Außergerichtliche Streitbeilegung

Die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten hat gegenüber den ordentlichen Gerichtsverfahren erhebliche Vorteile: Die außergerichtlichen Verfahren sind meist schneller und kostengünstiger als der Gang vor Gericht. Darüber hinaus kommt ein solches Schlichtungsverfahren nur zustande, wenn beide Parteien damit einverstanden und an einer Einigung interessiert sind. Dies ist besonders dann von Vorteil, wenn die Parteien darauf angewiesen sind oder beabsichtigen, weiter miteinander Geschäfte abzuschließen.

Nachfolgend führen wir - getrennt nach der Zuständigkeit für Unternehmer und Verbraucher - verschiedene Schlichtungsstellen an, die Ihnen für nationale und internationale Streitigkeiten zur Verfügung stehen.

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