Aktuelle Informationen zu Internetauktionen

Das Online-Auktionshaus eBay wird zukünftig die Adressen seiner Mitglieder überprüfen. In Zusammenarbeit mit der Schufa sollen dabei Angaben zu Name, Anschrift und Geburtsdatum, die ein Mitglied bei der Anmeldung angibt, mit dem umfangreichen Adressverzeichnis der Schufa abgeglichen werden. Inwieweit die Mitglieder zahlungsfähig sind, unterliegt aber nicht der Überprüfung. Dieses Verfahren soll zu mehr Sicherheit führen und betrügerischem Handeln vorbeugen.

Aufgrund einer neuen Richtlinie der EU zur Mehrwertbesteuerung auf elektronischem Weg erbrachter Dienstleistungen wird eBay ab dem 1. Juli 2003 auf seine Gebühren und Provisionen für Leistungen an ein der EU ansässige Mitglieder eine Mehrwertsteuer berechnen. Es wird jeweils der Mehrwertsteuersatz aus dem Staat berechnet, in dem das Mitglied seinen Wohnsitz hat. Dies gilt unabhängig davon, bei welchem nationalen eBay der Verkauf getätigt wurde. Die bei eBay anfallenden Gebühren werden daher vom 1. Juli an als Bruttogebühren angegeben, wobei auf der Übersichtsseite des Verkäuferkontos zusätzlich die Nettogebühren dargestellt werden. Verkäufer, die ihr Verkäuferkonto ausschließlich gewerblich nutzen berechtigt sein können, keine Mehrwertsteuer auf eBay-Gebühren zu zahlen und Nettorechnungen ausgestellt zu bekommen. Hierfür müssen sie ihre gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) bei eBay angeben und die Richtigkeit ihrer Angaben bestätigen.

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