Datenschutz - Elektronische Einwilligung

Für bestimmte Vorhaben, so z.B. für die Aufnahme der Daten des Nutzers in eine Kundendatei oder die Nutzung von Bestandsdaten für Werbung oder Marktforschung, bedürfen Anbieter der Einwilligung des Nutzers. Diese Einwilligung kann in Schriftform oder auf elektronischem Wege erfolgen. Zuvor muss der Nutzer über den vom Anbieter beabsichtigten Verwendungszweck informiert werden.

Der Anbieter muss sicherstellen, dass die Einwilligung auf eine bewusste und eindeutige Handlung des Nutzers zurückzuführen ist und nicht etwa auf einem versehentlichen Mausklick des Nutzers beruht. Die Einwilligung darf auch nicht zur Voraussetzung für die Nutzung des angebotenen Dienstes gemacht werden.

Die Einwilligung muss vom Anbieter protokolliert und so gespeichert werden, dass sie für den Nutzer jederzeit abrufbar ist.

Der Nutzer hat das Recht, diese Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Auf dieses Recht muss er vor der Erklärung seiner Einwilligung hingewiesen werden.

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