Herkömmliche Zahlungssysteme |
Die im
"normalen" Handel üblichen Zahlungsarten werden auch im Großteil
der Internet-Geschäfte zur Zahlung genutzt. Einige dieser Zahlungsarten
beinhalten aber ein gewisses Risiko für den Käufer, wenn dieser
die Daten seiner Bankverbindung per Internet überträgt. Kreditkarte Die Zahlung
mit der Kreditkarte ist die für Anbieter und Nutzer einfachste und wohl
auch geläufigste Art der Zahlung. Für den Nutzer, der seine Kreditkartendaten
offen legt, beinhaltet diese Zahlungsmethode aber ein nicht unbeachtliches
Risiko, dass diese Daten in falsche Hände geraten und missbraucht werden.
Aus diesem Grunde werden inzwischen für die Übertragung der Kreditkartendaten
Verschlüsselungen nach dem SSL- oder dem SET-Verfahren verwendet. Webseiten,
die ein SSL-Protokoll (Secure Socket Layer) verwenden, erkennen Sie daran,
dass auf der Adressleiste Ihres Browsers statt „http“ am Anfang
„https“ steht. Lastschrift bzw. Einzugsermächtigung Da der Käufer dem Anbieter die Daten seiner Bankverbindung meist über Internet bekannt gibt, besteht ein gewisses Risiko, dass diese ausgespäht und missbräuchlich verwendet werden. Innerhalb von 6 Wochen nach der Erteilung der Einzugsermächtigung bleibt dem Käufer aber die Möglichkeit eines Widerspruchs gegen eine unberechtigte Belastung seines Kontos. Kann der Anbieter dann eine wirksame Bestellung durch den vermeintlichen Käufer nicht beweisen, so ist es für ihn auch nicht möglich, den Zahlungsanspruch durchzusetzen. Nachnahme Die Zahlung per Nachnahme beinhaltet für Händler und Kunden das wohl geringste Risiko, da Ware und Geld unmittelbar gegeneinander ausgetauscht werden. Auch wird auf den Versand der sensiblen Zahlungsdaten über das Internet verzichtet. Nachteilig sind allerdings der große Verwaltungsaufwand und die relativ hohen Nachnahmegebühren. Zudem muss der Kunde bei Lieferung anwesend sein und das Geld vorhalten. Bei einigen Leistungen, die unmittelbar über das Internet erbracht werden, ist eine Zahlung per Nachnahme auch gar nicht möglich. Überweisung Der Zahlung
durch Überweisung geht meist die Lieferung der Ware und die Zustellung
der entsprechenden Rechnung an den Kunden voraus. In diesem Fall trägt
zunächst der Händler die Gefahr, dass eine Zahlung durch den Kunden
ausbleibt. Scheck Bei der Bezahlung per Scheck sollten Sie sich als Kunde stets dadurch absichern, dass Sie den Scheck mit dem Vermerk „nur zur Verrechnung“ kennzeichnen. Grundsätzlich sollten Sie keine Barschecks mit der Post versenden. Da auch bei der Bezahlung per Scheck Gebühren entstehen können, die teilweise sogar denen einer Auslandsüberweisung entsprechen, sollten Sie sich bei Ihrer Bank vor der Zahlung genau erkundigen, welche Kosten auf Sie zukommen. Wenn Sie einen Missbrauch Ihres Schecks befürchten, können Sie diesen zudem jederzeit und ohne Angabe von Gründen sperren lassen. |