Wir über uns Gründung von Euro-Info-Verbraucher e. v. Euro-Info-Verbraucher
e.V. wurde 1993 in Kehl nach deutschem Recht im Zuge der Einführung
des Europäischen Binnenmarktes zur Wahrnehmung der Interessen der
europäischen Verbraucher gegründet. Der als gemeinnützig
anerkannte Verein nimmt folgende Aufgaben wahr: Aufgaben des Vereins
Ziele
Zielgruppen
Merkmale Bedingt durch den Standort des Vereins an der deutsch-französischen Grenze richtet sich die Tätigkeit des Vereins im besonderen Maße an Deutsche und Franzosen, die zusammen mit etwa 140 Millionen Menschen einen großen Teil der insgesamt 376 Millionen Verbraucher in der Europäischen Union darstellen. Der Verein fungiert dabei sowohl als Antenne als auch als Anlaufstelle zwischen den wirtschaftlich eng verbundenen Volkswirtschaften Frankreichs und Deutschlands. Euro-Info-Verbraucher bearbeitete den vergangenen zehn Jahren seiner Tätigkeit mehr als 52.000 Anfragen und Beschwerden von Verbrauchern. Seine Dienstleistung erscheint vor diesem Hintergrund zum Schutz von Verbrauchern und zur Durchsetzung ihrer Rechte sowie zur Erfassung und Lösung von Konflikten notwendig. Entwicklung 1993 Gründung der deutsch-französischen Beratungsstelle für Verbraucher Die Vereinsgründung beruht auf einer gemeinsamen Initiative der elsässischen Verbraucherzentrale (Chambre de Consommation d’Alsace) sowie der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg im Rahmen des Aktionsprogramms der Europäischen Kommission zur Errichtung des Binnenmarktes. Das Vereinsziel besteht entsprechend der Vereinsatzung in der Unterstützung des „Europäischen Verbrauchers“. In den Jahren 2002 und 2003 reihen sich mit der Clearingstelle Deutschland und der nationalen Verbindungsstelle für den elektronischen Geschäftsverkehr zwei weitere Stellen unter das Dach des Euro-Info-Verbraucher e.V. Hierdurch erweitert der Verein seinen Wirkungskreis in geographischer und inhaltlicher Hinsicht.
Vor
dem Hintergrund der Erfahrungen im Bereich der gütlichen Konfliktbereinigung
vertraute das Bundesministerium der Justiz dem Verein die Errichtung der
Clearingstelle Deutschland an. Dieses Netzwerk mit der Bezeichnung EEJ-Net (Kurzform für European Extra-Judicial Network - Europäisches Netz für außergerichtliche Streitbeilegung) trägt also dazu bei, dass der Bürger in der EU bei grenzübergreifenden Streitfällen die Möglichkeit hat, diese auf kostengünstige und effiziente Weise durch Inanspruchnahme eines außergerichtlichen Verfahrens zu regeln.
Der Verein hatte neben der außergerichtlichen Streitbeilegung auch in wachsendem Maße in Fragen des elektronischen Geschäftsverkehrs, kurz e-Commerce, beraten. Die hierdurch gewonnene Qualifikation des Vereins mündete in die Berufung zur deutschen Verbindungsstelle für den elektronischen Geschäftsverkehr durch das Bundesministerium der Justiz. Die Schaffung dieses zusätzlichen, spezialisierten Dienstes erweist sich im Zeitalter des Internets als nützliches Element zur Vervollständigung der Palette von Dienstleistungen zu Gunsten des modernen Verbrauchers in Europa. 2004 Clearingstelle Frankreich Mit Entscheidung vom 22. Januar 2004 hat Frankreich durch seinen damaligen Staatssekretär Dutreil für Verbraucherschutz beim Wirtschaftsministerium gegenüber der Bundesministerin der Justiz Zypries erklärt, dass die französische Kontakt- und Verbindungsstelle (Clearingstelle) für die außergerichtliche Beilegung grenzüberschreitender Verbraucherstreitigkeiten in Kehl/Baden-Württemberg eingerichtet wird. Frankreich demonstriert hiermit eindruckvoll sein Vertrauen in eine deutsche Einrichtung und eröffnet mit diesem Schritt seinem Partner Deutschland die Möglichkeit, die deutsch-französischen Beziehungen mit einem gemeinsamen Projekt im Bereich des europäischen Verbraucherschutzes zu stärken und Synergien zu nutzen. |