Aktuelles zu Tele Hansa GmbH, Digital Web Media Ltd. und Hanseatische Abrechungssysteme

Unerklärliche Rechnung für einen Internetservice?

In letzter Zeit häufen sich bei uns die Beschwerden von Verbrauchern und Unternehmern, die überraschend eine Rechnung oder Mahnung über einen Betrag von 49,- oder 69,- € erhalten, da sie angeblich ein kostenpflichtiges Internetangebot genutzt hätten.

Die meisten dieser Internetnutzer teilten uns mit, sie hätten nie einen derartigen Dienst in Anspruch genommen. Dennoch ziehen die entsprechenden Internetanbieter auf einen Widerspruch gegen die Rechnung oder Mahnung ihre Forderung nicht zurück. Meist behaupten sie, vom Anschluss des Betroffenen (die Telefonnummer wird in der Regel genannt) sei nachweislich das gebührenpflichtige Internetangebot in Anspruch genommen worden. Dazu werden Datum, Uhrzeit, Dauer der angeblichen Nutzung und der genaue Link der fraglichen Internetseite angegeben.

Die Unternehmen weisen darüber hinaus darauf hin, dass der Nutzer bei der Inanspruchnahme dieses Dienstes ordnungsgemäß über dessen Preis und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für diese Leistung informiert worden sei, bevor er mit einem Klick dieses Angebot angenommen habe.

Tatsächlich erklären die Empfänger der Mahnungen und Rechnungen übereinstimmend, dass weder sie noch andere Nutzer ihres Anschlusses jemals wissentlich oder willentlich einen solchen Dienst bestellt hätten. Vielmehr habe sich automatisch, ohne Zutun des Nutzers eine Seite geöffnet. Auch seien Sie auf einen Preis des Angebotes nicht hingewiesen worden. Einige gaben sogar an, zur genannten Zeit überhaupt nicht im Internet gewesen zu sein.

Bei den betroffenen Unternehmen handelt es sich u.a. um

Tele Hansa GmbH, Hamburg (mahnt vorwiegend nach Österreich)
Hanseatische Abrechnungssysteme GmbH, Hamburg
Digital Web Media Limited, Hamburg bzw. London


Wie kommt es zu den Rechnungen?

Die Nutzer werden - meist per Pop-up oder über harmlos erscheinende Links - auf eine Internetseite gelockt über die ein Dialerprogramm zum Computer des Nutzers eine Verbindung herstellt. Dieses Dialerprogramm wählt sich nicht über die in Deutschland für Dialer ausschließlich zulässige Rufnummerngasse (0900-) ein und erfüllt auch im übrigen nicht die gesetzlichen Vorgaben. Die Einwahl geschieht meist über eine dänische oder Frankfurter Festnetznummer, wobei durch diese Verbindung keine Telefongebühren verursacht, sondern lediglich die Telefonnummer des Anschlussinhabers ermittelt werden soll.

Der Anbieter ermittelt dann über diese Telefonnummer die Adresse des Nutzers. Oft wird der Nutzer über ein Callcenter kontaktiert und unter einem Vorwand (z.B. das Zusenden von interessanten Angeboten oder ein Paket) nach seiner Adresse gefragt.

Wenig später erhält der Nutzer dann die Rechnung, oft sogar gleich eine Mahnung, ohne jemals eine Rechnung erhalten zu haben.


Besteht eine Zahlungspflicht?

Grundsätzlich können diese Anbieter von Ihnen nur dann eine Zahlung verlangen, wenn Sie tatsächlich über das Internet einen Vertrag mit ihnen abgeschlossen haben. Dazu müssten Sie (oder evt. ein anderer Nutzer Ihres Internetanschlusses), z.B. wie von den Anbietern in ihren Mahnungen beschrieben, durch Anklicken ihr Angebot angenommen haben.

