Neue Regelungen sollen die Rechte der Fahrgäste im internationalen Schienenverkehr stärken
 


Mit dem am 3. März 2004 vorgelegten „dritten Eisenbahnpaket" und dem darin enthaltenen „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr“ schlägt die Europäische Kommission vor, die Rechte der Fahrgäste im internationalen Schienenverkehr zu stärken

Ähnlich wie im Luftverkehr sollen in Zukunft innerhalb der EU die Rechte und Pflichten von Reisenden vereinheitlicht und festgelegt werden.

Der Vorschlag der Europäischen Kommission enthält Mindestvorschriften für
• die Information der Fahrgäste vor, während und nach der Reise
• Vertragsbedingungen
• die Haftung der Eisenbahnunternehmen bei Unfällen, Verspätung oder Zugausfällen
• die Betreuung von Personen eingeschränkter Mobilität
• die Beschwerdebearbeitung


Weitere Informationen unter:

http://europa.eu.int/comm/transport/rail/package2003/new_de.htm