Bedarf der Vertrag der Schriftform?

Noch immer ist die Auffassung weit verbreitet, ein Vertrag könne nur schriftlich geschlossen werden. Dies ist aber nicht richtig: Verträge können telefonisch, mündlich und natürlich auch über das Internet abgeschlossen werden. Einige Verträge wie z.B. ein Kreditvertrag, ein Vertrag mit Ratenzahlung oder ein Vertrag über eine regelmäßige Lieferung gleichartiger Waren (Zeitschriftenabonnement) bedürfen der Schriftform.

In den meisten anderen Fällen wird die Schriftform nur gewählt, damit die Einzelheiten des Vertrages im Streitfalle besser bewiesen werden können.

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