Neue Regelungen sollen die Rechte der Fahrgäste im internationalen
Schienenverkehr stärken
Mit dem am 3. März 2004 vorgelegten „dritten Eisenbahnpaket"
und dem darin enthaltenen „Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates über die Rechte und Pflichten
der Fahrgäste im Grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr“
schlägt die Europäische Kommission vor, die Rechte der Fahrgäste
im internationalen Schienenverkehr zu stärken
Ähnlich
wie im
Luftverkehr sollen in Zukunft innerhalb der EU die Rechte und Pflichten
von Reisenden vereinheitlicht und festgelegt werden.
Der
Vorschlag der Europäischen Kommission enthält Mindestvorschriften
für
• die Information der Fahrgäste vor, während und nach
der Reise
• Vertragsbedingungen
• die Haftung der Eisenbahnunternehmen bei Unfällen, Verspätung
oder Zugausfällen
• die Betreuung von Personen eingeschränkter Mobilität
• die Beschwerdebearbeitung
Weitere Informationen unter:
http://europa.eu.int/comm/transport/rail/package2003/new_de.htm
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