Impressumspflicht
Betreiber einer Internetseite, die geschäftsmäßig Teledienste anbieten, müssen seit Inkrafttreten des neuen TDG (Teledienstegesetz) ausführliche Angaben über ihre Identität machen.
Auf den
nachfolgenden Seiten erhalten Sie detaillierte Informationen über den
Umfang der Impressumspflicht. Wir haben uns dabei speziell mit den folgenden
Fragen beschäftigt:
Zusätzlich haben wir einige Tipps für Anbieter zusammengestellt, die Zweifel an ihrem Webimpressum haben oder eine Abmahnung vermeiden wollen.