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Im Rahmen
der Entwicklung des elektronischen Geschäftsverkehrs haben sich einige
neue Handelsformen herausgebildet, die sich großer Beliebtheit erfreuen,
rechtlich aber manche Schwierigkeiten mit sich bringen.
Hierunter fallen die Internet- oder Online-Auktionen, das Powershopping, aber
auch sogenannte Internet-Marktplätze.
Eine Online-Auktion läuft gewöhnlich auf einer virtuellen Auktionsplattform ab, wobei die Betreiber dieser Plattform die zu ersteigernden Gegenstände nicht selbst anbieten, sondern nur ein Forum zur Verfügung stellen, in dem Privatpersonen oder Gewerbetreibende Gegenstände versteigern können.
Bei den großen virtuellen Auktionsplattformen müssen sich Verkäufer und Käufer zunächst mit einem Benutzernamen anmelden und können dann an den Versteigerungen teilnehmen. Startpreis und Angebotsdauer des angebotenen Gegenstandes werden jeweils vom Verkäufer bestimmt. Dies gilt auch für die Bietschritte, also für die Beträge, um die das momentane Höchstgebot jeweils erhöht werden muss. Der Verkäufer kann auch im Voraus bestimmen, dass der Käufer die Versandkosten zu zahlen hat. Mit Ablauf der Auktionszeit kommt zwischen dem Verkäufer und dem Höchstbietenden ein Kaufvertrag über den ersteigerten Gegenstand zu dem Höchstgebot zustande. Die Abwicklung erfolgt daher ausschließlich zwischen Verkäufer und Käufer.
Bei den sogenannten Rückwärtsauktionen (Reverse auctions) wird ein Produkt angeboten, dessen Preis innerhalb eines kurzen Zeitraumes jeweils um einen bestimmten Betrag sinkt.
Das sogenannte Powershopping ist eine weitere Geschäftsform, die sich im Internet herausgebildet hat. Die Grundidee besteht darin, dass Kaufinteressenten innerhalb eines bestimmten Zeitraums zusammengebracht werden und auf diese Weise beim Händler Mengenrabatte erreichen. Der Anbieter gibt meist für ein bestimmtes Produkt gestaffelte Preise an und die Anzahl der Käufer, die er jeweils voraussetzt, um diesen Rabatt zu gewähren. Auch hier entsteht eine vertragliche Vereinbarung nur zwischen dem Anbieter und den Käufern.
Internet-Marktplätze
existieren in zwei grundlegenden Formen:
Zum einen gibt es sogenannte „neutrale Plattformen“, die der Betreiber
Unternehmen zur Verfügung stellt, um sich dort zu präsentieren und
Produkte anzubieten. Unter Umständen vermittelt der Plattformbetreiber
auch die Geschäfte und organisiert deren Abwicklung. Er erhält hierfür
Transaktionsprovisionen oder vereinbarte Gebühren.
Daneben
existieren Internet-Marktplätze, auf denen sich Nachfrager zu virtuellen
Kaufgemeinschaften zusammenschließen. Um Lieferanten zur Abgabe besonderer
Angebote für konkrete Produkte zu bewegen, kontaktieren sie diese gemeinsam,
und reduzieren dadurch die Transaktionskosten für die Beschaffung und
den Vertrieb der Waren und Dienstleistungen.