Vertragsschluss - Welchen Informationspflichten unterliegt der Anbieter?

Ein Anbieter im elektronischen Geschäftsverkehr muss vor Abschluss eines Vertrages umfangreichen Informationspflichten nachkommen. Handelt es sich bei seinem Kunden um einen Verbraucher, so treffen ihn zudem besondere Informationspflichten, da es sich in der Regel um einen sogenannten Fernabsatzvertrag handeln wird.

Beachtet er diese Informationspflichten nicht, so können für den Vertrag hieraus unter Umständen schwere Konsequenzen entstehen.

zurück