1.
Wer ist mein Geschäftspartner?
Legen Sie Wert auf Feststellung der Identität Ihres Geschäftspartners.
Wenn Firmenname, Adresse und Kontakteinzelheiten fehlen oder unvollständig
sind, ist Misstrauen angezeigt. Verzichten Sie im Zweifel lieber auf das Geschäft,
denn eine spätere Reklamation oder gar Klage könnte sich ansonsten
schwierig gestalten.
2.
Sichern Sie sich Belege für eventuell auftretende Beweiserfordernisse!
Bestehen Sie grundsätzlich auf Bestätigung der Bestellung. Zusammen
mit den Allgemeinen Geschäfts- und Bedingungen (AGB) sollte diese ausgedruckt
und sorgfältig als Nachweis aufbewahrt werden. Falls auch nur eines von
beiden nicht (in gedruckter Form) vorliegt, sollte man besser die Finger von
dem Geschäft lassen.
3.
Welchen Preis habe ich zu bezahlen?
Der angezeigte Preis muss alle Preisbestandteile enthalten. Dazu gehören
auch die Mehrwertsteuer und die Versandkosten. Vorsicht: Die Gebühren
Ihrer Bank bei Überweisungen haben Sie zu tragen.
4.
Vorsicht vor vermeintlichen Schnäppchen!
Hüten Sie sich vor allzu billigen Schnäppchen. Hier kann es sich
um Imitate von Markenprodukten handeln, die bei Entdeckung vom Zoll beschlagnahmt
werden können.
5.
Welche Zahlungsmethode ist sicher?
Die altbewährte Methode, erst die Ware dann das Geld, ist stets der Vorkasse
vorzuziehen. So ist bei vielen Anbietern die Zahlung nach Rechnung möglich.
Falls stattdessen nur eine Kreditkartenzahlung angeboten wird, empfiehlt sich
zuvor sein Kreditkartenunternehmen zu fragen, wie es sich mit betrügerischen
Verwendungen von Kreditkartendaten verhält. Insbesondere sollte die Frage
geklärt werden, ob das Kreditkartenunternehmen den Schaden ersetzt, der
durch die Nichtlieferung der (bezahlten) Ware entsteht.
6.
Kann die Bestellung noch widerrufen werden?
Bestellungen per Internet können ohne Angabe von Gründen widerrufen
werden. Die Widerrufsfrist beträgt zwei Wochen in Deutschland und mindestens
sieben Werktage in anderen europäischen Ländern. Sie beginnt, falls
der Anbieter den Verbraucher umfassend über sein Widerrufsrecht informiert
hat, mit dem Erhalt der Ware. Kommt er der Belehrungspflicht nicht nach, verzögert
sich der Beginn der Widerrufsfrist. Die Frist beginnt dann erst, sobald der
Anbieter seiner Informationspflicht gerecht wurde.
7.
Wer muss den Widerruf im Streitfalle beweisen?
Die Beweislast trägt im Streitfall der Absender. Vor diesem Hintergrund
sollte das Widerrufschreiben zumindest per Einschreiben mit Rückschein
versendet werden. Ergänzend sollten unbeteiligte Personen hinzugezogen
werden, die notfalls bezeugen können, dass sich das zu übermittelnde
Schreiben auch tatsächlich in dem Briefumschlag befand. Wer ganz sicher
gehen will, kann sein Schreiben mit Hilfe des Gerichtsvollziehers (am Amtsgericht)
zustellen lassen. Als Beweis dient natürlich auch eine schriftliche Eingangsbestätigung
des Empfängers.
8.
Welche Rechte stehen mir bei mangelhafter Ware zu?
Ein Großteil der Ärgernisse findet seine Ursache in mangelhaften,
das heißt beschädigten oder falschen Sachen. In Deutschland und
den anderen EU-Staaten ist mittlerweile dank europäischer Richtlinien
ein Mindestmaß an Gewährleistungsrechten zu Gunsten des Käufers
sichergestellt. Wenn die gelieferte Ware von der Produktbeschreibung des Verkäufers
oder Herstellers zu Ihren Ungunsten abweicht, können Sie Neulieferung
oder Reparatur verlangen.
9.
Was passiert bei Verspätungen?
