entsprechende Standartverträge verwendet, aus denen die Zuständigkeit der Commission eindeutig hervorgeht.
Wir sind daher für eine außergerichtliche Einigung bei eventuellen Streitigkeiten häufig auf die Kompromissbereitschaft des Unternehmens angewiesen. Schon allein aus diesem Grund sollten Sie sich vor Vertragsschluss umfassend informieren. Wir möchten Ihnen daher hier einige Tipps geben, die Sie vor einem solchen Kauf auf jeden Fall beachten sollten:

Dieser Hinweis ist eine gemeinsame Mitteilung der Clearingstelle Deutschland und des Clearinghouse Belgien.