Es bedürfte aber eines bewussten Abschlusses (durch Anklicken) Ihrerseits, und diesen muss der Anbieter beweisen, nicht Sie. Sollten sich nur automatisch irgendwelche Fenster geöffnet haben, so entsteht für Sie dadurch keinerlei Zahlungsverpflichtung. Auch wenn Sie vor dem Anklicken eines Fensters nicht darüber in Kenntnis gesetzt wurden, dass das entsprechende Angebot gebührenpflichtig ist und wie viel es kostet, ist ein Vertrag nicht zustande gekommen, da Sie nicht wussten, dass Sie durch den Klick ein solches Angebot annehmen würden, und daher einen solchen Vertragsabschluss nicht wollten.

Nach aktueller deutscher Gesetzgebung müssen Sie zunächst deutlich auf die Kosten eines solchen Internetservice hingewiesen worden sein und diesen Bedingungen auch ausdrücklich zugestimmt haben.

Die oft von den Anbietern angegebenen Zeiten, zu denen Sie deren Dienst genutzt haben sollen, stellen keinerlei Beweis dafür dar, dass Sie oder ein Nutzer Ihres Anschlusses einen Vertrag über dieses Internetangebot abgeschlossen haben. In einem solchen Fall behauptet der Anbieter lediglich eine Nutzung zum entsprechenden Zeitpunkt. Beweise kann er dafür meist gar nicht vorlegen.

Sollten Sie einen derartigen Vertrag mit dem Anbieter also nicht abgeschlossen haben (wie offenbar bei allen uns bisher zugegangenen Beschwerden), so hat der Anbieter gegen Sie keinen Zahlungsanspruch!!!

Wie können sich Betroffene verhalten?

Sind Sie sicher, dass weder Sie noch ein anderer Nutzer Ihres Anschlusses einen Vertrag mit dem Anbieter auf die oben beschriebene Weise abgeschlossen haben, so sollten Sie zunächst der Forderung schriftlich widersprechen.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat hierfür ein Musterschreiben entwickelt, das von dem Internetforum www.dialerschutz.de aufgegriffen und abgewandelt wurde und dort zum kostenlosen Download zur Verfügung steht. Sie sollten dieses entsprechend Ihrem konkreten Fall abändern und es per Einschreiben mit Rückschein an den Versender der Rechnung schicken.

Der Download steht zur Verfügung unter:
http://www.dialerschutz.de/home/downloads/hfm-musterbrief.pdf

In der Folge werden Sie vermutlich keine Nachweise über den angeblichen Vertragsschluss erhalten, dafür aber weitere Mahnungen und Inkassoforderungen. Diese sollten Sie ignorieren und nicht darauf reagieren.

Auch wenn die Anbieter oder die Inkassounternehmen Sie mit Mahn- oder Gerichtsverfahren bedrohen: Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen!

Aber Achtung:
Sollte der Anbieter gegen Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid erwirken, so müssen Sie diesem unbedingt widersprechen, und zwar binnen zwei Wochen ab Zustellung des Mahnbescheides. Anderenfalls würde nämlich vom deutschen Gericht ein Vollstreckungsbescheid gegen Sie erlassen, aus dem unmittelbar in Ihr Vermögen vollstreckt werden könnte.
Informationen zum Mahnbescheid bietet das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen: http://php.buergercenter.nrw.de/lettershop/download/78/Mahnbescheid.pdf


Mitteilung an die deutsche Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post:

Zusätzlich können Sie den Vorfall der deutschen Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post melden.

Diese hat gegen den Anbieter Hanseatische Abrechnungssysteme ein Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung - rückwirkend für die Zeit ab dem 15.08.2003 - erteilt. Ein Eilantrag des Anbieters gegen dieses Verbot wurde vom Verwaltungsgericht Köln durch Beschluss vom 26.04.2004 abgelehnt.

In einer aktuellen Meldung weist die Regulierungsbehörde darauf hin, dass ihr umfangreiche Beschwerden zu den Anbietern Hanseatische Abrechnungssysteme GmbH und
Digital Web Media Limited vorliegen. Nach Rechtsauffassung der Regulierungsbehörde besteht in diesen Fällen kein Anspruch des Rechnungsstellers auf Zahlung und keine Verpflichtung des Rechnungsempfängers, derartige Forderungen zu begleichen.


