Schlichtungsstellen für Verbraucher

Der deutsche Internetombudsmann:

Seit Anfang Dezember 2003 steht dieser deutschen Verbrauchern zur Verfügung. Er wurde nach dem Vorbild des österreichischen Internetombudsmannes geschaffen, der bereits seit Dezember 1999 tätig ist und bisher als Schlichtungseinrichtung auch deutschen Verbrauchern zur Verfügung stand.
Träger des deutschen Ombudsmannes ist die Verbraucherinitiative e.V., wobei das Projekt anteilig und zeitlich befristet von der Europäischen Kommission und dem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft finanziert wird. In Zukunft soll der Bestand des Ombudsmannes durch Spenden gesichert werden.
Die Dienste des Ombudsmannes stehen Verbrauchern offen, die in Deutschland ihren Wohnsitz haben. Es werden Streitigkeiten bearbeitet, die aus Internet-Käufen entstehen, wobei der Verkäufer seinen Sitz in einem Mitgliedsland der EU haben muss. Das Verfahren ist bis auf weiteres kostenlos.
Das Schlichtungsverfahren besteht aus zwei Stufen: In der ersten Stufe, dem Einigungsverfahren, versucht der Ombudsmann, den Sachverhalt zu klären und eine gütliche Einigung zwischen den Parteien herbeizuführen. Kommt es daraufhin zu keiner gütlichen Einigung der Parteien, so bietet der Ombudsmann den Parteien ein Schlichtungsverfahren an, das durch einen Vergleichsvorschlag oder einen Schiedsspruch des Ombudsmannes beendet wird. Können sich die Parteien nicht auf ein Schlichtungsverfahren einigen, beendet der Ombudsmann seine Tätigkeit und teilt dies den Parteien mit.
Näheres unter: www.ombudsmann.de

Der österreichische Internet-Ombudsmann bietet für seine Mitglieder eine außergerichtliche Streitschlichtung an, wenn beim Einkauf im Internet Schwierigkeiten auftreten. Falls diese Schlichtung scheitert, leistet der Internet-Ombudsmann auch Rechtsschutz bei der gerichtlichen Durchsetzung von eindeutig berechtigten Ansprüchen. Daneben stellt der Internet-Ombudsmann Informationen zum Thema eCommerce zur Verfügung und organisiert Seminare, Vorträge und Schulungen, die für Mitglieder kostenlos sind. Das Schlichtungsverfahren ist für Verbraucher und Unternehmen zugänglich, wobei derzeit hauptsächlich Verbraucher das Angebot in Anspruch nehmen. Der Mitgliedsbetrag beträgt jährlich 25 €, wobei ein Beitritt auch gleichzeitig mit dem Einreichen einer Anfrage erfolgen kann.

ECODIR (Electronic Consumer Dispute Resolution): Diese von der europäischen Kommission geförderte Schlichtungsstelle bietet für Verbraucher ein Schlichtungsverfahren an, das sich speziell mit Streitigkeiten im Bereich des eCommerce beschäftigt. Ziel dieses Schlichtungsverfahrens ist die einfache, schnelle und kostengünstige Streitbeilegung. Das Verfahren behandelt nationale und internationale Streitfälle. Es durchläuft drei Stufen: die Verhandlungsphase (negotiation phase), die Mediationsphase (mediation phase) und die Empfehlungsphase (recommendation phase). Das Schlichtungsverfahren soll in der Regel nicht mehr als 40 Tage dauern, wobei die Teilnahme am Verfahren und die Annahme der abschließenden Entscheidung des Schlichters für die Parteien freiwillig sind. Die Korrespondenz mit dem Sekretariat findet in englischer Sprache statt, die Streitschlichtung erfolgt in einer gemeinsamen Sprache der Parteien. Derzeit ist dieses Verfahren noch kostenfrei.

Online Confidence: Dieses Projekt eines Online-Schlichtungssystems wurde von dem europäischen Spitzenverband der Industrie- und Handelskammern in Brüssel (Eurochambres) in die Wege geleitet, um das Vertrauen der Online-Kunden und Anbieter in den grenzüberschreitenden eCommerce zu stärken. Für die nächsten Monate ist ein Testlauf des Projektes geplant. Für Unternehmen besteht die Möglichkeit, gegen eine Gebühr ein Gütesiegel zu erlangen und sich damit gleichzeitig den Regeln des Schlichtungsverfahrens zu unterwerfen. Für das Schlichtungsverfahren sind drei Stufen vorgesehen: während der ersten, kostenfreien direkten Verhandlungsphase (direct negotiation) verhandeln die Parteien über eine Dauer von 10 Tagen unmittelbar online miteinander. Es schließt sich eine 15-tägige Evaluierungsphase an, in der sich ein Schlichter (OC Evaluator) mit dem Streitfall auseinandersetzt. Er macht daraufhin eine Empfehlung (advice), die das Schlichtungsverfahren beendet. Für Unternehmer, die ein OC-Gütesiegel führen, ist die Empfehlung bindend, wenn der Streitwert unter 3000 € beträgt.
Die Gebühren für das Schlichtungsverfahren betragen je nach Streitwert zwischen 30 und 300 €, wobei die Beträge geringer sind, wenn das beteiligte Unternehmen über ein OC-Gütesiegel verfügt.

Die Clearingstelle Deutschland unterstützt deutsche Verbraucher bei Streitigkeiten mit Unternehmen in der EU, Island und Norwegen. Als Mitglied des europäischen Netzwerks der außergerichtlichen Streitbeilegung (EEJ-Net) wird die Clearingstelle Deutschland vermittelnd tätig und leitet ggf. Schlichtungsverfahren ein. Über die Homepage der Clearingstelle erhalten Sie weitere Informationen zum Beschwerdeweg und zu den in Deutschland zur Verfügung stehenden Schlichtern.

Die Industrie- und Handelskammern (IHK) unterstützen als Interessenvertretung der deutschen Unternehmen im Inland diese auch bei ihren geschäftlichen Tätigkeiten im Internet. Hierzu gehört die fachliche Beratung bei konkreten Einzelfragen und die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Schlichtungseinrichtungen. Die Mehrzahl der Industrie- und Handelskammern bieten für Verbraucherbeschwerden spezielle Schlichtungsstellen an.
Nähere Informationen erhalten Sie bei der für Sie örtlich zuständigen IHK oder über http://www.ihk.de/.

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