EU-Kommission schlägt EU-weites Netzwerk nationaler Überwachungsbehörden vor

Laut einer Pressemeldung vom 22. Juli 2003 hat die Europäischen Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung vorgestellt, die in Zukunft durch ein Netzwerk nationaler Überwachungsbehörden, die Verbraucher bei ihren grenzüberschreitenden Geschäften wirksam gegen unseriöse Geschäftspraktiken schützen soll. Besonders sollen künftig die Unternehmen kontrolliert und zur Rechenschaft gezogen werden, die bewusst Verbraucher in anderen europäischen Mitgliedstaaten ansprechen und umwerben, um sich dem Zugriff der nationalen Behörden und Verbraucherschutzorganisationen zu entziehen. Besonders brisant ist dieses Thema seit der Verbreitung des elektronischen Geschäftsverkehrs, der es Unternehmen ungemein erleichtert über die nationalen Grenzen hinaus tätig zu werden und Verbraucher im anderen Land direkt anzusprechen.

Durch ein Netzwerk nationaler Behörden soll es ermöglicht werden, EU-weit koordiniert und somit wirkungsvoller gegen Unternehmen vorzugehen, die den freien Binnenmarkt dazu gebrauchen, Verbraucher irrezuführen oder in ihren Rechten zu beeinträchtigen. Durch ein solches Netzwerk soll das Vertrauen der Verbraucher in den freien Binnenmarkt nachhaltig gefördert werden.

Dieser Vorschlag folgt dem am 18.06.2003 verabschiedeten Richtlinienvorschlag, der Verbraucher zukünftig gegen unlautere Geschäftspraktiken schützen soll.

Diese Verordnung soll jeden Mitgliedstaat dazu verpflichten, eine zuständige staatliche Durchsetzungsbehörde zu bezeichnen, die sich an diesem „Netzwerk zur gegenseitigen Unterstützung“ beteiligt. Jede dieser nationalen Behörden kann dann im Rahmen des Netzwerkes die Behörde in dem jeweiligen Mitgliedstaat in dem das Unternehmen angesiedelt ist, kontaktieren und um Amtshilfe bitten, um auf diesem Weg zu verlangen, dass Verstöße gegen das Verbraucherrecht ermittelt, Auskünfte erteilt bzw. sogar die Tätigkeit solcher unseriösen Unternehmen und Anbieter unterbunden werden.

Der Vorschlag wird nun dem Europäischen Parlament und dem Rat sowie dem Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem Ausschuss der Regionen vorgelegt und könnte, sowie die Richtlinie, im Jahr 2005 in Kraft treten.

Weitere Informationen unter

http://europa.eu.int/rapid/start/cgi/guesten.ksh?p_action.gettxt=gt&doc=IP/03/1067|0|RAPID&lg=DE&display=