Kontaktadresse:

Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post
Tulpenfeld 4, D-53113 Bonn, Tel: +49 (0)228 - 14 0, Fax: +49 (0)228 - 14 8872
eMail [email protected]
Internet: www.regtp.de

Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Hamburg:

Mittlerweile ist bei der Staatsanwaltschaft Hamburg wegen des Verdachts des Betruges gegen die in Hamburg ansässigen Firmen wie die Hanseatischen Abrechnungssystemen oder die Digital Web Media Ltd. und ihre Betreiber ein sogenanntes Sammel-Ermittlungsverfahren anhängig.
Auch die Polizei Ratzeburg warnt in einer Pressemeldung im Internet bereits vor diesen Firmen: http://www.presseportal.de/polizeipresse/p_story.htx?nr=563251
Anzeige erstatten können Sie schriftlich bei der Staatsanwaltschaft Hamburg, unter folgender Adresse:
Staatsanwaltschaft Hamburg
Gorch-Fock-Wall 15
DE - 20355 Hamburg

Beschreiben Sie in Ihrer Anzeige genau, ob und wie Sie im Internet mit einer eventuellen Internetseite des Anbieters in Verbindung gekommen sind und ob Mitarbeiter des Anbieters - wie bei vielen weiteren Verbrauchern - über Ausreden versucht haben, Ihre Adresse zu ermitteln. Legen Sie zusätzlich eine Kopie der Mahnung bei, sowie einen eventuell vorhandenen Einzelverbindungsnachweis. Schließen Sie Ihren Anzeigetext dann mit den Worten: "Im übrigen erstatte ich Strafanzeige wegen aller sich aus dem Sachverhalt ergebenden Delikte und stelle Strafantrag."


Sie haben außerdem eine stark überhöhte Telefonrechnung erhalten?

Sollten Sie zusätzlich eine überhöhte Telefonrechnung erhalten haben, ist es ratsam, auf jeden Fall den unstreitigen Teil zu zahlen und hinsichtlich des streitigen Teils bei Ihrer Telefongesellschaft Widerspruch einzulegen.

Melden Sie zusätzlich die überhöhte Rechnung bei der für Sie zuständigen Regulierungsbehörde.

Für Deutschland ist dies die
Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post
Tulpenfeld 4, D-53113 Bonn, Tel: +49 (0)228 - 14 0, Fax: +49 (0)228 - 14 8872
eMail [email protected]
Internet: www.regtp.de
Betroffene aus Österreich sollten sich an die österreichische Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH wenden, die zu diesem Punkt vermutlich weitere Auskunft erteilen kann. Deren Kontaktdaten lauten:

Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH
Mariahilfer Straße 77-79, A-1060 Wien, Tel.: +43 (0) 1 58058-0, Fax: +43 (0) 1 58058 - 9191 eMail: [email protected]
Internet: www.rtr.at

Weitere Informationen

Informationen und Details zu diesem Thema finden Sie auch im Internet über folgende Links:

http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?t=4958
http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?t=5205
http://www.regtp.de/mwdgesetz/start/in_12-05-00-00-00_m/index.html
http://www.dialerschutz.de/home/Geschadigte/geschadigte.html
http://www.internetfallen.de/Aktuell/a19/a19.html
http://www.dialerschutz.de/home/Aktuelles/fairnews/read_news.php?action=output&id=137
http://www.teltarif.de/arch/2004/kw16/s13436.html
http://www.heise.de/newsticker/meldung/45195
http://www.vzhh.de/~upload/vz/VZTexte/TexteTelekommunikation/DigitalWebMediaLimited.htm
http://www.heute.t-online.de/ZDFheute/artikel/24/0,1367,COMP-0-2121240,00.html

Gerne stehen wir Ihnen auch für weitere Nachfragen zur Verfügung.

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