Impressumspflicht

Betreiber einer Internetseite, die geschäftsmäßig Teledienste anbieten, müssen seit Inkrafttreten des neuen TDG (Teledienstegesetz) ausführliche Angaben über ihre Identität machen.

Auf den nachfolgenden Seiten erhalten Sie detaillierte Informationen über den Umfang der Impressumspflicht. Wir haben uns dabei speziell mit den folgenden Fragen beschäftigt:

Zusätzlich haben wir einige Tipps für Anbieter zusammengestellt, die Zweifel an ihrem Webimpressum haben oder eine Abmahnung vermeiden wollen.

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