Tipps zum (sicheren) Einkauf im Internet

1. Wer ist mein Geschäftspartner?
Legen Sie Wert auf Feststellung der Identität Ihres Geschäftspartners. Wenn Firmenname, Adresse und Kontakteinzelheiten fehlen oder unvollständig sind, ist Misstrauen angezeigt. Verzichten Sie im Zweifel lieber auf das Geschäft, denn eine spätere Reklamation oder gar Klage könnte sich ansonsten schwierig gestalten.

2. Sichern Sie sich Belege für eventuell auftretende Beweiserfordernisse!
Bestehen Sie grundsätzlich auf Bestätigung der Bestellung. Zusammen mit den Allgemeinen Geschäfts- und Bedingungen (AGB) sollte diese ausgedruckt und sorgfältig als Nachweis aufbewahrt werden. Falls auch nur eines von beiden nicht (in gedruckter Form) vorliegt, sollte man besser die Finger von dem Geschäft lassen.

3. Welchen Preis habe ich zu bezahlen?
Der angezeigte Preis muss alle Preisbestandteile enthalten. Dazu gehören auch die Mehrwertsteuer und die Versandkosten. Vorsicht: Die Gebühren Ihrer Bank bei Überweisungen haben Sie zu tragen.

4. Vorsicht vor vermeintlichen Schnäppchen!
Hüten Sie sich vor allzu billigen Schnäppchen. Hier kann es sich um Imitate von Markenprodukten handeln, die bei Entdeckung vom Zoll beschlagnahmt werden können.

5. Welche Zahlungsmethode ist sicher?
Die altbewährte Methode, erst die Ware dann das Geld, ist stets der Vorkasse vorzuziehen. So ist bei vielen Anbietern die Zahlung nach Rechnung möglich. Falls stattdessen nur eine Kreditkartenzahlung angeboten wird, empfiehlt sich zuvor sein Kreditkartenunternehmen zu fragen, wie es sich mit betrügerischen Verwendungen von Kreditkartendaten verhält. Insbesondere sollte die Frage geklärt werden, ob das Kreditkartenunternehmen den Schaden ersetzt, der durch die Nichtlieferung der (bezahlten) Ware entsteht.

6. Kann die Bestellung noch widerrufen werden?
Bestellungen per Internet können ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Die Widerrufsfrist beträgt zwei Wochen in Deutschland und mindestens sieben Werktage in anderen europäischen Ländern. Sie beginnt, falls der Anbieter den Verbraucher umfassend über sein Widerrufsrecht informiert hat, mit dem Erhalt der Ware. Kommt er der Belehrungspflicht nicht nach, verzögert sich der Beginn der Widerrufsfrist. Die Frist beginnt dann erst, sobald der Anbieter seiner Informationspflicht gerecht wurde.

7. Wer muss den Widerruf im Streitfalle beweisen?
Die Beweislast trägt im Streitfall der Absender. Vor diesem Hintergrund sollte das Widerrufschreiben zumindest per Einschreiben mit Rückschein versendet werden. Ergänzend sollten unbeteiligte Personen hinzugezogen werden, die notfalls bezeugen können, dass sich das zu übermittelnde Schreiben auch tatsächlich in dem Briefumschlag befand. Wer ganz sicher gehen will, kann sein Schreiben mit Hilfe des Gerichtsvollziehers (am Amtsgericht) zustellen lassen. Als Beweis dient natürlich auch eine schriftliche Eingangsbestätigung des Empfängers.

8. Welche Rechte stehen mir bei mangelhafter Ware zu?
Ein Großteil der Ärgernisse findet seine Ursache in mangelhaften, das heißt beschädigten oder falschen Sachen. In Deutschland und den anderen EU-Staaten ist mittlerweile dank europäischer Richtlinien ein Mindestmaß an Gewährleistungsrechten zu Gunsten des Käufers sichergestellt. Wenn die gelieferte Ware von der Produktbeschreibung des Verkäufers oder Herstellers zu Ihren Ungunsten abweicht, können Sie Neulieferung oder Reparatur verlangen.

