Was sind Teledienste?

Die gesetzliche Definition des Begriffes der Teledienste ist sehr weit:

Unter den Begriff fallen nach § 2 TDG (Teledienstegesetz) alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste, die für eine individuelle Nutzung bestimmt sind und durch Telekommunikation übermittelt werden.

Dies umfasst Angebote im Bereich der Individualkommunikation wie Telebanking, Telearbeit, Telelernen usw., allgemeine Datendienste, aber auch elektronische Angebote und Anzeigen, wie z.B. eine automatische Fahrplanauskunft oder Wetter-, Verkehrs- oder Börsendaten. Teledienste sind außerdem die Bereitstellung von Angeboten zur Nutzung des Internet (z.B. Navigationshilfen) oder Angebote zur Nutzung von Telespielen, Angebote zur Bestellung oder zum Abruf von Waren und Dienstleistungen

Ob die Nutzung der Dienste entgeltlich oder unentgeltlich möglich ist, ist ohne Bedeutung.

Nicht unter den Begriff der Teledienste fallen dagegen Telekommunikations-dienstleistungen oder geschäftsmäßige Telekommunikationsdienste und Rundfunk.

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