Rechtsfolgen bei Verstößen gegen die vertraglichen Informationspflichten

Verstößt der Verkäufer bei einem Online-Kauf gegen die ihm obliegenden Informationspflichten, so hat dies in erster Linie Auswirkungen auf das Widerrufsrecht des Verbrauchers: Solange der Anbieter seinem Kunden nicht die umfassenden Details zur Ware, zum Vertragsschluss, zu den Garantiebedingungen und insbesondere zu den bestehenden Widerrufsrechten zur Verfügung gestellt hat, beginnt die Widerrufsfrist von zwei Wochen nicht zu laufen. Bis zum Erhalt vollständigen Informationen steht dem Kunden daher ein zeitlich unbegrenztes Widerrufsrecht zu.

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