9. Was passiert bei Verspätungen?
Ein erst zu Ostern geliefertes Weihnachtsgeschenk ist eine besondere Enttäuschung für alle Beteiligten. Erkundigen Sie sich daher nach Lieferzeiten und machen Sie den Anbieter darauf aufmerksam, dass Sie die Ware spätestens zu einem bestimmten Datum brauchen. Leider besteht bei Massengeschäften - wie sie sich häufig im täglichen Leben abspielen - in der Regel nicht die Möglichkeit, das Vertragsverhältnis individuell zu gestalten. Wenn aber ausnahmsweise für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist, so kommt der Unternehmer (auch ohne Mahnung) nach Ablauf des Kalenderdatums in Verzug. Als Folge stehen Ihnen Verzugszinsen zu.

10. Verjähren meine Ansprüche?
Zumindest in den EU-Staaten, in denen die europäische Richtlinie zum Verbrauchsgüterkauf bereits umgesetzt worden ist (in Deutschland fristgemäße Umsetzung zum 1.1.2002), können Sie beim Kauf von Neuwaren von einem Gewerbetreibenden mindestens zwei Jahre lang Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte geltend machen. Manche Anbieter gewähren Ihnen neben diesen gesetzlichen Rechten eine zeitlich und inhaltlich weiter gehende (vertragliche) Garantie. In jedem Fall ist es angezeigt, den Mangel der Sache unverzüglich oder zumindest innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf dem Verkäufer schriftlich mittels Einschreiben mit Rückschein anzuzeigen. Denn zu Gunsten des Verbrauchers wird dann vermutet, dass die Sache von Anfang an mangelhaft war.

11. Findet ausländisches Recht Anwendung; muss notfalls im Ausland geklagt werden?
Im Falle der Durchsetzung von Leistungsansprüchen bei Verbraucherverträgen, die mittels Fernkommunikation zustande gekommen sind, gelten unter bestimmten Umständen der Vertragsanbahnung die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Landes, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Der Gerichtsstand bestimmt sich nach der Europäischen Gerichtsstand- und Vollstreckungsverordnung. Klagt der Verbraucher, so kann er den Ort des Verfahrens bestimmen, d.h. entweder am Ort seines Wohnsitzes oder am Sitz des ausländischen Unternehmens.

12. Existieren Gütesiegel im WorldWideWeb?
Teilweise unterwerfen sich Anbieter freiwillig bestimmten, verbraucherfreundlichen Verhaltenskodizes. Sie führen dann ein Gütesiegel-Logo auf Ihrer Seite. Allerdings sind nicht alle Gütesiegel uneingeschränkt anerkannt. Gleichwohl bieten solche Siegel brauchbare Ansätze zur Steigerung des Verbrauchervertrauens in das Internet-Business.

13. Sind Sicherheit und Schutz Ihrer persönlichen Daten gewährleistet?
Bevor persönliche oder vertrauliche Daten übermittelt werden, sollten Sie überprüfen, ob für die Datenübermittlung eine "sichere Verbindung" verwendet wird. Dafür genügt ein kurzer Blick auf die Adressleiste Ihres Browsers. Wenn statt "http" z. B. die Erweiterung "https" am Anfang der Adresszeile steht, befinden Sie sich auf einer Webseite, die die Daten verschlüsselt übermittelt. Außerdem darf nach den gesetzlichen Datenschutzregelungen keine Datenabfrage durch den Unternehmer stattfinden, wenn diese nicht erforderlich ist. Zudem darf der Unternehmer die Daten nur so lange wie nötig nutzen.

14. Wo ist zu reklamieren? Und was kostet die Rechtsverfolgung?
Größere und gut organisierte Unternehmen verfügen oft über eigene Kundenbeschwerdestellen. Zunächst können Sie hier Ihren Sachverhalt schildern und versuchen, sich Recht zu verschaffen. Solche Einrichtungen stellen ein Indiz für eine kundenfreundliche Unternehmenskultur dar. In anderen Fällen richten Sie die Reklamation direkt an die Firmenadresse. Nach Scheitern der Reklamation stehen Ihnen die Dienste der Clearingstelle zur Verfügung.

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