Bei einer
Internet-Versteigerung wird meist von dem virtuellen Auktionshaus eine Internetplattform
zur Versteigerung von neuen und gebrauchten Sachen zur Verfügung gestellt.
In einigen Fällen nehmen die Auktionshäuser aber auch eine Versteigerung
selbst vor.
Anbieter und Interessenten müssen sich zunächst bei dem Auktionshaus
als Mitglied registrieren lassen. Der Anbieter kann über eine spezielle
Bildschirmmaske die Bedingungen angeben, zu denen er den Auktionsgegenstand
versteigern will (z.B. Mindestgebot, Dauer der Auktion, Übernahme der
Frachtkosten, Gebühren des Auktionshauses). Die Auktionsgesellschaft
präsentiert dann den Auktionsgegenstand und alle dazugehörigen Informationen
auf ihrer Homepage. Will ein Interessent ein Gebot abgeben, so kann er über
eine andere Bildschirmmaske dessen Höhe bestimmen. Er wird benachrichtigt,
wenn sein Höchstgebot überboten wird und kann sich daraufhin regelmäßig
informieren, welches das derzeit höchste Gebot für den Auktionsgegenstand
ist. Die Auktion ist zeitlich begrenzt. Nach Ablauf der Auktionszeit wird
dem Bieter mit dem höchsten Gebot der Zuschlag erteilt. Das Auktionshaus
gibt dem Anbieter und dem Höchstbietenden die Kontaktdaten des jeweils
anderen bekannt, damit die Parteien miteinander in Verbindung treten und den
Kauf abwickeln können.