Ein erst zu Ostern geliefertes Weihnachtsgeschenk ist eine besondere Enttäuschung
für alle Beteiligten. Erkundigen Sie sich daher nach Lieferzeiten und
machen Sie den Anbieter darauf aufmerksam, dass Sie die Ware spätestens
zu einem bestimmten Datum brauchen. Leider besteht bei Massengeschäften
- wie sie sich häufig im täglichen Leben abspielen -
in der Regel nicht die Möglichkeit, das Vertragsverhältnis individuell
zu gestalten. Wenn aber ausnahmsweise für die Leistung eine Zeit nach
dem Kalender bestimmt ist, so kommt der Unternehmer (auch ohne Mahnung) nach
Ablauf des Kalenderdatums in Verzug. Als Folge stehen Ihnen Verzugszinsen
zu.
10.
Verjähren meine Ansprüche?
Zumindest in den EU-Staaten, in denen die europäische Richtlinie zum
Verbrauchsgüterkauf bereits umgesetzt worden ist (in Deutschland fristgemäße
Umsetzung zum 1.1.2002), können Sie beim Kauf von Neuwaren von einem
Gewerbetreibenden mindestens zwei Jahre lang Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte
geltend machen. Manche Anbieter gewähren Ihnen neben diesen gesetzlichen
Rechten eine zeitlich und inhaltlich weiter gehende (vertragliche) Garantie.
In jedem Fall ist es angezeigt, den Mangel der Sache unverzüglich oder
zumindest innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf dem Verkäufer
schriftlich mittels Einschreiben mit Rückschein anzuzeigen. Denn zu Gunsten
des Verbrauchers wird dann vermutet, dass die Sache von Anfang an mangelhaft
war.
11.
Findet ausländisches Recht Anwendung; muss notfalls im Ausland geklagt
werden?
Im Falle der Durchsetzung von Leistungsansprüchen bei Verbraucherverträgen,
die mittels Fernkommunikation zustande gekommen sind, gelten unter bestimmten
Umständen der Vertragsanbahnung die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften
des Landes, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Der Gerichtsstand bestimmt sich nach der Europäischen Gerichtsstand-
und Vollstreckungsverordnung. Klagt der Verbraucher, so kann er den Ort des
Verfahrens bestimmen, d.h. entweder am Ort seines Wohnsitzes oder am Sitz
des ausländischen Unternehmens.
12.
Existieren Gütesiegel im WorldWideWeb?
Teilweise unterwerfen sich Anbieter freiwillig bestimmten, verbraucherfreundlichen
Verhaltenskodizes. Sie führen dann ein Gütesiegel-Logo auf Ihrer
Seite. Allerdings sind nicht alle Gütesiegel uneingeschränkt anerkannt.
Gleichwohl bieten solche Siegel brauchbare Ansätze zur Steigerung des
Verbrauchervertrauens in das Internet-Business.
13.
Sind Sicherheit und Schutz Ihrer persönlichen Daten gewährleistet?
Bevor persönliche oder vertrauliche Daten übermittelt werden, sollten
Sie überprüfen, ob für die Datenübermittlung eine "sichere
Verbindung" verwendet wird. Dafür genügt ein kurzer Blick auf
die Adressleiste Ihres Browsers. Wenn statt "http" z. B. die Erweiterung
"https" am Anfang der Adresszeile steht, befinden Sie sich auf einer
Webseite, die die Daten verschlüsselt übermittelt. Außerdem
darf nach den gesetzlichen Datenschutzregelungen keine Datenabfrage durch
den Unternehmer stattfinden, wenn diese nicht erforderlich ist. Zudem darf
der Unternehmer die Daten nur so lange wie nötig nutzen.
14.
Wo ist zu reklamieren? Und was kostet die Rechtsverfolgung?
Größere und gut organisierte Unternehmen verfügen oft über
eigene Kundenbeschwerdestellen. Zunächst können Sie hier Ihren Sachverhalt
schildern und versuchen, sich Recht zu verschaffen. Solche Einrichtungen stellen
ein Indiz für eine kundenfreundliche Unternehmenskultur dar. In anderen
Fällen richten Sie die Reklamation direkt an die Firmenadresse. Nach
Scheitern der Reklamation stehen Ihnen die Dienste der Clearingstelle zur
Verfügung.
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* *Weitere
Infos bei der E-Commerce-Verbindungsstelle unter www.ecommerce-verbindungsstelle.de
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