Gerichtliche Streitbeilegung - Nationale Streitigkeiten

Voraussetzung für ein erfolgreiches Verfahren ist zunächst, dass Sie eine ladungsfähige Anschrift und den gesetzlichen Vertreter des beklagten Unternehmens nennen können. Hat Ihr Gegner seinen Unternehmens- oder Wohnsitz in Deutschland, so besteht die Möglichkeit, in Deutschland gegen ihn gerichtlich vorzugehen. Geht es um einen Streitwert (Wert der streitigen Sache) von bis zu 5000 €, so können Sie die Klage vor dem Amtsgericht erheben und benötigen hierfür keinen Anwalt. Beträgt der Streitwert dagegen mehr als 5000 €, so ist die Klage vor dem Landgericht zu erheben. Die Parteien müssen sich dann im Verfahren durch Anwälte vertreten lassen.

In der Regel ist für die Klage das Gericht zuständig, in dessen Bezirk Ihr Gegner (der zukünftige Beklagte) seinen Unternehmens- oder Wohnsitz hat. Wenn Sie die Klage vor einem Gericht erhoben haben, das nicht zuständig ist, wird das Gericht Sie darauf hinweisen und auf Ihren Antrag hin den Rechtsstreit an das zuständige Gericht verweisen.

Wichtig ist es auch, die Kosten zu kennen, die auf den Kläger zukommen: Grundsätzlich fallen bei einem Gerichtsverfahren Gerichtskosten und Anwaltskosten an, die sich nach dem Streitwert berechnen. Hinzu kommen eventuelle Auslagen für Zeugen, Sachverständige, Porto, Kopien etc. Wird der Prozess durch Urteil beendet, so richtet sich die Aufteilung der Kosten danach, in welchem Maße der jeweiligen Partei Recht zugesprochen wurde. Bei einem Prozess über mehrere Instanzen entstehen darüber hinaus in jeder Instanz neue Gerichtsgebühren, so dass das Verfahren sogar Kosten auslösen könnte, die über dem eigentlichen Streitwert liegen.

Schließlich können auch Kosten für die Vollstreckung eines erstrittenen Urteils entstehen, so dass Sie in jedem Fall versuchen sollten, festzustellen, ob ihr Vertragspartner noch zahlungsfähig ist. Anderenfalls riskieren Sie, trotz eines erfolgreichen Prozesses die bereits gezahlten Beträge für Gerichtskostenvorschuss und den Vorschuss auf die Anwaltsgebühren nicht zurückgezahlt zu erhalten.

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