Prozesskostenhilfe - Verbesserung des Zugangs zum Recht bei Streitsachen mit grenzüberschreitendem Bezug

Durch die Richtlinie 2003/8/EG vom 27. Januar 2003 des Rates soll der Zugang zum Recht bei Streitsachen mit grenzüberschreitendem Bezug durch Festlegung gemeinsamer Mindestvorschriften für die Prozesskostenhilfe in grenzüberschreitenden Streitfällen verbessert werden. Mit Umsetzung dieser Mindeststandards in die Mitgliedstaaten, die bis zum 30. November 2004 erfolgen soll, werden dann folgende Regelungen gelten:

Personenkreis:

Mindestumfang:

Mindestgarantien:

Verfahren:

PRAKTISCHES VORGEHEN

Prozesskostenhilfeanträge können dann unter Inanspruchnahme der Hilfe der deutschen Übermittlungsbehörde an das zuständige ausländische Gericht gerichtet werden.

Bis zur Umsetzung der Richtlinie empfiehlt sich folgendes Vorgehen:

und/oder