Entsteht durch den Zuschlag auf das
höchste Gebot automatisch ein Kaufvertrag?


Die Versteigerung unterliegt den speziellen Geschäftsbedingungen des Auktionshauses. Daher hängt es auch von diesen Geschäftsbedingungen ab, ob der Anbieter verpflichtet ist, das höchste Gebot eines Interessenten anzunehmen, oder ob er den Verkauf noch einmal überdenken kann.
In der Regel sehen die Geschäftsbedingungen des Auktionshauses vor, dass durch den Zuschlag automatisch ein Kaufvertrag zwischen dem Verkäufer und dem höchsten Bieter zustande kommt. In diesem Falle wird durch den Zuschlag der Verkäufer verpflichtet, die Ware dem Käufer zu übergeben, und der Käufer muss den von ihm gebotenen Betrag zahlen und die Ware abnehmen. Fehlt eine solche Bestimmung des "automatischen Vertragsschlusses", so entsteht ein Vertrag nur, wenn die Parteien den Kauf ausdrücklich vereinbaren.

zurück